Garten entrümpeln: Tipps für den Saisonschluss beginnen mit der Reihenfolge. Leeren Sie zuerst die Gartenhütte, trennen Sie danach Metall, Holz und Bauschutt und nehmen Sie den Grünschnitt zuletzt. Verbrennen ist in Österreich grundsätzlich verboten, es drohen bis zu 3.630 Euro. Wiener Mistplätze nehmen bis zu 2 Kubikmeter Grünschnitt je Anlieferung an, außerhalb Wiens regeln Gemeinde und Abfallverband die Annahme.
In der Gerätehütte stehen alte Kanister, hinter dem Schuppen liegen morsche Latten, und der Grünschnitt wächst zum Berg. Diese Garten-entrümpeln-Tipps helfen Ihnen, einen Hausgarten oder ein Grundstück zum Saisonende selbst in Ordnung zu bringen, auch nach einem Erbfall. Wird das zu viel, übernimmt eine Gartenräumung in Wien und Umgebung die schwere Arbeit.
Sie erhalten eine Reihenfolge in sieben Schritten und die Abgabewege, getrennt für Wien, Niederösterreich und das Burgenland. Dazu kommen die Regeln zum Verbrennen, zu Bäumen und zu Tieren im Winter sowie eine Checkliste zum Ausdrucken.
Was gehört zum Garten entrümpeln, und wer darf entscheiden?
Zum Garten entrümpeln gehört alles, was dauerhaft weg soll: der Inhalt von Hütte und Schuppen, kaputte Zäune, Altholz, Steine, Bauschutt und Grünschnitt. Entscheiden darf der Eigentümer des Grundstücks, mehrere Eigentümer stimmen sich vorher ab.
Wer dagegen nur den Garten aufräumen will, schneidet und ordnet und behält den Bestand. Die Ausgangslage bestimmt deshalb Ansprechpartner und ersten Schritt.
| Ausgangslage | Wer entscheidet | Ihr erster Schritt |
|---|---|---|
| Eigener Hausgarten | Sie als Eigentümer | Rundgang mit Fotos, dann Abgabewege klären |
| Geerbtes Haus oder Grundstück | vor der Einantwortung die Erben gemeinsam, je nach Fall mit dem Gericht | Gerichtskommissär und Miterben fragen |
| Verkauf steht an | Sie, gebunden an den Kaufvertrag | Übergabezustand im Vertrag nachlesen |
| Gemieteter Garten, Kleingarten | Eigentümer oder Verein | Erlaubnis einholen, Vereinsregeln prüfen |
Bei einem Erbfall geht die Verlassenschaft erst mit der Einantwortung auf die Erben über. Klären Sie davor mit dem Gerichtskommissär, ob das Verlassenschaftsgericht zustimmen muss. Holen Sie außerdem die schriftliche Zustimmung aller Erben ein und werfen Sie nichts weg, was Wert haben könnte. Geht es um die ganze Liegenschaft, passt oft eine Verlassenschaftsräumung in Wien besser als einzelne Fuhren.
Für Pächter gelten eigene Regeln für Kleingarten und Verein, die wir hier bewusst auslassen. Alle übrigen Garten-entrümpeln-Tipps gelten für Hausgärten und private Grundstücke.
Garten entrümpeln: Tipps zur Reihenfolge in 7 Schritten
Diese Garten-entrümpeln-Tipps folgen einer klaren Reihenfolge: erst klären, dann die Hütte, danach Schweres und zuletzt der Grünschnitt. So entdecken Sie Problemstoffe, Asbestverdacht und Tiere rechtzeitig, und Sie tragen nichts doppelt.
- Drei Wochen vorher: Ziel festlegen. Soll der Garten weiter genutzt, verkauft oder übergeben werden? Das Ziel entscheidet, was bleiben darf.
- Drei Wochen vorher: Rundgang mit Kamera. Fotografieren Sie Hütte, Zäune und Bäume. Markieren Sie Stopp-Stellen wie graue Wellplatten, Nester und alte Laubhaufen.
- Zwei Wochen vorher: Abgabewege klären. Prüfen Sie Öffnungszeiten, Mengen und Zutrittskarte, denn manche Grünschnittplätze schließen im Herbst.
- Tag 1: Sortierfläche und Hütte. Richten Sie nahe der Zufahrt eine feste Fläche ein. Danach leeren Sie die Gartenhütte, Problemstoffe zuerst.
- Tag 1 bis 2: Metall, Geräte und Zäune. Diese Stücke schaffen schnell Platz. Trennen Sie Draht, Latten und Betonfüße gleich beim Abbau.
- Tag 2 bis 3: Holz, Steine und Bauschutt. Halten Sie unbehandeltes und behandeltes Holz auseinander. Schweres heben Sie außerdem zu zweit.
- Zuletzt: Grünschnitt und Laub. Öffnen Sie Haufen von Hand, bevor Sie aufladen. Zum Schluss kehren Sie die Wege und fotografieren das Ergebnis.
Die Zeitangaben sind ein Planungsvorschlag. Ein großes Grundstück braucht mehr Tage.
Wann ist der beste Zeitpunkt zum Garten aufräumen?
Am besten passen trockene, frostfreie Tage im Spätherbst. Hütte, Holz und Zäune räumen Sie jetzt, Hecken und Sträucher schneiden Sie dagegen außerhalb der Brutsaison.
Alte Laubhaufen lassen Sie bis zum Frühjahr liegen, denn Igel halten laut Stadt Wien von November bis April Winterschlaf. Planen Sie außerdem die Abfuhr ein. In Wien leert die MA 48 die Biotonne von April bis Ende November wöchentlich, danach alle zwei Wochen.
Welche Sicherheitsregeln gelten beim Garten aufräumen?
Beim Garten aufräumen schützen Sie feste Schuhe, Arbeitshandschuhe und eine klare Regel: Bei Verdacht hören Sie sofort auf, denn viele Gefahren sehen harmlos aus. Tragen Sie bei Staub zusätzlich eine Maske, und schauen Sie vor der Arbeit mit rostigen Nägeln in den Impfpass, ob Ihre Tetanus-Impfung aktuell ist.
Garten entrümpeln: Tipps für den sofortigen Stopp
- Asbestverdacht. Graue Wellplatten, Fassadenplatten oder alte Blumentröge können Asbestzement sein. Brechen, schneiden oder bohren Sie deshalb nichts.
- Mäusekot. Wo Mäuse waren, rät die AGES zu Atemschutzmaske und Handschuhen. Befeuchten Sie Kot und tote Tiere vor dem Wegräumen mit handelsüblichem Reinigungsmittel.
- Fund im Boden. Granaten oder Munition berühren und bewegen Sie nicht. Rufen Sie stattdessen sofort die Polizei unter 133.
- Morsche Hütte. Betreten Sie keine Hütte mit durchhängendem Dach. Stromleitungen bauen Sie außerdem nie selbst aus.
Bei Asbestverdacht fragen Sie zuerst die zuständige Stelle: in Wien das Misttelefon unter +43 1 546 48, in Niederösterreich Ihren Abfallverband, im Burgenland das Mülltelefon unter 08000 806 154. Die Annahme ist nämlich nicht überall gleich: Im Weinviertel nehmen etwa das Wertstoffzentrum Reyersdorf und das Altstoffsammelzentrum Ladendorf kein Eternit an.
Beauftragen Sie den Abbau, prüfen Sie den Betrieb. Laut Arbeitsinspektion dürfen Abbruch- und Asbestsanierungsarbeiten seit 31. Dezember 2025 nur ermächtigte Arbeitgeber ausführen. Ob ein Betrieb eingetragen ist, zeigt ihr Abfragetool Asbest.
Wie leeren Sie die Gartenhütte, ohne etwas falsch zu entsorgen?
Holen Sie zuerst alle Kanister, Dosen und Säcke heraus und stellen Sie sie verschlossen und getrennt ab. Erst danach kommen Geräte, Töpfe und Holzreste auf die Sortierfläche vor der Gartenhütte.
Dünger, Unkrautvertilgungs- und Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel, Lacke, Benzin und Altöl sind in Wien Problemstoffe. Haushaltsmengen geben Sie kostenlos bei der Problemstoffsammlung oder am Mistplatz ab. Im Burgenland nimmt sie die Problemstoffsammelstelle an, in Niederösterreich nennt Ihr Verband die Stelle und die Zeiten.
Lassen Sie Flüssigkeiten im Originalgebinde, und füllen Sie nichts um. Gasflaschen mit Inhalt und Ventil nimmt in Wien die Zentrale Problemstoffsammelstelle am Standort Rinter an, im Burgenland verweist der Müllverband auf den Fachhandel. Öffnen Sie außerdem jede Kiste, denn in geerbten Hütten können Schlüssel oder Pläne zum Grundstück liegen.
Was noch brauchbar ist
Funktionierendes Werkzeug ist zu schade für den Abfall: Sauber und vollständig passt es in Haushaltsmengen in die 48er-Tandler-Box auf jedem Wiener Mistplatz. Für Niederösterreich listet die Re4U-Karte der Umweltverbände Second-Hand-Läden und Reparaturcafés, für das Burgenland nennt der Müllverband die Partner seines ReUse-Netzwerks.
Bei einer beauftragten Räumung rechnet Räumung 4 You verwertbare Stücke als Preisminderung an. Einzelne Möbel oder Geräte holen wir grundsätzlich nicht ab. Übernehmen wir ausnahmsweise doch einen Einzeltransport, kostet er ab 150 Euro. Dafür sind Mistplatz, Abfallverband, Gemeinde oder Händler-Rücknahme der passende Weg, und unsere Materialregeln für Gartenmöbel zeigen, was wohin gehört.
Wohin mit Grünschnitt, Altholz und Bauschutt beim Garten entrümpeln?
Trennen Sie Gartenabfälle in Grünschnitt, Holz, Bauschutt und Metall, denn jede Art hat eigene Annahmestellen und Mengen. Maßgeblich sind Gartenort und Meldung: Wiener Mistplätze nehmen nur Abfälle aus Wien an, und nur von in Wien gemeldeten Personen.
Garten entrümpeln: Tipps zur Abgabe je Abfallart
| Abfallart | Wien | Niederösterreich | Burgenland |
|---|---|---|---|
| Laub, Rasenschnitt | Biotonne oder Mistplatz | Biotonne, je nach Verband auch Sammelplatz | Biotonne oder Eigenkompost |
| Äste, Strauchschnitt | Biotonne bis 8 cm Durchmesser, Mistplatz bis 15 cm | Strauchschnittplatz oder Sammelzentrum | wenig und zerkleinert: Biotonne, viel: Abfallsammelstelle laut Gemeinde |
| Wurzelstöcke, dicke Stämme | Mistplatz, nicht an allen Standorten | beim Verband fragen | Gemeinde fragen |
| Unbehandeltes Holz | Mistplatz bis 1 m³ | Sammelzentrum, in Reyersdorf eigener Container | Bretter, Pfosten: Abfallsammelstelle, kleine Mengen auch Biotonne |
| Imprägniertes Holz, Zaunlatten | Mistplatz bis 1 m³, Mulde am Platz erfragen | Container für behandeltes Altholz, etwa in Reyersdorf | Abfallsammelstelle, Altholz thermisch |
| Bauschutt, Steine | Mistplatz bis 10 Säcke oder 0,5 m³ | je Verband, oft gegen Entgelt | Abfallsammelstelle, große Mengen: Gemeinde fragen |
| Erde, Erdaushub | Mistplatz, Erde bis 2 m³ je Anlieferung | beim Verband fragen | Gemeinde fragen |
| Maschendraht, Metall | Mistplatz, Altmetall | Altstoffsammelzentrum, in Reyersdorf Altmetall-Container | Abfallsammelstelle, Altmetall |
In Wien
Auf Wiener Mistplätzen sind eine Einfahrt pro Tag und Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen erlaubt, Teilabladungen sind unzulässig. Grundsätzlich gilt 1 Kubikmeter je Anlieferung, bei organischen Abfällen 2 Kubikmeter. Laub sammeln Sie im 48er-Laubsack mit 100 Litern, den Sie im Herbst am Entleertag zur Biotonne stellen dürfen.
Größere Mengen nicht gefährlicher Abfälle nimmt der Standort Rinter im 22. Bezirk gegen Entgelt an. Außerdem holt die MA 48 in Gärten 6 bis 12 Kubikmeter Baum- und Strauchschnitt um 180 Euro je Lkw-Ladung ab, beantragt wird online.
Alternativ stellt der Muldendienst unter +43 1 4000-48332 Mulden ab 12 Kubikmetern auf, sortenrein und ohne Bauschutt. Braucht die Mulde auf der Straße eine Bewilligung, stellen Sie den Antrag bei der MA 46 mindestens acht Wochen vorher.
In Niederösterreich
Außerhalb Wiens ändern sich vor allem die Abgabewege, die übrigen Garten-entrümpeln-Tipps bleiben gleich. Ihr regionaler Abfallverband ist die Anlaufstelle, Sie finden ihn über die Gemeindesuche der NÖ Umweltverbände. Die Tabelle zeigt für Niederösterreich nur typische Wege, verbindlich ist das TrennABC Ihres Verbands. Drei Beispiele aus dem Weinviertel zeigen, wie stark die Regeln wechseln:
- Bezirk Hollabrunn: Acht Baum- und Strauchschnittplätze haben ganzjährig Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr offen. Andere schließen im Herbst, Pulkau heuer am 2. November.
- Bezirk Gänserndorf: Das Wertstoffzentrum Reyersdorf öffnet Montag bis Samstag von 6 bis 20 Uhr mit Berechtigungskarte. Problemstoffe und kostenpflichtige Abfälle wie Bauschutt nimmt es nur freitags von 15 bis 18 Uhr und am ersten Samstag im Monat von 8 bis 12 Uhr an.
- Bezirk Mistelbach: Der Grünschnittplatz in Stützenhofen hat Montag bis Samstag von 6 bis 20 Uhr offen, allerdings nur für Bewohner von sieben Gemeinden.
Halten Sie Rasen- und Strauchschnitt getrennt, denn manche Stellen wie die Strauchschnittcontainer in Krems nehmen kein Gras. Sind Sie nicht am Gartenort gemeldet, klären Sie den Zutritt am Gemeindeamt. Mehr dazu steht im Beitrag über Altstoffsammelzentren in Niederösterreich.
Im Burgenland
Das Trenn-ABC des Müllverbands zeigt für jede Abfallart den Weg, und das Mülltelefon unter 08000 806 154 ist kostenlos. Beim Grünschnitt fragen Sie zuerst das Gemeindeamt. Der Müllverband übernimmt seit 2026 nämlich die Kosten für Baum-, Strauch-, Gras- und Grünschnitt zur Gänze, sofern die Übernahme über die Gemeinde läuft. Nicht jede Stelle nimmt ihn allerdings an, das neue regionale Zentrum für Forchtenstein, Mattersburg und Wiesen etwa nicht.
Was tun mit kaputten Zäunen, Steinen und Fundamenten?
Klären Sie zuerst, wem der Zaun gehört, und zerlegen Sie ihn dann nach Material. Zäune, Hecken und Mauern zwischen zwei Grundstücken gelten laut ABGB als gemeinsames Eigentum, solange keine Kennzeichen das Gegenteil zeigen. Sprechen Sie deshalb vor dem Abbau mit dem Nachbarn, und halten Sie die Einigung schriftlich fest.
Beim Abbau trennen Sie drei Materialien: Maschendraht und Metallsteher gehören zum Altmetall, Latten zum Altholz und Betonfüße zum Bauschutt. Alte Zaunlatten sind oft behandelt: Große Wiener Mistplätze haben dafür eine eigene Mulde, kleinere nur eine für stofflich verwertbares Holz. Stark verrottetes Holz gehört laut Stadt Wien nicht in die Holzmulde, sondern zum Sperrmüll.
Steine und Beton kosten außerhalb Wiens oft Geld. Im Bezirk Hollabrunn kostet Bauschutt im Wertstoffzentrum 99 Euro je Kubikmeter, in Reyersdorf ein Pkw-Anhänger mit 700 Litern 20 Euro.
Graben Sie Fundamente außerdem nur aus, wenn sicher keine Leitungen darunter verlaufen. Stützmauern lassen Sie stehen, bis ein Baumeister sie beurteilt hat. Soll die Hütte selbst weg, trennen Sie Holz, Glas und Metall, Teerpappe geben Sie in Wien und im Burgenland als Sperrmüll ab. Ein Dach aus grauen Wellplatten fällt dagegen unter die Stopp-Regel.
Darf man Gartenabfälle im Garten verbrennen?
Nein, in Österreich dürfen Sie Gartenabfälle im Freien grundsätzlich nicht verbrennen. Das Bundesluftreinhaltegesetz verbietet punktuelles und flächenhaftes Verbrennen außerhalb dafür bestimmter Anlagen, die Geldstrafe beträgt bis zu 3.630 Euro.
Lager- und Grillfeuer bleiben erlaubt, jedoch nur mit trockenem, unbehandeltem Holz oder Holzkohle. Ein Haufen aus Laub, feuchtem Strauchschnitt oder lackierten Latten ist also kein Lagerfeuer. Behandeltes Holz zählt außerdem nicht als biogenes Material, die Ausnahmen der Länder gelten dafür nicht.
| Land | Ausnahmen und Auflagen | Für den Hausgarten |
|---|---|---|
| Wien | Lagerfeuer höchstens ½ m³, 5 m Abstand, ständige Aufsicht, keine Ausnahme für Gartenabfälle | befallenes Material nur mit Bescheid auf Antrag, normaler Grünschnitt bleibt verboten |
| Niederösterreich | Rebholz in schwer zugänglichen Lagen im März und April, Pflanzen mit 22 genannten Krankheiten oder Schädlingen wie Feuerbrand, Laub der Rosskastanie von 15. August bis 30. Oktober | normaler Grünschnitt bleibt verboten |
| Burgenland | Rebholz in schwer zugänglichen Lagen im April, befallenes Material nur mit schriftlichem Nachweis, den Sie spätestens am Vortag an die Bezirkshauptmannschaft schicken | normaler Grünschnitt bleibt verboten |
Auch diese Ausnahmen haben Auflagen wie volljährige Aufsicht und Mindestabstände. Der einfachste der Garten-entrümpeln-Tipps lautet deshalb: nicht anzünden, sondern abgeben.
Mythos: „Im Herbst darf man trockene Äste doch verbrennen.“ Fakt: Eine allgemeine Herbstfrist gibt es nicht. Das Land Burgenland hält ausdrücklich fest, dass das Verbot ganzjährig gilt, und auch die Bundesnorm kennt keine Saison für Gartenabfälle.
Welche Bäume und Hecken dürfen Sie entfernen?
Das hängt vom Bundesland ab: Wien schützt Bäume ab 40 Zentimetern Stammumfang, in Niederösterreich zählt eine allfällige Verordnung der Gemeinde, im Burgenland sind vor allem Hecken im Grünland geschützt. Klären Sie das deshalb, bevor die Säge läuft.
| Land | Regel | Ihr Weg |
|---|---|---|
| Wien | Geschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 40 cm Stammumfang, gemessen 1 m über der Wurzelverzweigung, auch auf Privatgrund. Ausgenommen sind etwa Obstbäume wie Apfel oder Zwetschke, nicht aber die Vogelkirsche | Antrag auf Baumentfernung beim Magistratischen Bezirksamt |
| Niederösterreich | Der Gemeinderat kann Bäume auch auf Privatgrund per Verordnung schützen. An einem Naturdenkmal sind Eingriffe verboten | Gemeindeamt, Bezirkshauptmannschaft |
| Burgenland | Auf als Grünfläche gewidmetem Grund und an Ufern dürfen heimische Hecken, Buschwerk und Feldgehölze nicht beseitigt werden, Pflege nur von 1. Oktober bis 1. März. Vor- und Hausgärten direkt beim Wohngebäude sind ausgenommen. An einem Naturdenkmal sind Eingriffe verboten | Bezirkshauptmannschaft, Gemeindeamt |
In Wien darf der Baum erst fallen, wenn der Bescheid rechtskräftig ist. Er legt auch die Ersatzpflanzung fest: grundsätzlich ein Baum je begonnene 15 Zentimeter Stammumfang, bei überalterten oder gefährlichen Bäumen ein Baum je gefälltem Baum. Unerlaubtes Fällen ist mit 1.000 bis 70.000 Euro bedroht. Pflegeschnitte, die den Baum nicht gefährden, bleiben dagegen erlaubt.
Ein Baumschutzgesetz wie in Wien haben wir für das Burgenland nicht gefunden. Fragen Sie vor größeren Fällungen trotzdem am Gemeindeamt nach.
Zwei Fallen auf verwilderten Grundstücken
Ein Baum, dessen Stamm auf der Grenze steht, gehört beiden Nachbarn. Deshalb darf ihn keiner ohne Zustimmung des anderen fällen.
Ein zugewachsenes Grundstück kann außerdem rechtlich Wald sein. Das Forstgesetz behandelt Flächen ab 1.000 Quadratmetern und durchschnittlich 10 Metern Breite als Wald, sobald Naturverjüngung sie zu fünf Zehnteln mit mindestens 3 Meter hohem forstlichem Bewuchs überschirmt. Parkartige Flächen und reine Strauchflächen zählen in der Regel nicht dazu. Wald zu roden ist ohne Bewilligung verboten, fragen Sie also vorher die Bezirkshauptmannschaft, in Wien den Magistrat.
Worauf achten Sie bei Igeln und Vögeln im Herbst und Winter?
Öffnen Sie jeden Laub-, Reisig- und Holzhaufen von Hand, und lassen Sie eine ruhige Ecke stehen. Igel bauen ihr Winternest laut Stadt Wien unter anderem in Laubaufschüttungen, auch Totholz und Komposthaufen dienen als Winterquartier.
In Wien führt die Stadt Igel und Fledermäuse als streng geschützt, verboten sind daher die absichtliche Störung im Winterschlaf und das Beschädigen ihrer Ruhestätten. In Niederösterreich und im Burgenland darf niemand freilebende Tiere wie Igel mutwillig beunruhigen oder verletzen.
- Igel entdeckt. Decken Sie das Nest dann wieder zu und lassen Sie den Haufen bis zum Frühjahr liegen. Das Land Niederösterreich rät, im Herbst keine gesunden Igel ins Haus zu holen.
- Hilfe holen. In Wien berät das Wildtierservice täglich von 7.30 bis 22 Uhr unter +43 1 4000-49090, in Niederösterreich die Abteilung Naturschutz unter 02742 9005-15237, im Burgenland die Bezirkshauptmannschaft.
- Nester. In allen drei Ländern ist es verboten, Nester geschützter Vögel absichtlich zu zerstören oder zu entfernen. Niederösterreich kennt eine enge Ausnahme für Nester ohne Jungtiere in Baulichkeiten, von Oktober bis Ende Februar und nur ohne andere Lösung.
- Fledermäuse in der Hütte. Alle Arten stehen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland unter Schutz. Lassen Sie die Tiere in Ruhe und fragen Sie die Naturschutzbehörde, bevor Sie weiterräumen.
Garten entrümpeln: Tipps als Checkliste zum Ausdrucken
Drucken Sie diese Garten-entrümpeln-Tipps aus und hängen Sie die Liste in die Gartenhütte. Haken Sie jeden Punkt ab, bevor Sie weitergehen.
Vorher
- ☐ Eigentum geklärt, bei Erbschaft alle Erben gefragt
- ☐ Rundgang mit Fotos gemacht, Stopp-Stellen markiert
- ☐ Bäume und Hecken mit Gemeinde oder Behörde geklärt
- ☐ Abgabestelle, Öffnungszeiten, Zutrittskarte und Mengen notiert
- ☐ Fahrzeug, Handschuhe, feste Schuhe, Maske und Säcke bereit
Am Tag selbst
- ☐ Sortierfläche nahe der Zufahrt eingerichtet
- ☐ Problemstoffe zuerst aus der Hütte, nichts umgefüllt
- ☐ Metall, Holz, Bauschutt und Grünschnitt getrennt
- ☐ Haufen von Hand geöffnet, Igel und Nester geschont
- ☐ nichts verbrannt, nichts im Wald oder am Feldrand abgeladen
Danach
- ☐ Problemstoffe abgegeben, Brauchbares weitergegeben
- ☐ Wege gekehrt, Ergebnis fotografiert
- ☐ Laubecke für Tiere stehen gelassen
- ☐ nur Benötigtes zurück in die Hütte geräumt
Wann lohnt sich Eigenregie, und ab wann nicht?
Für viele Hausgärten reichen Eigenregie und diese Garten-entrümpeln-Tipps aus. Wer nur den Garten aufräumen will, braucht selten Hilfe. Als grobe Faustregel gelten etwa zwei Kubikmeter loses Material: Das schaffen Sie mit eigenem Fahrzeug meist in wenigen Fahrten. Darüber rechnen Sie am besten in Anliefertagen nach.
Rechenbeispiel: Ein Wiener Garten ergibt 6 Kubikmeter Grünschnitt, 2 Kubikmeter Holz und 1 Kubikmeter Bauschutt. Bringen Sie jede Art einzeln, sind das drei Anliefertage für den Grünschnitt, zwei für das Holz und zwei für den Bauschutt, also sieben Tage. Holt die MA 48 den Grünschnitt ab, bleiben vier Tage.
Garten entrümpeln: Tipps zur Entscheidung
| Wenn … | dann … |
|---|---|
| weniger als etwa 2 m³, eigenes Fahrzeug | selbst machen |
| nur Grünschnitt, 6 bis 12 m³, in Wien | Lkw-Abholung der MA 48 |
| kein Fahrzeug | Wien: Entrümpelungsdienst der MA 48 unter +43 1 4000-48898 fragen, sonst Gemeinde fragen |
| mehr als etwa 2 m³ gemischt | Anliefertage zählen, bei vielen Fahrten Hilfe holen |
| fixer Übergabetermin | früh planen, in Wien kommt der Entrümpelungsdienst der MA 48 innerhalb von 6 bis 14 Werktagen ab Bestellung |
Räumung 4 You prüft bei der kostenlosen Besichtigung Zufahrt, Tragwege und Menge, danach nennen wir den Fixpreis. Kennzeichnen Sie außerdem, was bleiben soll, und nennen Sie uns bekannte Gefahrenstoffe schon vor dem Vertragsabschluss. Kurzfristige Termine sind möglich, und wir arbeiten auch ohne Ihre Anwesenheit, sobald Zugang und Details geklärt sind.
Soll auch das Haus leer werden, passt die Hausräumung in Wien und Niederösterreich. Keller und Garage gehören zur Entrümpelung in Wien, und alle Leistungen finden Sie bei unseren Räumungen und Entrümpelungen in Wien.
Fazit: Garten entrümpeln heißt trennen statt verbrennen
Die wichtigsten Garten-entrümpeln-Tipps passen in wenige Sätze. Klären Sie zuerst Eigentum, Bäume und Abgabewege, leeren Sie dann die Hütte und trennen Sie Metall, Holz, Bauschutt und Grünschnitt. Verbrennen Sie nichts, fragen Sie bei Bäumen vorher nach, und lassen Sie eine Laubecke für Igel stehen.
Wird es Ihnen zu viel, sieht sich Räumung 4 You Ihren Garten in Wien, Niederösterreich oder dem Burgenland kostenlos an. Nach der Besichtigung erhalten Sie einen Fixpreis, die Übergabe erfolgt besenrein. Rufen Sie uns unter +43 664 99 84 99 55 an.
Wie entsorge ich Grünschnitt in Wien?
Kleine Mengen kommen in die Biotonne, Äste bis 8 Zentimeter Durchmesser. Größere Mengen bringen Sie zum Mistplatz, dort gelten bis zu 2 Kubikmeter je Anlieferung und Äste bis 15 Zentimeter. Bei 6 bis 12 Kubikmetern holt die MA 48 Baum- und Strauchschnitt um 180 Euro je Lkw-Ladung ab.
Wie entsorge ich Blumentöpfe und alte Blumenerde?
Kunststofftöpfe gehören in Wien und im Burgenland in den Restmüll, im Burgenland kleine unter 10 Zentimetern in den Gelben Sack. Keramiktöpfe kommen in Wien auf den Mistplatz, im Burgenland zur Abfallsammelstelle. Blumenerde geben Sie in Wien und im Burgenland in geringen Mengen in die Biotonne, in Wien größere Mengen auf den Mistplatz. In Niederösterreich nennt das TrennABC Ihres Verbands den Weg.
Darf ich Gartenabfälle im Wald oder am Feldrand abladen?
Nein. Das Abfallwirtschaftsgesetz erlaubt das Sammeln und Lagern von Abfällen nur in genehmigten Anlagen oder an dafür vorgesehenen Orten. Abfall im Wald wertet das Forstgesetz als Waldverwüstung, und die Behörde trägt dem Verantwortlichen die Entfernung auf. Bringen Sie Grünschnitt also zur Sammelstelle oder kompostieren Sie ihn im eigenen Garten.
Darf ich Grünschnitt aus meinem Garten in Niederösterreich zum Wiener Mistplatz bringen?
Nein. Wiener Mistplätze nehmen nur Abfälle aus Wien an, und zwar von in Wien gemeldeten Personen oder Betrieben mit Sitz in Wien. Für einen Garten in Niederösterreich ist der Abfallverband am Gartenort zuständig. Fragen Sie dort, ob Sie als Zweitwohnsitzer eine Zutrittskarte erhalten.
Wie schaffe ich nach dem Entrümpeln Ordnung im Gartenschuppen?
Räumen Sie nur zurück, was Sie in der nächsten Saison wirklich brauchen. Häufig genutzte Geräte hängen griffbereit an der Wand, Dünger und Spritzmittel stehen verschlossen und trocken. Beschriften Sie außerdem Kisten, damit der Gartenschuppen auch im nächsten Jahr übersichtlich bleibt.
Ab wann im Frühjahr sollte man den Garten aufräumen?
Mit alten Laubhaufen warten Sie am besten bis Mitte April, denn Igel erwachen laut Stadt Wien zwischen Mitte März und Mitte April aus dem Winterschlaf. Hecken schneiden Sie möglichst davor oder erst nach der Brutzeit, für Amsel und Kohlmeise nennt die Wiener Naturschutzverordnung den 15. März bis 15. Juli.
Wovon hängt der Preis ab, wenn jemand anderer den Garten leert?
Der Preis hängt vor allem von Menge, Art des Materials, Zufahrt, Tragweg und allfälligen Gefahrenstoffen ab. Verwertbare Stücke senken den Betrag als Preisminderung. Eine unverbindliche Einschätzung liefert unser Online-Kostenrechner, den Fixpreis erhalten Sie nach der kostenlosen Besichtigung. Dabei legen wir gemeinsam fest, was geräumt wird und was bleibt.
Über diesen Beitrag und unsere Quellen
Dieser Beitrag stammt vom Team von Räumung 4 You. Wir räumen und entrümpeln Gärten, Häuser, Keller und Garagen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Alle Regeln, Mengen, Tarife und Telefonnummern haben wir an den Seiten der Behörden und Verbände sowie im Rechtsinformationssystem des Bundes geprüft.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand November 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Annahmeregeln, Öffnungszeiten und Tarife legen Stadt Wien, Gemeinden und Abfallverbände fest, prüfen Sie diese vor jeder Fahrt.
Quellen (alle abgerufen im November 2026)
- Stadt Wien, MA 48: Mist-ABC, Mistplatz-Regeln, Mistplatz-ABC, Biotonne, Abfallberatung Laub, Holzabfälle, Abholung von Baum- und Strauchschnitt, Muldendienst, Entrümpelungsdienst, Problemstoffe, Zentrale Problemstoffsammlung, 48er-Tandler
- Stadt Wien: Bewilligung der Baumentfernung, Igel, geschützte Tierarten, Wildtierservice (MA 49), Arbeiten auf oder neben der Straße (MA 46)
- Die NÖ Umweltverbände: Sammelstellen und Abfuhrtermine, Reuse und Repair
- Abfallverband Hollabrunn, G.V.U. Bezirk Gänserndorf, GAUM Mistelbach, Abfallwirtschaft Stadt Krems
- Burgenländischer Müllverband: Trenn-ABC, Verbandsversammlung 2025, ReUse-Netzwerk
- Land Burgenland: Verbrennen im Freien. Gemeinde Forchtenstein: Information zum Grünschnitt 2026
- Land Niederösterreich: Umgang mit (verletzten) Wildtieren
- Arbeitsinspektion: Asbest
- AGES: Hantavirus. oesterreich.gv.at: Bäume und Sträucher. Bundesministerium für Inneres: Meldestellen. Bundesheer: Achtung Kriegsrelikte
Gesetzesstellen
- Bundesluftreinhaltegesetz (§§ 1a, 3, 8)
- NÖ Ausnahmeverordnung Verbrennungsverbot biogene Materialien, NÖ Verordnung über das Verbrennen im Freien 2020, NÖ Feuerwehrgesetz 2015 (§ 9)
- Burgenländische Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung, Wiener Feuerpolizeiverordnung 2016 (§ 11), Wiener Brauchtumsfeuer-Verordnung, Wiener Verordnung zu Ausnahmen vom Verbrennungsverbot
- Wiener Baumschutzgesetz, NÖ Naturschutzgesetz 2000 (§§ 12, 15, 17, 18), Burgenländisches Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz (§§ 14, 16, 31), Allgemeine Naturschutzverordnung und Artenschutzverordnung 2001 (Burgenland), Wiener Naturschutzgesetz (§ 10), Wiener Naturschutzverordnung
- Forstgesetz 1975 (§§ 1a, 4, 16, 17), Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (§ 15), Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (§§ 810, 819, 854)




