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Feuerbeschau in Wien: Was in Keller, Dachboden und Stiegenhaus nicht lagern darf

Bei der Feuerbeschau in Wien prüft die Rauchfangkehrerin oder der Rauchfangkehrer in Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten mindestens einmal jährlich die allgemein zugänglichen Teile des Hauses. Stiegenhaus und Gänge bleiben frei, der Hauptfluchtweg mindestens 1,2 Meter breit. Am Dachboden dürfen Lagerungen höchstens ein Viertel der Nutzfläche belegen. Der Strafrahmen reicht bis 21.000 Euro.

Die Feuerbeschau in Wien bringt uns regelmäßig Aufträge für Stiegenhäuser, Dachböden und Fahrradräume. Fast immer ruft die Hausverwaltung erst dann an, wenn ein Prüfbericht auf dem Tisch liegt. Dabei ist der Termin kein Überraschungsangriff, sondern planbar und mit klaren Regeln versehen.

Dieser Beitrag ordnet die Vorgaben so, wie sie im Haus tatsächlich auftreten: zuerst das Stiegenhaus, dann Dachboden, Keller und Garage, danach die Kette aus Aufforderung, Frist und Räumung. Die feuerpolizeilichen Zahlen stammen aus dem Wiener Feuerpolizeigesetz 2015, der dazugehörigen Verordnung und den Merkblättern der Stadt Wien. Wenn Sie diese Reihenfolge kennen, gehen Sie ohne Nervosität in die Feuerbeschau in Wien.

Die neun Regeln im Überblick:

  1. Stiegenhaus, Gänge sowie Zu- und Durchgänge sind grundsätzlich frei zu halten.
  2. Zwei Fußabstreifer je Wohnungstür sind erlaubt, handelsüblich 60 mal 80 Zentimeter.
  3. Hauptgänge behalten mindestens 1,2 Meter Durchgangsbreite.
  4. In Gebäudeteilen mit höchstens drei Wohnungen genügt 1 Meter.
  5. Fahrräder und Kinderwägen nur in Nischen oder unter Treppenläufen.
  6. Am Dachboden höchstens ein Viertel der Nutzfläche belegen.
  7. Rauchfänge, Abluftanlagen und Dachbodenfenster bleiben völlig frei.
  8. In der Garage stehen ausschließlich Fahrzeuge samt Fahrrädern.
  9. Brandgefährliche Stoffe haben in keinem dieser Bereiche etwas verloren.
Stark verfülltes Kellerabteil mit Metallregal, Kartons, Kanistern und Textilien in einem Wohnhaus

Was ist die Feuerbeschau in Wien, und wer kommt ins Haus?

Die Feuerbeschau in Wien findet mindestens einmal jährlich statt. In Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten übernimmt sie die Rauchfangkehrerin oder der Rauchfangkehrer im Zuge der jährlichen Prüfung der Abgasanlagen.

Amtlich heißt der Vorgang „Überprüfung auf feuerpolizeiliche Übelstände“. Geprüft wird, ob brandgefährliche Gegenstände und Stoffe gelagert werden und ob Abgasanlagen bauliche Mängel aufweisen. Behörde ist der Magistrat der Stadt Wien, fachlich zuständig die Magistratsabteilung 36 für Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen.

Ein fixes Mehrjahresintervall wie in anderen Bundesländern gibt es hier nicht. Die Feuerbeschau in Wien läuft über den jährlichen Rundgang und nicht über einen amtlichen Vierjahresrhythmus. Wenn Sie Ratgeberseiten aus Oberösterreich oder Niederösterreich lesen, finden Sie deshalb andere Fristen.

Findet im Haus keine regelmäßige Rauchfangkehrerprüfung statt, verschiebt sich die Pflicht. Dann muss jede Hauseigentümerin und jeder Miteigentümer die allgemein zugänglichen Teile selbst mindestens einmal jährlich kontrollieren. Über diese Kontrolle sind Aufzeichnungen zu führen, die der Behörde auf Verlangen vorzulegen sind.

Angekündigt wird die Feuerbeschau in Wien durch Aushang im Haus. Die Überprüfungstermine eines Kalenderjahres schlägt der Rauchfangkehrer mindestens vier Wochen vor dem ersten Termin an. Behördenorgane dürfen die Einhaltung außerdem jederzeit überprüfen, und jede verfügungsberechtigte Person muss ihnen Zutritt gewähren.

Anwesend sein muss bei der Feuerbeschau in Wien niemand persönlich. In der Praxis begleitet die Hausbetreuung den Rundgang, weil Dachboden und Kellergänge sonst verschlossen bleiben. Übernimmt eine Hausverwaltung das Objekt, trifft sie die Verantwortung dort, wo etwas ohne Wissen der Eigentümer geschehen ist.

Was darf bei der Feuerbeschau in Wien im Stiegenhaus stehen bleiben?

Erlaubt sind nur wenige, ausdrücklich genannte Gegenstände. Alles andere gilt als Gerümpel im Stiegenhaus und muss weg. Die Stadt Wien führt die Ausnahmen samt Maßen auf ihrer Seite zur Lagerung in Gebäuden auf.

Gegenstand

Was zulässig ist

Grenze

Fußabstreifer

höchstens 2 Stück vor der Wohnungstür

handelsüblich 60 × 80 cm, keine Teppiche

Brief- und Postkästen

Anlagen nach dem Postmarktgesetz

fest montiert

Türdekoration

höchstens 2 handelsübliche Stück je Tür

keine großflächige Dekoration

Schaukästen, Anschlagtafeln

aus schwer brennbarem Material

verkehrsübliche Anzahl und Größe

Treppenraupen, Rollstühle, Gehhilfen

zulässig, wenn ausreichend gesichert

Fluchtweg darf nicht leiden

Topfpflanzen, Fahrräder, Kinderwagengestelle, Tretroller

nur in Nischen oder unter Treppenläufen

nicht im Durchgang

Teppichläufer vor der Tür sind damit unzulässig, zwei Fußmatten dagegen nicht zu beanstanden. An dieser Liste orientiert sich die Feuerbeschau in Wien Stockwerk für Stockwerk.

Mobilitätshilfen nehmen eine Sonderstellung ein. Treppenraupen, Rollstühle und Gehhilfen dürfen im Gang bleiben, solange die Fluchtwegbreite erhalten bleibt. Zusätzlich verlangt das Wiener Feuerpolizeigesetz, dass sie gegen Umfallen, Wegrollen und Verschieben gesichert sind.

Auch der Gemeindebau kennt keine milderen Regeln. Die Hausordnung von Wiener Wohnen nennt Möbel, Fahrräder, Kinderwägen, Blumen, Roller und Schuhe ausdrücklich als das, was aus Stiegen, Gängen, Dachböden und Kellergängen verschwinden muss.

Sind Fahrräder und Kinderwägen im Stiegenhaus verboten?

Nein, jedenfalls nicht als brandgefährliche Gegenstände. Der Verwaltungsgerichtshof hat das am 26. Juni 2018 zur Zahl Ra 2016/05/0005 klargestellt: Blumenstöcke, Fahrräder, Kinderroller und Kinderwägen sind keine brandgefährlichen Gegenstände.

Entscheidend war die Begründung. Brandgefährlich ist ein Gegenstand nur, wenn er wegen seiner Beschaffenheit leicht zu brennen beginnt oder die Brandausbreitung besonders begünstigt. Ein Fahrrad tut das nicht, auch wenn es im Weg steht.

Damit ist die Sache aber nicht erledigt. Die Pflicht, Stiegenhäuser und Gänge von Gegenständen frei zu halten, gilt unabhängig davon weiter. Wer den Fluchtweg freihalten muss, kann sich also nicht auf dieses Erkenntnis berufen. Genau deshalb führt die Feuerbeschau in Wien Fahrräder trotzdem regelmäßig als Beanstandung.

Praktisch heißt das: Fahrrad und Kinderwagengestell dürfen in eine Nische oder unter einen Treppenlauf, nicht aber mitten in den Durchgang. Die Stadt Wien verlangt zusätzlich, vorher alle brandgefährlichen Teile abzunehmen, etwa Antriebsbatterien von E-Scootern oder Kinderwagenaufsätze aus Textil. Zusätzlich greift im Wohnungseigentum das Zivilrecht. Der Oberste Gerichtshof hat zur Zahl 5 Ob 25/08z entschieden, dass die dauerhafte Nutzung von Allgemeinflächen die Zustimmung der übrigen Miteigentümer oder eine gerichtliche Genehmigung voraussetzt.

Kellerecke mit Fahrradrahmen, Einkaufswagen und Gerümpel vor einer unverputzten Ziegelwand im Altbau

Wie breit muss ein Fluchtweg bei der Feuerbeschau in Wien bleiben?

Hauptgänge brauchen mindestens 1,2 Meter freie Breite. In Gebäudeteilen mit höchstens drei Wohnungen genügt 1 Meter. Diese beiden Werte nennt die Stadt Wien als Grenze für alle Gegenstände, die im Gang geduldet werden.

Gemessen wird die tatsächlich begehbare Breite, nicht der Rohbau. Ein Gang von 1,4 Metern verträgt also einen 20 Zentimeter tiefen Schuhschrank rechnerisch gerade noch. Steht daneben ein Kinderwagen, ist die Grenze unterschritten.

Wir nehmen bei jeder Besichtigung das Maßband mit und fotografieren die engste Stelle. Fluchtweg freihalten heißt außerdem, dass Türen in Fluchtrichtung frei aufgehen und Handläufe erreichbar bleiben.

Diese Maße sind der häufigste Streitpunkt vor der Feuerbeschau in Wien. Ein Gang wirkt breit, bis jemand nachmisst. Halbhohe Gegenstände zählen genauso wie Schränke, denn im Rauch tastet man sich an der Wand entlang.

Was prüft die Feuerbeschau in Wien am Dachboden?

Am Dachboden gilt eine harte Flächengrenze: Lagerungen dürfen ein Viertel der Gesamtnutzfläche des jeweiligen Dachbodenraums nicht überschreiten. Diese Zahl steht in der Wiener Feuerpolizeiverordnung 2016 und wird bei der Feuerbeschau in Wien tatsächlich abgeschätzt.

Beim Brandschutz am Dachboden kommen vier weitere Punkte dazu:

  • Brandgefährliche Stoffe dürfen dort überhaupt nicht gelagert werden.
  • Abgasanlagen, Abluftanlagen, Luftleitungsanlagen und Dachbodenfenster bleiben frei und jederzeit ungehindert zugänglich.
  • Lagerungen müssen jederzeit leicht zugänglich sein und dürfen die Brandbekämpfung nicht erschweren.
  • Der Dachboden ist gegen Funkenflug und unbefugten Zutritt zu sichern.

Farbdosen, Lacke, Spiritus und alte Autobatterien gehören zu den Problemstoffen. In haushaltsüblichen Mengen nimmt sie der Mistplatz gebührenfrei an, oder wir nehmen sie bei der Räumung gleich mit.

In Wiener Gründerzeithäusern scheitert es meist am dritten Punkt. Über Jahrzehnte gewachsene Kisten stehen bis unter die Sparren und versperren den Weg zum Rauchfang. Genau dort setzt eine fachgerechte Räumung des Dachbodens an, weil sie die Lagerflächen wieder auf das erlaubte Viertel zurückführt.

Steht ohnehin ein Umbau im Raum, lohnt der Blick in unseren Ratgeber zum Ausbau eines Wiener Dachgeschosses. Der Brandschutz am Dachboden wird dann Teil der Bauplanung und nicht mehr jährlich neu verhandelt.

Ein praktischer Hinweis aus vielen Terminen. Beim Brandschutz am Dachboden zählt neben der Fläche vor allem der freie Weg dorthin. Ist die Bodentür verstellt, notiert die Feuerbeschau in Wien das ebenfalls.

Was gilt im Keller, im Kellergang und in der Garage?

Kellergänge zählen zu den Zu- und Durchgängen und sind daher freizuhalten. Im zugewiesenen Kellerabteil dagegen darf gelagert werden, solange nichts Brandgefährliches dabei ist und der Zugang zu Anlagen frei bleibt. Diese Unterscheidung entscheidet, ob die Feuerbeschau in Wien im Untergeschoss etwas vermerkt.

Diese Trennung erklärt die häufigste Beanstandung im Keller. Nicht das volle Abteil stört, sondern das Regal, das davor in den Gang gewandert ist. Wie eine Räumung einzelner Abteile abläuft und was sie kostet, behandeln wir im Ratgeber Kellerabteile räumen lassen.

Für Allgemeinflächen im Untergeschoss buchen Hausverwaltungen bei uns meist eine Entrümpelung der Kellerbereiche im Paket. Waschküche, Fahrradraum und Gang gehen dabei in einem Zug, weil sonst zwei getrennte Anfahrten nötig werden.

In der Garage ist die Lage am einfachsten und wird trotzdem am häufigsten missachtet. Dort dürfen ausschließlich Fahrzeuge einschließlich Fahrrädern abgestellt werden. Reifenstapel, Benzinkanister, Möbel und Kartons müssen raus.

Zuständig ist hier allerdings nicht die Feuerpolizei, sondern die Baupolizei, also die Magistratsabteilung 37. Beanstandungen in der Garage laufen daher über eine andere Stelle als die Feuerbeschau in Wien.

Was passiert nach einer Beanstandung bei der Feuerbeschau in Wien?

Zuerst kommt eine Frist, dann erst die Behörde. Stellt die Feuerbeschau in Wien einen Übelstand fest, setzt der Rauchfangkehrer eine Frist zur Behebung. Erst wenn diese Frist erfolglos verstreicht, zeigt er den Zustand dem Magistrat an.

Stufe

Was geschieht

Rechtsfolge

1. Feststellung

Rauchfangkehrer vermerkt den Übelstand und setzt eine Frist

noch keine Strafe

2. Anzeige

Nach erfolgloser Frist geht die Meldung an den Magistrat

Verfahren beginnt

3. Bescheid

Die Behörde erteilt den Auftrag zur Beseitigung

Frist wird verbindlich

4. Verwaltungsstrafe

Geldstrafe bis 21.000 Euro

Ersatzfreiheitsstrafe bis 6 Wochen

5. Ersatzvornahme

Behörde lässt nach Androhung räumen

Kosten trägt der Verpflichtete

6. Gefahr im Verzug

Zwangsmaßnahmen ohne vorheriges Verfahren

schriftlicher Bescheid binnen 3 Tagen

Der Auftrag richtet sich zunächst an die Person, die den Übelstand verursacht hat. Daneben trifft die Pflicht die Gebäudeeigentümerin oder den Gebäudeeigentümer. Verwaltet eine Hausverwaltung das Objekt, kann sie an deren Stelle verantwortlich werden.

Bei einer Ersatzvornahme muss die Behörde vorher androhen. Danach lässt sie die Leistung auf Gefahr und Kosten des Verpflichteten durchführen und kann sogar eine Vorauszahlung der Kosten auftragen. Wirtschaftlich ist das die teuerste aller Varianten, weil zur Räumung noch das Verfahren kommt. Wer nach der Feuerbeschau in Wien sofort reagiert, bleibt dagegen bei den reinen Räumungskosten.

Wie entfernt die Hausverwaltung Gerümpel im Stiegenhaus rechtssicher?

Eigenmächtiges Wegwerfen ist der klassische Fehler. Auch Gerümpel im Stiegenhaus hat einen Eigentümer, und dieser Eigentümer kann sich auf Besitzstörung berufen. Deshalb halten wir mit unseren Auftraggebern immer dieselbe Reihenfolge ein.

  1. Bestand aufnehmen. Rundgang mit Fotos je Stockwerk, Datum im Bild, engste Gangstelle mit Maßband dokumentieren.
  2. Fahrräder, Kinderwägen und Schuhregale lassen sich oft direkt einer Wohnung zuordnen. Diese Bewohner bekommen ein eigenes Schreiben.
  3. Aushang setzen. Aushang in jedem Stiegenhaus mit klarer Aufforderung, den Bereich zu räumen, und einer angemessenen Frist.
  4. Frist bemessen. Zwei bis vier Wochen sind praxisüblich, bei sperrigen Stücken planen wir eher vier Wochen ein.
  5. Nachfrist ankündigen. Nach Fristablauf ein zweiter Aushang mit dem konkreten Räumungstermin und dem Hinweis auf Verwahrung.
  6. Verwahren statt entsorgen. Zuordenbare und werthaltige Stücke kommen befristet in einen versperrbaren Raum, protokolliert mit Foto und Nummer.
  7. Entsorgen und übergeben. Nach Ablauf der Verwahrfrist entsorgen wir, danach übergeben wir die Fläche besenrein.

Diese Kette kostet Zeit, schützt aber vor teuren Auseinandersetzungen. Wir liefern dazu das Fotoprotokoll und die Mengenaufstellung, damit die Verwaltung gegenüber Eigentümern und Behörde belegen kann, was tatsächlich weggeräumt wurde.

Wichtig bleibt die Reihenfolge. Erst wenn die Frist abgelaufen ist, fahren wir an. So verschwindet das Gerümpel im Stiegenhaus, ohne dass daraus ein zweiter Streit entsteht. Vorher besichtigen wir kostenlos vor Ort und legen einen schriftlichen Fixpreis ohne Nachforderung vor, damit der Termin nicht am Budget scheitert.

Freigeräumter Kellergang für die Feuerbeschau in Wien: weiße Wände, Deckenleuchten und roter Feuerlöscher

Was tun, wenn das Gerümpel aus einer überfüllten Wohnung stammt?

Reden Sie hier zuerst mit den Bewohnern, bevor Sie eine Frist setzen. Quillt eine Wohnung über, wandern Kartons und Möbel nach draußen, und der Aushang bleibt wirkungslos. Solche Fälle brauchen einen anderen Umgang als eine normale Räumungsaufforderung.

Wir gehen dann nicht über den Aushang, sondern über ein persönliches Gespräch. Druck verschärft die Lage regelmäßig, ein angekündigter Termin mit fixem Ablauf beruhigt sie. Hilfreich ist, wenn die Verwaltung Angehörige oder die zuständige Sozialarbeit einbindet, bevor die Behörde einschreitet.

Für die eigentliche Arbeit gilt Diskretion. Unsere Entrümpelung bei Messie-Situationen arbeitet mit unauffälligen Fahrzeugen, geschlossenen Behältnissen und ohne Ansage im Haus. Die Entsorgung ist im Fixpreis enthalten, die Wertanrechnung von Altwaren mindert den Preis.

Wie organisieren wir eine Sammelräumung im ganzen Haus?

Eine Sammelräumung braucht einen Termin, eine Ladezone und eine feste Reihenfolge. Wir beginnen oben und arbeiten uns nach unten, weil wir Dachboden und oberste Stiegenhäuser sonst zweimal anfahren. Am besten legen Sie den Termin kurz vor die angekündigte Feuerbeschau in Wien.

Der Aushang geht mindestens zwei Wochen vorher raus und nennt Datum, Zeitfenster und die betroffenen Flächen. Parallel beantragen wir die Halteverbotszone. Für eine kurzfristige Halteverbotszone wegen Ladetätigkeit ist der Antrag mindestens 10 Werktage vorher zu stellen. Die Gebühren dafür sind überschaubar und im Fixpreis kalkulierbar:

  • 37,78 Euro Verwaltungsabgabe
  • 21 Euro Eingabegebühr
  • 6 Euro je Beilage, höchstens 36 Euro
  • Bewilligung für höchstens 5 Werktage
  • Tafeln stellt der Antragsteller mindestens 24 Stunden vorher auf

Am Termin selbst räumen wir Fahrradraum, Waschküche, Kellergänge, Stiegenhäuser und Dachboden in einem Durchgang. Anschließend übergeben wir die Flächen besenrein. Eine gebündelte Entrümpelung über alle Allgemeinflächen spart gegenüber Einzelterminen vor allem Anfahrten und Rüstzeiten.

Wer trägt die Kosten der Räumung von Allgemeinflächen?

Zuerst zahlt, wer den Zustand verursacht hat. Lässt sich das nicht klären, trifft die Pflicht die Eigentümerseite, und die Kosten laufen über die Hausverwaltung.

Eine Umlage auf die Bewohner ist möglich, aber an eine Bedingung geknüpft. Das Mietrechtsgesetz zählt die Unratabfuhr zu den Betriebskosten. Die Arbeiterkammer Wien rechnet die Entrümpelung von Gegenständen in allgemeinen Bereichen ausdrücklich dazu, sofern sich nicht feststellen lässt, wem diese gehören.

Lässt sich der Eigentümer dagegen benennen, zahlt dieser und nicht die Hausgemeinschaft. Bei größeren Räumungen empfehlen wir trotzdem, die Verrechnung vorab mit der Rechtsberatung der Verwaltung abzustimmen. Im Wohnungseigentum läuft die Finanzierung in der Regel über die Rücklage.

Die Größenordnung lässt sich vorab abschätzen. Unser Kostenrechner für Entrümpelungen in Wien rechnet Quadratmeter mal Befüllungsgrad, also 30 Euro je Quadratmeter bei normalem, 40 Euro bei starkem und 50 Euro bei sehr viel Hausrat. Dazu kommen 150 Euro je Etage ohne funktionierenden Aufzug. Verbindlich wird der Preis erst nach der Besichtigung.

Ein Rechenbeispiel aus dem Alltag: Ein Fahrradraum mit 25 Quadratmetern und starker Befüllung ergibt 1.000 Euro. Liegt er im Keller eines Hauses ohne Aufzug, kommt eine Etagenpauschale dazu. Neukunden erhalten zusätzlich eine Gutschrift von 100 Euro nach den jeweils gültigen Aktionsbedingungen.

Fazit: Die Feuerbeschau in Wien planbar machen

Die Feuerbeschau in Wien ist kein Risiko, sondern ein Kalendereintrag. Wer einmal jährlich mit dem Maßband durchs Haus geht, sieht die Beanstandung vorher. Damit verliert die Feuerbeschau in Wien ihren Schrecken. Zwei Fußmatten, 1,2 Meter freier Gang und ein Dachboden mit höchstens einem Viertel Belegung genügen bereits.

Bleibt am Ende doch mehr liegen, räumen wir die Flächen gebündelt statt in Einzelterminen. Wir besichtigen kostenlos vor Ort, legen einen schriftlichen Fixpreis ohne Nachforderung vor und übergeben die Flächen besenrein, Entsorgung inklusive. Rufen Sie uns unter +43 664 99 84 99 55 an, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr und am Wochenende von 8 bis 18 Uhr, oder schreiben Sie uns über Räumung 4 You.

Leerer Kellervorraum mit offener Holztür, angelehntem Besen und freiem Estrichboden nach der Räumung
Häufige Fragen zur Feuerbeschau in Wien

Wie oft findet die Feuerbeschau in Wien statt?

Mindestens einmal jährlich. In Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten prüft der Rauchfangkehrer die allgemein zugänglichen Teile im Zuge der jährlichen Kontrolle der Abgasanlagen. Findet keine solche Prüfung statt, müssen die Eigentümer selbst einmal jährlich kontrollieren und darüber Aufzeichnungen führen. Die Behörde darf zusätzlich jederzeit unangekündigt überprüfen.

Nur in einer Nische oder unter einem Treppenlauf, niemals im Durchgang. Der Verwaltungsgerichtshof hat 2018 entschieden, dass Fahrräder keine brandgefährlichen Gegenstände sind, die Pflicht zum Freihalten der Stiegenhäuser bleibt davon aber unberührt. Bleiben die 1,2 Meter Durchgangsbreite nicht erhalten, ist das Rad zu entfernen. Im Wohnungseigentum braucht ein Dauerstellplatz zusätzlich die Zustimmung der Miteigentümer.

In aller Regel nicht. Erlaubt sind zwei Fußabstreifer je Wohnungstür in handelsüblicher Größe von 60 mal 80 Zentimetern, nicht aber Möbel. Der Oberste Gerichtshof hat zur Zahl 5 Ob 25/08z festgehalten, dass montierte Schuhregale eine Inanspruchnahme von Allgemeinflächen darstellen. Zulässig sind sie damit nur mit Zustimmung der übrigen Miteigentümer oder nach gerichtlicher Genehmigung.

Die Beanstandung selbst kostet nichts, das Verfahren danach schon. Verstöße gegen die Lagerungsvorschriften sind Verwaltungsübertretungen und werden mit Geldstrafen bis zu 21.000 Euro geahndet, ersatzweise mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen. Dazu kommen die Kosten einer behördlichen Ersatzvornahme. Wer innerhalb der gesetzten Frist räumt, vermeidet beides zuverlässig.

Nein, eigenmächtiges Entsorgen ist heikel. Auch abgestellte Gegenstände stehen im Eigentum der Bewohner, und ein Eingriff kann als Besitzstörung gewertet werden. Üblich und belastbar ist die Kette aus Aushang, angemessener Frist, Fotodokumentation, befristeter Verwahrung und erst dann Entsorgung. Wir raten jeder Verwaltung, diese Schritte lückenlos zu protokollieren, bevor ein Fahrzeug anrückt.

Verantwortlich ist zunächst, wer den Zustand herbeigeführt hat. Daneben trifft die Beseitigungspflicht die Gebäudeeigentümer, und an deren Stelle kann die Hausverwaltung treten, wenn etwas ohne Wissen der Eigentümer geschehen ist. Kommt es zum Schaden, prüfen Versicherung und Behörde genau, ob und wann zur Räumung aufgefordert wurde. Deshalb ist die Dokumentation so wichtig.

Nein, hier unterscheidet die Stadt Wien deutlich. Treppenraupen, Rollstühle und Gehhilfen sind ausdrücklich zulässig, solange die Fluchtwege nicht beeinträchtigt werden. Kinderwagengestelle stehen dagegen in der Gruppe der sonstigen nicht brandgefährlichen Gegenstände und dürfen nur in Nischen oder unter Treppenläufen abgestellt werden. Mobilitätshilfen genießen also den weiteren Spielraum.

Zuerst der Verursacher, sonst die Eigentümerseite über die Hausverwaltung. Das Mietrechtsgesetz zählt die Unratabfuhr zu den Betriebskosten, und die Arbeiterkammer Wien rechnet die Entrümpelung von Gegenständen in allgemeinen Bereichen ausdrücklich dazu. Voraussetzung dafür ist, dass sich nicht feststellen lässt, wem die Sachen gehören. Im Wohnungseigentum wird die Räumung meist aus der Rücklage finanziert.

Über diesen Beitrag und unsere Quellen

Dieser Beitrag stammt vom Team von Räumung 4 You. Wir räumen seit Jahren Ordinationen, Gewerbeobjekte und Wohnimmobilien in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Die beschriebenen Abläufe, Zeitangaben und Beispiele stammen aus eigenen Aufträgen.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Feuerpolizeiliche Aufträge und Fristen im Einzelfall klären Sie mit der Behörde oder anwaltlich.

Quellen

Gesetzesstellen

  • Wiener Feuerpolizeigesetz 2015
  • Wiener Feuerpolizeiverordnung 2016
  • Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991
  • Mietrechtsgesetz
  • Wiener Garagengesetz 2008