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Halteverbotszone in Wien beantragen: Fristen, Gebühren und Ablauf bei der MA 46

Wer eine Halteverbotszone in Wien beantragen will, reicht den formlosen Antrag mindestens 10 Werktage vor Geltungsbeginn bei der MA 46 ein. Die Bewilligung kostet 37,78 Euro Verwaltungsabgabe, dazu 21 Euro Eingabegebühr und 6 Euro je Beilage, höchstens jedoch 36 Euro. Sie gilt für längstens eine Woche. Die Tafeln beschaffen und montieren Sie selbst, spätestens 24 Stunden vor Beginn.

Der Beitrag gilt für Wien, Niederösterreich und Burgenland und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Eine Halteverbotszone in Wien beantragen müssen Sie vor fast jeder größeren Räumung im dicht verbauten Gebiet. Denn ohne freien Parkstreifen vor dem Haus wächst der Trageweg, und mit ihm die Dauer des Einsatzes.

Bei uns beginnt deshalb jede Terminplanung mit zwei Fragen. Zunächst: Wie weit ist es vom Stiegenhaus zur Ladekante? Danach: Reicht der Vorlauf noch, um die Halteverbotszone in Wien beantragen zu können?

Dieser Ratgeber führt Sie durch Zuständigkeit, Fristen, Gebühren, Schrittfolge, Meterberechnung und Sonderfälle.

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Wofür brauche ich bei einer Räumung überhaupt eine Halteverbotszone?

Sie sollten die Halteverbotszone in Wien beantragen, sobald der Weg vom Hauseingang zum Fahrzeug länger als etwa 30 Meter wird oder über eine befahrene Fahrbahn führt. Das ist unsere Faustregel aus der Praxis, keine amtliche Vorgabe.

In Wiener Gründerzeitgassen ist der Parkstreifen tagsüber durchgehend belegt. Ohne reservierte Fläche stellt der Fahrer folglich zwei Gassen weiter ab, und jeder Gang dauert doppelt so lange.

Manchmal geht es allerdings auch ohne. Prüfen Sie zuerst diese Alternativen, bevor Sie eine Halteverbotszone in Wien beantragen:

  • Befahrbarer Innenhof. Viele Wiener Wohnhausanlagen haben eine Zufahrt. Fragen Sie deshalb die Hausverwaltung nach Durchfahrtshöhe und Schlüssel für den Poller.
  • Private Einfahrt oder Garagenvorplatz. Hier genügt die Zustimmung des Eigentümers, eine Bewilligung braucht es dagegen nicht.
  • Bestehende Ladezone. Sie darf für Ladetätigkeiten genutzt werden, ist jedoch meist kurz und selten frei.
  • Kellerabgang oder Hoftür direkt an der Gasse. Bei kleinen Mengen reicht das erfahrungsgemäß aus.

Reicht keine dieser Möglichkeiten, müssen Sie die Halteverbotszone in Wien beantragen. Was die Räumung kostet, zeigt Ihnen unser Richtwert im Kostenrechner.

Auf einem Vorplatz gestapelte Kartons, Möbelplatten und Kleinmöbel, dahinter der Transporter

Wer ist zuständig, wenn Sie eine Halteverbotszone in Wien beantragen?

Zuständig für die Bewilligung ist ausschließlich die MA 46, also die Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten. Die MA 48 kommt erst danach ins Spiel, als Verleiher der Verkehrszeichen.

Wer nach Halteverbot MA 46 Wien sucht, findet auf wien.gv.at zwei getrennte Amtswege. Der eine betrifft die kurzfristige Zone für Ladetätigkeiten, der andere die fallweise Zone für wiederkehrende Termine. Für eine Räumung ist immer der erste Weg richtig.

Häufig kursiert außerdem die Angabe, die MA 65 sei zuständig. Das stimmt nicht. Die MA 65 war früher für Verkehrsangelegenheiten verantwortlich, heute führt jedoch die MA 46 den Amtsweg.

Die folgende Übersicht ordnet die Stellen, die hinter dem Suchbegriff Halteverbot MA 46 Wien stehen.

Stelle

Aufgabe, wenn Sie eine Halteverbotszone in Wien beantragen

Kontakt laut Stadt Wien

MA 46, Verkehrsorganisation

Bewilligung, Bescheid, Beiblatt

Halteverbot, MA 46, Wien 12., Niederhofstraße 21

MA 46 Kundencenter

Persönliche Einbringung, Mo bis Fr 8 bis 15 Uhr

12., Ignazgasse 4

MA 48 Verkehrszeichenverleih

Verleih der Tafeln gegen Bescheid und Lichtbildausweis

17., Lidlgasse 7, Mo bis Fr 7 bis 12 Uhr

Polizeiwachzimmer

Bestätigung von Aufstellung und Entfernung

Nächstgelegene Dienststelle

MA 48 Abschleppgruppe

Durchführung der Abschleppung

Auskunft +43 1 760 43

Quelle: Amtsweg „Bewilligung für eine kurzfristige Halteverbotszone für Ladetätigkeiten“ und Tarifseite Verkehrszeichenverleih der Stadt Wien

Wie lange vorher muss ich die Halteverbotszone in Wien beantragen?

Der Antrag muss mindestens 10 Werktage vor dem Geltungsbeginn bei der MA 46 einlangen. Bewilligt wird die Zone anschließend für höchstens eine Woche, also für längstens 5 Werktage, und zwar nur für die tatsächlichen Ladezeiten.

Die zweite Stolperfalle betrifft die Halteverbotszone: Vorlaufzeit und Geltungsdauer sind zwei verschiedene Fristen.

Werktage sind Montag bis Samstag. Sonn- und Feiertage zählen dagegen nicht mit. Zehn Werktage entsprechen deshalb rund zwei Kalenderwochen.

Wir rechnen jeden Termin rückwärts vom Übergabetag. Kalkulieren Sie deshalb bei der Halteverbotszone, Vorlaufzeit inklusive, mit gut drei Wochen.

Die Zeitleiste zeigt, wann Sie die Halteverbotszone in Wien beantragen müssen.

Tag

Was passiert

Halteverbotszone: Vorlaufzeit

Tag 0

Besichtigung, Fixpreis, Termin steht

Startpunkt

Tag 1

Halteverbotszone in Wien beantragen, also Antrag einbringen

mindestens 10 Werktage vor Beginn

Tag 2 bis 12

Behörde prüft und stellt den Bescheid aus

Verfahrenszeit

Vortag, 24 Stunden vorher

Tafeln aufstellen, Foto, Polizei bestätigen lassen

Frist der Kundmachung

Räumungstag

Zone frei, Lkw steht am Haus

Geltungsdauer höchstens 5 Werktage

Tag danach

Tafeln entfernen, Beiblatt zurück an die MA 46

Abschluss

Ist der Termin knapper, bleibt trotzdem einiges möglich. Wir räumen dann über eine bestehende Ladezone, den Innenhof oder mit einem kleineren Fahrzeug.

Die Grenze liegt allerdings bei schweren Einzelstücken und bei Objekten ohne Aufzug, denn dort entscheidet der Trageweg über den Tagesablauf. Wie Sie die übrige Vorbereitung staffeln, steht in unserer Vorbereitungsliste für eine Räumung.

Was kostet es, die Halteverbotszone in Wien zu beantragen?

Wer eine Halteverbotszone in Wien beantragen will, zahlt 37,78 Euro Verwaltungsabgabe. Dazu kommen 21 Euro Eingabegebühr des Bundes und 6 Euro je Beilage, gedeckelt mit 36 Euro. Bei einer einzigen Beilage landen Sie somit bei 64,78 Euro.

Trennen Sie beim Rechnen zwei Töpfe, nämlich die Halteverbotszone: Gebühren der Behörde plus Entgelt für die Tafeln. Die MA 48 verrechnet für ein Verkehrszeichen inklusive Aufstellmaterial 5,30 Euro je Stück und Tag. Absperrlatten kosten dagegen 2,20 Euro.

Bei der Halteverbotszone, Gebühren und Tafelmiete getrennt betrachtet, ergibt sich folgendes Bild.

Posten

Betrag

Wofür

Verwaltungsabgabe der Stadt Wien

37,78 €

Bewilligung der Zone

Eingabegebühr des Bundes

21,00 €

Schriftlicher Antrag

Beilagengebühr

6,00 € je Beilage, höchstens 36,00 €

Lageskizze, Vollmacht

Verkehrszeichen der MA 48

5,30 € je Stück und Tag

Miete inklusive Material

Absperrlatte der MA 48

2,20 € je Stück und Tag

Optional

Temporäre Zone durch die MA 48

58,00 €

Nur im Rahmen der MA-48-Sperrmüllabfuhr

Halteverbotszone: Gebühren und Entgelte nach der Tarifübersicht der Stadt Wien, abgerufen am 28. August 2026. Der Betrag von 58 Euro steht im Sperrmülltarif der MA 48 und gilt nur, wenn die Stadt selbst räumt.

Genau diese letzte Zeile sorgt regelmäßig für Verwirrung, denn die 58 Euro sind kein Behördenweg, sondern ein Serviceentgelt. Bucht jemand die Sperrmüllabholung der MA 48, richtet die Stadt die Zone auf Wunsch selbst ein. Die Abholung dauert dann 6 bis 14 Werktage ab Bestellung.

Kartons, Plastikboxen und Kleingeräte stehen am Gehsteig vor einer Hausfassade zum Abtransport bereit

Wie kann ich die Halteverbotszone in Wien beantragen, Schritt für Schritt?

Der Antrag ist formlos, muss aber sechs Angaben enthalten. Fehlt eine davon, verlängert die Rückfrage das Verfahren um mehrere Tage.

  1. Person oder Firma. Name mit Geburtsdatum, bei Unternehmen dagegen Firmenname mit Firmenbuchnummer.
  2. Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen der Behörde.
  3. Genauer Ort. Straße, Hausnummer und zusätzlich die Seite der Gasse, auf der die Zone liegen soll.
  4. Bei uns lautet er „Räumung“ oder „Wohnungsauflösung mit Ladetätigkeit“.
  5. Länge in Metern mit Begründung. Über 15 Meter verlangt die Stadt außerdem eine ausführliche Begründung.
  6. Konkrete Tage und Uhrzeiten. Bewilligt wird nämlich nur der Zeitraum der tatsächlichen Ladetätigkeit.

Eine Lageskizze ist nicht in jedem Fall zwingend, hilft der Behörde jedoch bei unklaren Örtlichkeiten. Ein Ausschnitt aus dem Stadtplan mit eingezeichneter Zone genügt dafür. Jede Beilage kostet allerdings 6 Euro.

Prüfen Sie zuvor selbst, ob überhaupt ein regulärer Parkstreifen vorhanden ist. Diese Voraussetzung nennt die Stadt Wien ausdrücklich.

Einbringen können Sie den Antrag per E-Mail an die MA 46, persönlich im Kundencenter in der Ignazgasse oder online über das Portal mein.wien.gv.at. Postalisch lautet die Anschrift Halteverbot, MA 46, Wien 12., Niederhofstraße 21. Den vollständigen Amtsweg beschreibt die Stadt Wien auf der Amtsseite zur kurzfristigen Halteverbotszone.

Wie viele Meter Halteverbot brauche ich für einen Räumungs-Lkw?

Rechnen Sie mit der Fahrzeuglänge plus etwa 5 Meter Rangierraum. Für einen üblichen Räumungs-Lkw ergibt das 12 bis 15 Meter, für einen Kleintransporter reichen dagegen 8 bis 10 Meter.

Bei Gründerzeithäusern planen wir bewusst großzügiger. Der Grund liegt an der Ladebordwand, denn sie klappt nach hinten aus und braucht freien Raum.

Zwei Tafeln markieren Anfang und Ende der Zone, bei längeren Zonen setzen wir eine dritte in die Mitte. Ab 15 Metern verlangt die Behörde ohnehin eine genauere Begründung, etwa das Volumen oder die Zahl der Fahrten.

Denken Sie außerdem an Hydranten, Einfahrten und Baumscheiben. Diese Flächen zählen nicht als Parkstreifen und verkürzen Ihre nutzbare Länge. Wer für reine Transportfahrten eine Halteverbotszone in Wien beantragen will, rechnet mit denselben Maßen.

Wer stellt die Tafeln auf, und wie lange vorher?

Die Tafeln stellen Sie selbst auf, und zwar mindestens 24 Stunden vor Geltungsbeginn. Die Behörde übernimmt das nicht. Ohne fristgerechte Aufstellung entfaltet die Zone deshalb keine Wirkung.

Die Zeichen bekommen Sie im Baustoffhandel oder beim Verleih der MA 48. Dafür brauchen Sie den gültigen Bescheid der MA 46 und einen Lichtbildausweis. Wer die Halteverbotszone in Wien beantragen lässt, holt den Bescheid also zuerst ab.

Die Ausgabe erfolgt in der Lidlgasse im 17. Bezirk, werktags von 7 bis 12 Uhr. Alle Entgelte stehen auf der Tarifseite zum Verkehrszeichenverleih.

Zum Bescheid gehört zusätzlich ein Beiblatt. Darauf tragen Sie Datum und Uhrzeit der Aufstellung ein und lassen den Eintrag beim nächsten Polizeiwachzimmer bestätigen. Nach dem Termin entfernen Sie die Zeichen, lassen auch das bestätigen und schicken das Beiblatt an die MA 46 zurück.

Wir fotografieren jede Tafel außerdem mit sichtbarem Zeitstempel und mit einem Fahrzeugkennzeichen im Bild. Diese Fotodokumentation ist am Räumungstag Ihr wichtigstes Beweismittel.

Was passiert, wenn in der Zone trotzdem ein Fahrzeug steht?

Rufen Sie zuerst die Polizei, denn sie veranlasst die Entfernung. Durchgeführt wird die Abschleppung anschließend von der Abschleppgruppe der MA 48. 

Die Kosten für Abschleppung und Verwahrung sind per Verordnung pauschaliert und werden grundsätzlich nicht reduziert. Eine Ausnahme nennt die Stadt Wien zum Thema Abschleppung jedoch ausdrücklich: wenn die Halteverbotstafeln erst nach dem Abstellen des Fahrzeugs aufgestellt wurden. Genau deshalb ist Ihr Zeitstempel-Foto so wichtig.

In der Praxis fangen wir den Zeitverlust folgendermaßen ab:

  • Wir schauen am Vorabend noch einmal vorbei und fotografieren die belegten Plätze.
  • Am Räumungstag beginnen wir mit Kellerabteil, Dachboden und Stiegenhaus, während die Klärung läuft.
  • Der Lkw wird währenddessen halbseitig beladen, soweit es die Gasse zulässt.
  • Erst wenn die Zone frei ist, holen wir schließlich die schweren Möbel nach unten.

Diese Reihenfolge kostet uns selten mehr als eine Stunde. Ohne bestätigte Aufstellung fehlt allerdings die Rechtsgrundlage für die Entfernung. Deshalb sollten Sie die Halteverbotszone in Wien beantragen, sobald der Termin feststeht.

Brauche ich für einen Container dasselbe Verfahren wie für die Halteverbotszone?

Nein. Für einen Container auf öffentlichem Grund brauchen Sie eine Gebrauchserlaubnis, und dafür gilt eine Antragsfrist von mindestens 8 Wochen. Das Verfahren selbst dauert laut Stadt Wien rund 6 Wochen, weil zusätzlich eine Ortsverhandlung dazukommt.

Beide Verfahren führt zwar die MA 46, die Fristen unterscheiden sich aber um den Faktor vier. Der Grund ist die Sache selbst: Eine Halteverbotszone hält nur Fahrzeuge fern, ein Container belegt dagegen dauerhaft eine Fläche und wird deshalb nach dem Gebrauchsabgabegesetz abgabepflichtig.

Merkmal

Halteverbotszone

Container auf öffentlichem Grund

Behörde

MA 46

MA 46

Antragsfrist

mindestens 10 Werktage

mindestens 8 Wochen

Verfahrensdauer

wenige Werktage

rund 6 Wochen

Ortsverhandlung

nein

ja

Höchstdauer

eine Woche

12 Monate

Laufende Abgabe

nein

Gebrauchsabgabe nach Fläche, Lage und Dauer

Bei der Halteverbotszone, Gebühren und Abgaben zusammengerechnet, zahlen Sie einmalig. Beim Container läuft die Gebrauchsabgabe dagegen weiter.

Steht der Container dagegen im Hof oder auf Privatgrund, entfällt die Erlaubnis vollständig. Dann müssen Sie nur die Halteverbotszone in Wien beantragen, falls der Lkw die Gasse braucht.

Welche Größe sich für welche Menge rechnet, klärt zusätzlich unser Ratgeber zum Mieten eines Containers in Wien. Die amtlichen Fristen stehen dagegen auf der Amtsseite zu Arbeiten auf und neben der Straße.

Was gilt in Kurzparkzonen, bei Anrainerparkplätzen und neben Baustellen?

In Wien gilt seit März 2022 flächendeckend die Kurzparkzone, werktags von Montag bis Freitag zwischen 9 und 22 Uhr. Ihre bewilligte Zone geht dieser Regelung vor, weil sie durch eigene Verkehrszeichen kundgemacht wird.

Anrainerparkplätze sind dagegen ein Sonderfall. Sie bestehen im 1., 2., 3., 4., 6., 7., 8., 9., 11., 12., 15., 20. und 22. Bezirk und sind für Bewohnerinnen und Bewohner mit Parkpickerl reserviert.

Sie können dort ebenfalls eine Halteverbotszone in Wien beantragen. Die Behörde prüft jedoch genauer, weil sie damit Stellplätze der Anrainer entzieht.

Weitere Situationen, in denen wir vorher genau hinschauen:

  • Straßenbahngleise in der Fahrbahn. Das Fahrzeug darf den Gleiskörper nicht blockieren, wodurch die nutzbare Breite schrumpft.
  • Radweg oder Radfahrstreifen am Parkstreifen. Hier ist die Zone meist nicht bewilligungsfähig, weil der Radverkehr geführt bleiben muss.
  • Er scheidet als Aufstellfläche für den Lkw grundsätzlich aus.
  • Laufende Baustelle in derselben Gasse. Deren Bewilligung ist älter und geht deshalb vor; melden Sie das im Antrag gleich mit.

Für Objekte in Niederösterreich und im Burgenland ist dagegen die Bezirkshauptmannschaft zuständig, auf Gemeindestraßen die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich. Fristen und Abgaben weichen dort ab, weshalb wir vorab bei der Behörde nachfragen.

Mitarbeiter trägt eine große Holzplatte über den Gehsteig zum Transporter in der Halteverbotszone in Wien

Kann die Räumungsfirma die Halteverbotszone in Wien beantragen?

Ja. Wir können den Antrag mit einer schriftlichen Vollmacht für Sie einbringen, denn der Antragsteller muss nicht der Bewohner sein. Sie bekommen die Entrümpelung samt Behördenweg aus einer Hand.

Diese Angaben brauchen wir dafür von Ihnen:

  1. Adresse mit Stiege, Stockwerk und Angabe zum Aufzug
  2. Zugangssituation, also Hof, Einfahrt, Poller oder reine Gassenlage
  3. Wunschtermin und zusätzlich ein Ausweichtermin in derselben Woche
  4. Unterschriebene Vollmacht sowie Ihre Kontaktdaten für Rückfragen der Behörde

Danach übernehmen wir Antrag, Bescheid, Tafeln, Aufstellung und Fotodokumentation, auch dann, wenn wir eine ganze Wohnung ausräumen. Am Räumungstag steht der Lkw dort, wo er stehen soll, und die Rückgabe des Beiblatts erledigen wir ebenfalls.

Ohne Vollmacht bleiben Sie dagegen Antragsteller. Dann übernehmen wir die reine Transportleistung ohne Behördenweg, und Sie kümmern sich um Behörde und Tafeln. Beides ist möglich; die Vollmachtvariante spart Ihnen jedoch zwei Wege.

Fazit: Halteverbotszone in Wien beantragen und rückwärts planen

Wer eine Halteverbotszone in Wien beantragen muss, hat einen überschaubaren Amtsweg vor sich. Kritisch ist allein der Vorlauf, denn 10 Werktage lassen sich nicht verkürzen. Wer den Termin vom Übergabetag rückwärts rechnet, hat den Antrag rechtzeitig unterwegs und die Tafeln 24 Stunden vorher an der Gasse.

Merken Sie sich deshalb drei Zahlen zur Halteverbotszone: Vorlaufzeit 10 Werktage, Aufstellfrist 24 Stunden, Verwaltungsabgabe 37,78 Euro. Alles Weitere ergibt sich daraus, bis hin zur besenreinen Übergabe.

Sie haben einen Termin und wissen noch nicht, ob der Vorlauf reicht? Vereinbaren Sie eine kostenlose Besichtigung. Wir prüfen die Zufahrt vor Ort, nennen Ihnen den nötigen Antragstag und legen anschließend den schriftlichen Fixpreis ohne Nachforderung vor.

Auf Wunsch können wir die Halteverbotszone in Wien beantragen, sobald Ihre Vollmacht vorliegt. Neukunden erhalten außerdem eine Gutschrift von 100 Euro nach den jeweils gültigen Aktionsbedingungen. Erreichbar sind wir Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 8 bis 18 Uhr. Tätig ist Räumung4You im Einsatzgebiet Wien, Niederösterreich und Burgenland.

Häufige Fragen: Halteverbotszone in Wien beantragen

Wie lange vorher muss man die Halteverbotszone in Wien beantragen?

Mindestens 10 Werktage vor dem Geltungsbeginn muss der Antrag bei der MA 46 einlangen. Werktage sind Montag bis Samstag, Sonn- und Feiertage zählen dagegen nicht mit. Bei der Halteverbotszone, Vorlaufzeit realistisch gerechnet, sind das rund zwei Kalenderwochen reiner Behördenzeit. Wir empfehlen zusätzlich drei Wochen Vorlauf, damit Rückfragen den Räumungstermin nicht gefährden.

Die Verwaltungsabgabe beträgt 37,78 Euro. Dazu kommen 21 Euro Eingabegebühr des Bundes sowie 6 Euro je Beilage, höchstens jedoch 36 Euro. Mit einer Lageskizze zahlen Sie somit 64,78 Euro. Zur Halteverbotszone, Gebühren der Behörde eingerechnet, kommen die Tafeln extra: beim Verleih der MA 48 sind es 5,30 Euro je Verkehrszeichen und Tag.

Unter dem Stichwort Halteverbot MA 46 Wien führt die Stadt zwei Verfahren, beide bei der Verkehrsorganisation. Für eine Räumung gilt dabei die kurzfristige Zone für Ladetätigkeiten. Die MA 48 ist dagegen nicht die Bewilligungsbehörde, sie verleiht lediglich die Verkehrszeichen und schleppt widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge ab. Die früher genannte MA 65 ist heute nicht mehr zuständig.

Die Aufstellung übernimmt der Antragsteller selbst, mindestens 24 Stunden vor Geltungsbeginn. Die Behörde stellt dagegen keine Zeichen bereit. Tragen Sie Datum und Uhrzeit ins Beiblatt des Bescheids ein und lassen Sie den Eintrag beim nächsten Polizeiwachzimmer bestätigen. Fotografieren Sie zusätzlich jede Tafel mit Zeitstempel, denn dieses Foto entscheidet später über die Abschleppkosten.

Kalkulieren Sie die Fahrzeuglänge plus etwa 5 Meter Rangierraum. Für einen üblichen Räumungs-Lkw ergibt das 12 bis 15 Meter, für einen Kleintransporter dagegen 8 bis 10 Meter. Zwei Tafeln markieren Anfang und Ende, bei langen Zonen setzen wir zusätzlich eine dritte in die Mitte. Über 15 Meter verlangt die Stadt Wien außerdem eine ausführliche Begründung im Antrag.

Verständigen Sie zuerst die Polizei. Die Abschleppung führt danach die Abschleppgruppe der MA 48 durch. Die pauschalierten Kosten trägt üblicherweise der Fahrzeughalter, doch wurden die Tafeln erst nach dem Abstellen aufgestellt, greift laut Stadt Wien eine Ausnahme. Genau diesen Punkt klärt Ihre Fotodokumentation.

Ja, mit einer schriftlichen Vollmacht übernehmen wir das. Wir brauchen dafür die genaue Adresse mit Stiege und Stockwerk, die Zugangssituation, Wunsch- und Ausweichtermin sowie Ihre Kontaktdaten. Den Antrag richten wir an die Stelle Halteverbot, MA 46, Wien. Danach übernehmen wir Bescheid, Tafelbeschaffung, Aufstellung und Fotodokumentation. Ohne Vollmacht bleiben Sie dagegen Antragsteller.

Nein. Ein Container auf öffentlichem Grund verlangt eine Gebrauchserlaubnis mit mindestens 8 Wochen Antragsfrist, dazu rund 6 Wochen Verfahrensdauer samt Ortsverhandlung. Die Halteverbotszone kommt dagegen mit 10 Werktagen aus. Steht der Container im Hof oder auf Privatgrund, entfällt die Erlaubnis, doch beide Verfahren laufen bei der MA 46 zusammen.

Über diesen Beitrag und unsere Quellen

Dieser Beitrag stammt vom Team von Räumung 4 You. Wir räumen seit Jahren Ordinationen, Gewerbeobjekte und Wohnimmobilien in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Die beschriebenen Abläufe, Zeitangaben und Beispiele stammen aus eigenen Aufträgen.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Amtliche Quellen:

  • wien.gv.at
    • Bewilligung für eine kurzfristige Halteverbotszone für Ladetätigkeiten
    • Bewilligung für eine fallweise Halteverbotszone
    • Verkehrszeichenverleih – Kosten, Kontakt und Abholung
    • Tarifübersicht für Sperrmüllabholung und Entrümpelung
    • Entrümpelungsdienst und Sperrmüllabfuhr
    • Auto wurde abgeschleppt – Abholung, Fristen, Kosten und Kontakt
    • Antrag für Arbeiten auf oder neben der Straße (Baustellen)
    • Flächendeckende Kurzparkzone und Parkgebühren
    • Kontaktseiten der MA 4

Gesetzesstellen (im Artikeltext nur mit dem Gesetzesnamen genannt):

  • Straßenverkehrsordnung 1960
    • Verordnungen der Behörde über Verkehrsbeschränkungen; Rechtsgrundlage der zeitlich befristeten Halteverbotszone.
    • Kundmachung der Verordnungen durch Straßenverkehrszeichen; das Verbot wird erst mit ordnungsgemäßer Anbringung der Zeichen wirksam. Das ist der rechtliche Grund für die Frist von 24 Stunden.
    • Halte- und Parkverbote.
    • Entfernung von Hindernissen; Grundlage der Abschleppung widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge.
    • Arbeiten auf oder neben der Straße; von der Stadt Wien als Rechtsgrundlage des Baustellen- und Containerverfahrens genannt.
  • Gebrauchsabgabegesetz 1966 (Wien): Abgabepflicht für die Benützung öffentlichen Grundes; Grundlage der Gebrauchserlaubnis für Container und Lagerflächen.