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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Firma: Räumung 4 You
Inhaber: Milos Nikolic
Anschrift: Hausfeldstraße 199, 1220 Wien
Rechtsform: Einzelunternehmer
GISA-Zahl: 36863792
Gerichtsstand: Wien (BG Donaustadt)

1. Geltungsbereich und Grundlagen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, insbesondere Dienstleistungs-, Werk- und Kaufverträge, zwischen der Firma Räumung 4 You (Inhaber Milos Nikolic), im Folgenden “Auftragnehmer” genannt, und dem Vertragspartner, im Folgenden “Kunde” genannt.
1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3. Verbraucherdefinition: Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 1 KSchG). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die beim Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Angebot, Vertragsabschluss und Kostenvoranschlag

2.1. Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2. Besichtigungsvorbehalt: Eine Besichtigung des Räumungsobjektes ist Voraussetzung für einen verbindlichen Festpreis. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne vorherige Besichtigung (z.B. basierend auf Angaben, Fotos oder Videos des Kunden via E-Mail/WhatsApp), gilt der genannte Preis nur unter dem Vorbehalt, dass die tatsächlichen Gegebenheiten (Menge, Art des Mülls, Zugangsweg, Stockwerk, Gefahrenstoffe) den Angaben entsprechen. Erhebliche Abweichungen berechtigen den Auftragnehmer zur Preisanpassung gemäß dem tatsächlichen Aufwand oder – bei Unzumutbarkeit – zum Rücktritt vom Vertrag.

2.3. Der Vertrag kommt zustande durch:

  • Unterzeichnung des Angebots/Auftragsscheins durch den Kunden (auch vor Ort).
  • Schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail, Post) durch den Auftragnehmer nach mündlicher oder fernmündlicher Beauftragung.
  • Konkludente Handlung, insbesondere durch Zulassen des Arbeitsbeginns durch den Kunden.

2.4. Kostenvoranschläge: Kostenvoranschläge sind gemäß § 5 KSchG für Verbraucher nur dann entgeltlich, wenn dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde. Im Regelfall erstellt der Auftragnehmer Kostenvoranschläge kostenlos. Die Richtigkeit des Kostenvoranschlags wird nicht gewährleistet, es sei denn, es wird ein verbindlicher Pauschalpreis vereinbart.

3. Leistungsumfang und Durchführung

3.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur fachgerechten Räumung und Entsorgung der im Vertrag spezifizierten Gegenstände. Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Leistung die besenreine Räumung.

  • Definition “Besenrein”: Dies umfasst das Entfernen aller beweglichen Gegenstände und das grobe Kehren der Böden.
  • Nicht enthalten: Eine Grundreinigung (Fensterputzen, Teppichshampoonierung, Entfernen von Kleberesten, Nägeln, Dübeln, Tapeten oder Bodenbelägen) ist nicht geschuldet, sofern dies nicht gesondert schriftlich beauftragt wurde.

3.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer heranzuziehen. Die vertraglichen Pflichten und die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Kunden bleiben hiervon unberührt.

3.3. Eigentumsübergang und Dereliktion:
Mit der physischen Übergabe bzw. dem Entfernen der Gegenstände aus den Räumlichkeiten des Kunden gehen diese in den Besitz und das Eigentum des Auftragnehmers über. Der Auftragnehmer entscheidet allein über die Art der Verwertung oder Entsorgung. Der Kunde erklärt mit der Übergabe konkludent die Eigentumsaufgabe (Dereliktion) an allen nicht explizit ausgenommenen Gegenständen.

Ausnahme: Persönliche Dokumente (Urkunden, Ausweise), Fotos oder offensichtlich irrtümlich zurückgelassene Wertsachen von erheblichem Wert, die nicht Teil einer Wertanrechnungsvereinbarung sind, werden dem Kunden nach Möglichkeit ausgehändigt. Eine explizite Prüf- oder Sortierpflicht des Auftragnehmers besteht hierfür jedoch nicht.

3.4. Gefahrenstoffe und Problemabfälle:
Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Vertragsabschluss über verborgene Gefahrenstoffe (z.B. Asbest, Chemikalien, Farben, Lacke, Munition, medizinische Abfälle) zu informieren.

  • Werden solche Stoffe erst während der Räumung entdeckt und wurden sie nicht deklariert, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Annahme dieser Stoffe zu verweigern.
  • Alternativ kann der Auftragnehmer die fachgerechte Entsorgung veranlassen und die hierdurch entstehenden Mehrkosten (Entsorgungsgebühren plus Manipulationsaufwand) dem Kunden gesondert in Rechnung stellen.

Sollten im Zuge der Räumung Undichtheiten, Beschädigungen oder Gefahrenpotenziale festgestellt werden (z. B. Gasgeruch, tropfende Leitungen, lockere Anschlüsse etc.), sind wir berechtigt, die Arbeiten sofort zu unterbrechen und den Auftraggeber zur Behebung durch ein Fachunternehmen aufzufordern.

Für Schäden, die durch nicht fachgerecht gesicherte oder demontierte Anschlüsse entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Der Auftraggeber bestätigt, über diese Regelung informiert worden zu sein.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Rechtsmacht: Der Kunde garantiert, dass er uneingeschränkter Eigentümer der zu räumenden Gegenstände ist oder über eine entsprechende Vollmacht des Eigentümers verfügt (z.B. als Verlassenschaftskurator, Mieter mit Räumungsrecht, Hausverwaltung). Der Kunde hält den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter (z.B. Vermieter, Miterben, Eigentümer von Leihgaben) vollumfänglich schad- und klaglos.

4.2. Zugang: Der Kunde hat für eine ungehinderte Zufahrts- und Lademöglichkeit zu sorgen (z.B. Reservierung einer Ladezone, Schlüssel für Schranken/Poller, Aufzugsnutzung). Etwaige Strafmandate wegen fehlender Halteverbotszonen oder Verzögerungskosten (Wartezeiten des Personals) durch fehlenden Zugang trägt der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft.

4.3. Kennzeichnung: Der Kunde hat wertvolle Gegenstände, die nicht geräumt werden sollen, vor Beginn der Arbeiten deutlich zu kennzeichnen oder in einen separaten Raum zu verbringen.

5. Preise, Zahlungsbedingungen und Wertanrechnung

5.1. Alle genannten Preise verstehen sich in Euro.

  • Gegenüber Verbrauchern sind es Brutto-Preise (inkl. gesetzlicher USt).
  • Gegenüber Unternehmern sind es Netto-Preise (zzgl. gesetzlicher USt), sofern nicht anders ausgewiesen.

5.2. Wertanrechnung (Ankauf von Altwaren):
Werden im Rahmen der Räumung Gegenstände (z.B. Antiquitäten, Altwaren) vom Auftragnehmer angekauft, wird der vereinbarte Ankaufswert im Angebot als Gutschrift ausgewiesen und vom Rechnungsbetrag der Dienstleistung abgezogen.

  • Mit der Vereinbarung der Wertanrechnung geht das Eigentum an den betreffenden Gegenständen Zug-um-Zug mit der Leistungserbringung auf den Auftragnehmer über.
  • Übersteigt der Wert der Altwaren die Räumungskosten, zahlt der Auftragnehmer die Differenz an den Kunden aus.

5.3. Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Leistungserbringung und Rechnungslegung fällig. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Barzahlung oder Sofortüberweisung (Echtzeitüberweisung).

5.4. Anzahlung: Bei jedem Auftrag ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des vereinbarten Gesamtbetrages spätestens eine Woche vor Beginn der Räumung fällig. Die Anzahlung ist Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten. Der Restbetrag ist nach Fertigstellung der Arbeiten innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu überweisen.

5.5. Verzug: Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Für Verbraucher gilt § 1000 Abs 1 ABGB (4 % p.a.), für Unternehmer § 456 UGB (9,2 % über dem Basiszinssatz). Mahnspesen werden pauschal mit € 10,00 pro Mahnung verrechnet, soweit diese im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen (§ 1333 Abs 2 ABGB).

6. Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) nach FAGG für Verbraucher

6.1. Schließt der Kunde den Vertrag als Verbraucher im Fernabsatz (z.B. E-Mail, Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. in der zu räumenden Wohnung), hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
6.2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Auftragnehmer (Räumung 4 You, Milos Nikolic, Hausfeldstr. 199, 1220 Wien, E-Mail: office@raeumung4you.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss informieren.

6.3. Vorzeitiges Erlöschen des Rücktrittsrechts:
Wünscht der Kunde, dass der Auftragnehmer noch vor Ablauf der 14-tägigen Frist mit der Dienstleistung beginnt, so muss er dies ausdrücklich verlangen.
Bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung verliert der Kunde sein Rücktrittsrecht, wenn:

  1. er den vorzeitigen Beginn ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger verlangt hat, und
  2. ihm der Auftragnehmer bestätigt hat, dass er durch die vollständige Erfüllung das Rücktrittsrecht verliert (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

6.4. Wertersatz: Tritt der Kunde von einem Vertrag zurück, bei dem er den Beginn der Arbeiten während der Frist verlangt hat, und hat der Auftragnehmer bereits teilweise geleistet, so hat der Kunde einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang entspricht (§ 16 FAGG).

7. Stornierung und Annahmeverzug (Stornogebühren)

7.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag vor Beginn der Arbeiten zu stornieren. In diesem Fall behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine Stornogebühr zu erheben, deren Höhe vom Zeitpunkt der Stornierung abhängt. Außerhalb des gesetzlichen Rücktrittsrechts (FAGG) ist ein einseitiger Rücktritt vom Vertrag (Storno) nur gegen Zahlung einer Stornogebühr (Reugeld) möglich. Diese wird zur Abdeckung des Dispositionsaufwandes und entgangenen Gewinns wie folgt gestaffelt vereinbart:

  • bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenlos.
  • 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 20 % des Auftragswertes.
  • 6 bis 3 Tage vor dem Termin: 40 % des Auftragswertes.
  • unter 3 Tagen oder bei Nichterscheinen/Verweigerung des Zutritts am Ausführungstag: 70 % des Auftragswertes.
7.2. Gegenbeweis: Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist (z.B. durch kurzfristige Ersatzaufträge). In diesem Fall reduziert sich die Stornogebühr auf den tatsächlichen Schaden.
7.3. § 1168 ABGB bleibt unberührt: Ist der Kunde zur Ausführung bereit, wird aber durch Umstände auf Seiten des Kunden daran gehindert (Annahmeverzug, z.B. Schlüssel fehlt), gebührt dem Auftragnehmer das vereinbarte Entgelt abzüglich ersparter Aufwendungen.

8. Haftung und Gewährleistung

8.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

8.2. Gegenüber Unternehmern (B2B): Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird gänzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Der Unternehmer hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich zu rügen (§ 377 UGB analog), andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.

8.3. Gegenüber Verbrauchern (B2C): Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Hauptleistungspflichten handelt und keine Personenschäden betroffen sind.

8.4. Meldepflicht: Schäden an Böden, Wänden oder im allgemeinen Teil des Hauses (Stiegenhaus, Aufzug), die durch die Räumungstätigkeit entstehen, sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Schäden sind möglichst bei der Abnahme im Übergabeprotokoll zu vermerken, um die Beweissicherung zu ermöglichen.

8.5. Verpackungshaftung: Für den Inhalt von Kartons, Säcken oder Behältern, die vom Kunden selbst gepackt wurden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Bruchschäden, es sei denn, der Schaden ist nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beim Transport entstanden (z.B. Fallenlassen).

9. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (Name, Adresse, Kontaktdaten) ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (Rechnungswesen). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Abwicklung notwendig ist (z.B. Steuerberater, Inkassobüro bei Nichtzahlung). Es gilt die Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.

10. Gerichtsstand und Rechtswahl

10.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

10.2. Für Unternehmer: Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers (Wien Donaustadt bzw. Wien) vereinbart.

10.3. Für Verbraucher: Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so ist für eine Klage gegen ihn nur das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt (§ 14 KSchG).

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.