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Zurückgelassene Gegenstände des Mieters: Was Vermieter tun dürfen

Zurückgelassene Gegenstände bleiben nach dem Auszug Eigentum des Mieters. Sie dürfen sie nicht sofort entsorgen. Fordern Sie den Mieter schriftlich zur Abholung auf, setzen Sie eine Frist von 2 bis 4 Wochen und drohen Sie die Entsorgung an. Dokumentieren Sie vorher jedes Stück mit Foto und Liste. Erst nach fruchtlosem Fristablauf lassen Sie räumen.

Wir räumen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland täglich Wohnungen aus. Der Anruf einer Hausverwaltung beginnt meist gleich. Der Mieter ist weg, die Schlüssel liegen im Postkasten, und im Objekt stehen noch Kasten, Couch und zwanzig Kisten. Dann folgt die Frage: Darf man zurückgelassene Gegenstände einfach wegwerfen?

Die kurze Antwort lautet nein. Die meisten Ratgeber über zurückgelassene Gegenstände stammen aus Deutschland und stützen sich auf deutsches Recht. In Österreich gelten andere Bestimmungen, deshalb erklären wir hier ausschließlich die österreichische Rechtslage.

Was gilt rechtlich als zurückgelassene Gegenstände?

Zurückgelassene Gegenstände sind alle beweglichen Sachen, die nach Ende des Mietverhältnisses im Objekt bleiben und weiterhin dem Mieter gehören. Der Auszug ändert am Eigentum nichts. Erst eine ausdrückliche Aufgabe oder ein rechtmäßiger Verwertungsschritt beendet es.

Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch stellt dazu eine klare Vermutungsregel auf. Im Zweifel ist nicht anzunehmen, dass jemand sein Eigentum aufgeben will. Der bloße Umstand, dass etwas stehen bleibt, ist also kein Beweis für eine Preisgabe.

Gleichzeitig schuldet der Mieter die Rückstellung des Objekts im übernommenen Zustand. Wer die Wohnung nicht geräumt übergeben hat, verletzt diese Pflicht. Das berechtigt Sie zu Ersatzansprüchen, aber nicht zur Selbstbedienung.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Sachen und Abfall. Verdorbene Lebensmittel, ein voller Mistkübel oder Bauschutt sind kein schützenswertes Vermögen. Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Werkzeug und Unterlagen dagegen schon.

Vorraum mit gestapelten Umzugskartons, weißem Big Bag und Einkaufstasche vor dem Einbauschrank

Wie sortieren wir zurückgelassene Gegenstände bei der Besichtigung?

Wir gehen jeden Raum durch und ordnen jedes Stück einer von drei Gruppen zu. Erste Gruppe ist offensichtlicher Abfall. Zweite Gruppe sind Gebrauchsgegenstände mit Restwert. Dritte Gruppe sind persönliche Sachen, Dokumente und Wertgegenstände.

Nur die erste Gruppe verlässt das Objekt ohne Wartefrist. Für alle übrigen zurückgelassenen Sachen läuft der volle Ablauf mit Aufforderung, Frist und Dokumentation.

Darf ich zurückgelassene Gegenstände sofort entsorgen?

Nein, und die eigenmächtige Entsorgung ist die teuerste Fehlentscheidung, die wir in diesem Bereich sehen. Wer zurückgelassene Gegenstände ohne Aufforderung und ohne Frist wegwirft, riskiert Schadenersatz, ein Besitzstörungsverfahren und im schlimmsten Fall eine Strafanzeige.

Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch verweist auf den Behördenweg. Wer sein Recht durchsetzen will, muss die zuständige Stelle anrufen. Wer sich stattdessen eigenmächtig hilft, ist dafür verantwortlich.

Dazu kommt der Besitzschutz. Niemand darf den Besitz eines anderen eigenmächtig stören, und der Gestörte kann Unterlassung sowie Schadenersatz verlangen. Die Klage muss binnen 30 Tagen ab Kenntnis bei Gericht einlangen.

Strafrechtlich kommen zwei Tatbestände in Betracht. Sachbeschädigung ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bedroht. Dieselbe Strafdrohung gilt für die dauernde Sachentziehung, also für das Wegschaffen fremder Sachen ohne Zueignungsabsicht.

Der wirtschaftliche Schaden entsteht allerdings meist an anderer Stelle. Der Mieter behauptet nach der Entsorgung einen weit höheren Wert, als zurückgelassene Gegenstände tatsächlich hatten. Ohne Fotoserie und Liste stehen Sie dann beweislos da.

Welche Pflichten hat der Vermieter gegenüber dem ausgezogenen Mieter?

Sie übernehmen Obhut und Verwahrung, und Sie schulden dabei zumutbare Sorgfalt. Sobald Sie zurückgelassene Gegenstände in Ihren Gewahrsam nehmen, werden Sie behandelt wie jemand, der fremdes Gut aufbewahrt. Diese Verwahrungspflicht des Vermieters ist der Kern des Themas.

Das Gesetz formuliert die Haftung eng am Verschulden. Der Verwahrer haftet für Schäden aus der Unterlassung der pflichtgemäßen Obsorge, nicht aber für Zufall. Praktisch heißt das, dass Sie zurückgelassene Gegenstände trocken, versperrt und geschützt unterbringen müssen.

Die Verwahrungspflicht des Vermieters verlangt keine Klimakiste und keine Vollkaskoversicherung. Sie verlangt eine Unterbringung, die dem Wert entspricht. Ein leerer Kellerraum genügt meist.

Was die Verwahrungspflicht des Vermieters nicht verlangt, ist die Aufbewahrung über unbestimmte Zeit. Sobald Sie aufgefordert haben und die Frist verstrichen ist, endet die Bindung. Genau deshalb ist die schriftliche Aufforderung der wichtigste Schritt.

Gilt die Obhutspflicht auch bei sichtbar wertlosen Sachen?

Ja, und hier irrt die Praxis am häufigsten. Der Marktwert entscheidet nicht allein, denn eine Sache kann für den Eigentümer einen hohen persönlichen Wert haben.

Deshalb behandeln wir sichtbar abgewohnte Möbel nicht automatisch als Mist. Erst die dokumentierte Aufforderung samt Fristablauf schafft die Grundlage dafür, zurückgelassene Gegenstände zu entsorgen.

Zurückgelassene Gegenstände im gefliesten Flur: Müllsäcke, Bilderrahmen, ein Stuhl und eine Kommode

Wie fordere ich den Mieter richtig zur Abholung auf?

Schreiben Sie eine nachweislich zugestellte Aufforderung mit konkreter Frist und ausdrücklicher Entsorgungsandrohung. Ein formloses Mail genügt selten, weil Sie den Zugang später beweisen müssen. Wir empfehlen den eingeschriebenen Brief mit Rückschein an die letzte bekannte Adresse.

Diese Punkte gehören in das Schreiben:

  • Genaue Bezeichnung des Objekts samt Adresse, Stiege und Türnummer
  • Datum des Auszugs und Datum der Schlüsselrückgabe
  • Auflistung der wichtigsten zurückgelassenen Stücke, notfalls als Beilage
  • Ein konkretes Enddatum für die Abholung, kein vager Zeitraum
  • Zwei bis drei Terminvorschläge samt Telefonnummer für den Zutritt
  • Der Hinweis, dass zurückgelassene Gegenstände danach verwertet oder entsorgt werden
  • Der Hinweis, dass Transport, Lagerung und Entsorgung verrechnet werden

Eine gesetzliche Mindestfrist nennt das österreichische Recht für diesen Fall nicht. In unserer Praxis hat sich eine Frist zwischen zwei und vier Wochen bewährt, gerechnet ab Zustellung. Bei einem Mieter im Ausland setzen wir eher vier bis sechs Wochen an.

Senden Sie das Schreiben zusätzlich per Mail und per Nachricht an die bekannte Mobilnummer. Heben Sie Sendebelege, Rückschein und Screenshots auf. Kommt der Brief nicht behoben zurück, bleibt der Zustellversuch trotzdem ein Beleg.

Wie dokumentiere ich zurückgelassene Gegenstände gerichtsfest?

Dokumentieren Sie zurückgelassene Gegenstände vor jedem Handgriff, und zwar in dieser Reihenfolge. Wir gehen bei jeder Übernahme nach denselben sechs Schritten vor, weil sich diese Abfolge vor Gericht bewährt hat.

  1. Übersichtsfotos je Raum von der Tür aus, danach Detailfotos jedes Möbelstücks und jedes Geräts.
  2. Tagesaktueller Nachweis durch ein Foto der Tageszeitung oder eines Displays mit Datum im ersten Bild jeder Serie.
  3. Nummerierte Inventarliste mit Nummer, Bezeichnung, Zustand, geschätztem Wert und Fundort. Jede Nummer erscheint auf einem Klebezettel am Stück selbst.
  4. Zweite Person als Zeuge, idealerweise die Hausbetreuung. Name, Funktion und Unterschrift kommen auf die Liste.
  5. Protokoll des Ablageorts mit Adresse des Lagers, Datum der Einlagerung und Name der übernehmenden Person.
  6. Fotos nach der Räumung, damit der besenreine Zustand belegt ist und spätere Behauptungen ins Leere gehen.

Speichern Sie die Bilddateien unverändert, denn nachbearbeitete Fotos verlieren an Beweiskraft. Wir übergeben die Serie digital und die unterschriebene Liste als Ausdruck.

Wer die Wohnung nicht geräumt übergeben bekommt, braucht diese Unterlagen zusätzlich zum Übergabeprotokoll. Wie beides zusammenspielt, zeigt unser Ratgeber zur ordnungsgemäßen Übergabe einer Mietwohnung.

Wann darf ich zurückgelassene Gegenstände verwerten oder entsorgen?

Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist und dokumentierter Wertlosigkeit dürfen Sie zurückgelassene Gegenstände verwerten oder entsorgen. Drei Voraussetzungen müssen zusammenkommen: nachweisliche Aufforderung, abgelaufene angemessene Frist und eine belegte Einschätzung des Werts.

Am sichersten fahren Sie mit einer schriftlichen Wertloserklärung. Ist der Mieter erreichbar, lassen Sie ihn bestätigen, dass er zurückgelassene Gegenstände aufgibt und der Entsorgung zustimmt. Zwei Sätze und eine Unterschrift ersparen später ein Verfahren.

Ist der Mieter nicht erreichbar, hilft eine unabhängige Einschätzung. Ein Altwarenhändler oder ein Räumungsbetrieb hält schriftlich fest, dass kein verwertbarer Rest bleibt. Wir stellen solche Bestätigungen bei jedem Auftrag aus.

Für werthaltige Stücke bleibt ein zweiter Weg offen. Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch erlaubt die gerichtliche Hinterlegung, wenn der Gläubiger unbekannt oder abwesend ist. Ist die Sache dafür nicht geeignet, beantragen Sie beim Gericht die Einleitung einer Verwahrung.

Situation

Erlaubter Schritt

Beleg, den Sie brauchen

Mieter erreichbar, Sachen wertlos

Entsorgung nach Fristablauf

Wertloserklärung, Fotoserie

Mieter erreichbar, Sachen werthaltig

Abholung oder Verkauf mit Zustimmung

Schriftliche Zustimmung, Abrechnung

Mieter unbekannt verzogen, Sachen wertlos

Entsorgung nach Fristablauf

Zustellversuch, Fotoserie, Inventarliste

Mieter unbekannt verzogen, Sachen werthaltig

Verwahrung, dann Antrag beim Bezirksgericht

Hinterlegungsantrag, Inventarliste

Verderbliche Ware, Problemstoffe, Tiere

Sofortmaßnahme ohne Wartefrist

Foto, Protokoll, Meldung an die Stelle

Bewahren Sie den Entsorgungsnachweis auf. Wer Möbel nach Auszug entsorgen lässt, braucht den Übernahmeschein oder den Wiegeschein der Anlage für die Buchhaltung und für jede spätere Forderung.

Was mache ich mit Dokumenten, Fotos und Wertsachen?

Trennen Sie persönliche Unterlagen sofort vom übrigen Bestand und verwahren Sie sie versperrt. Ausweise, Verträge, Zeugnisse, Kontoauszüge, Versicherungspolizzen und Fotoalben gehören niemals in die Mulde. Solche zurückgelassenen Sachen haben oft keinen Marktwert, aber einen hohen persönlichen Wert.

Bei Ausweisen und Wertsachen kann zusätzlich das Fundrecht greifen. Die Stadt Wien nimmt Fundgegenstände ab einem Wert von 10 Euro sowie Ausweise und wichtige Dokumente entgegen, und zwar über das Zentrale Fundservice der Stadt Wien. Bargeld, Schmuck, Geldbörsen und elektronische Geräte geben Sie persönlich ab.

Bei Datenträgern kommt der Datenschutz dazu. Festplatten, Notebooks, Handys, USB-Sticks und Aktenordner enthalten personenbezogene Daten. Sehen Sie den Inhalt nicht durch, sondern verwahren Sie das Gerät versperrt oder geben Sie es ab.

Wir legen bei jeder Räumung eine Dokumentenkiste an. Alles Persönliche wandert dort hinein, wird nummeriert und getrennt übergeben. Das verhindert die häufigste Beschwerde.

Wo lagere ich zurückgelassene Gegenstände, und wer zahlt dafür?

Lagern Sie zurückgelassene Gegenstände im Haus, solange Platz vorhanden ist, denn das ist die günstigste und rechtlich sicherste Lösung. Ein leeres Kellerabteil, ein versperrbarer Abstellraum oder ein trockener Dachbodenanteil reichen für den üblichen Umfang.

Reicht der Platz nicht, kommt externe Lagerung in Betracht. Sie schulden allerdings nur zumutbare Sorgfalt. In unserer Praxis ist die Grenze erreicht, wenn die monatlichen Lagerkosten den Wert übersteigen.

Deshalb halten wir diese Reihenfolge ein. Zuerst prüfen wir den Platz im Objekt. Dann senkt eine Teilentsorgung des Abfalls die Menge oft auf ein lagerbares Maß. Erst danach mieten wir Lagerfläche zu.

Wie hole ich mir die Kosten vom Mieter zurück?

Stellen Sie eine detaillierte Rechnung über Transport, Lagerung und Entsorgung und fordern Sie den Betrag schriftlich ein. Wer ein fremdes Geschäft zur Abwendung eines drohenden Schadens besorgt, hat nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch Anspruch auf Ersatz des notwendigen und zweckmäßigen Aufwands.

Die Kaution ist der praktische Hebel. Nach Ende des Mietverhältnisses ist sie unverzüglich samt Zinsen zurückzustellen, soweit sie nicht zur Tilgung berechtigter Forderungen des Vermieters dient. Belegte Räumungs- und Lagerkosten sind solche Forderungen.

Achten Sie dabei auf eine kurze Frist. Ersatzansprüche wegen Beschädigung oder übermäßiger Abnützung erlöschen, wenn Sie sie nicht binnen einem Jahr nach Rückstellung gerichtlich geltend machen. Zur Rückstellung gehört nach der Rechtsprechung auch die Räumung, also die Entfernung aller fremden Sachen. Die Uhr startet somit erst mit der wirklich leeren Übergabe, und Räumungskosten zählen zu diesen Ansprüchen.

Reicht die Kaution nicht, bleiben der Mahnweg und die Klage beim Bezirksgericht. Rechnen Sie allerdings realistisch. Bei einem mittellosen Mieter ist die schnelle Neuvermietung meist wirtschaftlicher.

Was ist der Unterschied zur gerichtlichen Räumung?

Der Unterschied liegt im Exekutionstitel. Solange der Mieter freiwillig ausgezogen ist und die Schlüssel zurückgegeben hat, brauchen Sie kein Gericht, um das Objekt zu betreten. Wohnt er noch dort oder hat er den Schlüssel behalten, dürfen Sie zurückgelassene Gegenstände ohne Titel nicht anrühren.

Merkmal

Ohne Titel, freiwilliger Auszug

Mit Titel, gerichtliche Räumung

Auslöser

Schlüsselrückgabe, Mietende

Urteil oder Vergleich auf Räumung

Zutritt zum Objekt

Erlaubt, Objekt ist zurückgestellt

Erst durch das Vollstreckungsorgan

Umgang mit dem Inventar

Aufforderung, Frist, dann Verwertung

Verfahren regelt Verwahrung und Verkauf

Rolle des Gerichts

Nur bei Hinterlegung oder Klage

Führt die Räumung durch

Kostenvorschuss

Keiner, Sie beauftragen direkt

Vorschuss an das Gericht nötig

Zeitrahmen

Wochen

Monate

Die Verwechslung dieser beiden Wege verursacht die meisten Schäden. Wer ohne Titel eine noch bewohnte Wohnung ausräumen lässt, begeht eine Besitzstörung. Prüfen Sie daher zuerst, ob das Mietverhältnis beendet und der Besitz zurückgestellt ist. Wie der gerichtliche Weg abläuft, behandelt unser Beitrag zur Klage auf Räumung in Österreich.

Zurückgelassene Gegenstände im Kellerabteil: Farbkübel und rote Reisetasche zwischen leeren Holzregalen

Gelten dieselben Regeln für Kellerabteil, Garagenplatz und Dachboden?

Ja, denn mitvermietete Nebenflächen teilen das rechtliche Schicksal der Wohnung. Zurückgelassene Gegenstände im Kellerabteil, auf dem Garagenplatz oder im Dachbodenanteil unterliegen derselben Verwahrungspflicht des Vermieters wie das Sofa im Wohnzimmer.

In der Praxis werden Nebenflächen trotzdem regelmäßig übersehen. Der Mieter räumt die Wohnung, vergisst aber das Kellerabteil, und niemand kontrolliert es. Wochen später steht die Verwaltung vor einem vollen Abteil.

Deshalb gehört jede Nebenfläche ins Übergabeprotokoll, mit eigenem Foto und eigener Zeile. Wir öffnen bei der Besichtigung auch Keller, Garage und Dachboden. In Wiener Gründerzeithäusern, im Gemeindebau und in der Genossenschaftswohnung findet sich dort oft mehr Volumen als in der Wohnung selbst.

Eine Besonderheit betrifft Fahrzeuge. Ein abgestelltes Auto auf dem Stellplatz ist kein Sperrmüll, sondern gehört einem Zulassungsbesitzer. Wer Kennzeichen oder Fahrgestellnummer hat und ein rechtliches Interesse glaubhaft macht, erfährt dessen Namen über die Auskunft aus der Zulassungsevidenz, in Wien beim Verkehrsamt. Das Ansuchen kostet 21 Euro, die Auskunft selbst 1 Euro.

Bei stark verwahrlosten Abteilen setzen wir Schutzausrüstung ein und arbeiten schichtweise. Wie das abläuft, beschreibt unsere Leistungsseite zur Räumung stark vermüllter Objekte.

Wie läuft die Beauftragung ab, wenn die Wohnung voll zurückbleibt?

Der Ablauf beginnt mit einer kostenlosen Besichtigung vor Ort und endet mit der besenreinen Übergabe. Dazwischen liegen vier Schritte, die wir bei jedem Auftrag gleich halten.

Zuerst besichtigen wir das Objekt gemeinsam mit Ihnen, unverbindlich und kostenlos. Dabei nehmen wir Volumen, Zugang, Stockwerk und Aufzugssituation auf. Danach erhalten Sie einen schriftlichen Fixpreis ohne Nachforderung.

Im zweiten Schritt dokumentieren wir zurückgelassene Gegenstände so, wie oben beschrieben. Sie bekommen Fotoserie und Inventarliste, bevor etwas bewegt wird. Beides brauchen Sie für die Verrechnung gegenüber dem früheren Mieter.

Im dritten Schritt räumen wir. Persönliche Unterlagen wandern getrennt in die Dokumentenkiste, Elektrogeräte und Problemstoffe gehen den vorgeschriebenen Weg, der Rest wird fachgerecht entsorgt. Die Entsorgung ist im Fixpreis enthalten.

Im vierten Schritt übergeben wir besenrein. Auf Wunsch organisieren wir vorher eine Halteverbotszone, damit das Fahrzeug in einer Ladezone direkt vor dem Haus steht. Für laufend betreute Häuser übernehmen wir das im Rahmen der regelmäßigen Betreuung von Liegenschaften.

Eine erste Größenordnung liefert unser Rechner für den Räumungspreis. Er multipliziert die Quadratmeter mit dem Befüllungsgrad, also 30 Euro je Quadratmeter bei normalem, 40 Euro bei starkem und 50 Euro bei sehr viel Hausrat, und rechnet 150 Euro je Etage ohne funktionierenden Aufzug dazu. Verbindlich wird der Preis erst nach der Besichtigung.

Zum Vergleich die amtlichen Tarife der Stadt Wien. Die MA 48 verrechnet für die Sperrmüllabholung 57 Euro je Kubikmeter mit Ladekran und 65 Euro je Kubikmeter ab Hof, Keller oder erstem Stock, dazu 5 Euro je Kubikmeter für jedes weitere Stockwerk ohne Lift. Ein Elektrogroßgerät kostet 31 Euro, ein Kühlgerät 31 Euro bis 40 Kilogramm und 62 Euro zwischen 40 und 70 Kilogramm. Die Tarifübersicht der MA 48 nennt diese Beträge samt 10 Prozent Umsatzsteuer.

Kleinere Mengen bringen Sie selbst weg. Die Stadt Wien betreibt 13 Mistplätze, an denen Privatpersonen einmal täglich einen Kubikmeter abgeben. Für Restmüll fallen 2 Euro je 150 Liter an. Für eine ganze Wohnung reicht das nicht.

Fazit: zurückgelassene Gegenstände sicher abwickeln

Zurückgelassene Gegenstände sind kein Freibrief zum Wegwerfen, sondern ein Ablauf mit fester Reihenfolge. Aufforderung, Frist, Dokumentation, dann Verwertung oder Entsorgung. Wer diese vier Schritte einhält, steht später auf sicherem Boden.

Die zwei häufigsten Fehler sind schnell benannt. Erstens die sofortige Entsorgung ohne Aufforderung. Zweitens die fehlende Fotoserie, die jede spätere Forderung entwertet.

Hat ein Mieter die Wohnung nicht geräumt übergeben, besichtigen wir das Objekt kostenlos und legen Ihnen einen schriftlichen Fixpreis vor. Wir dokumentieren zurückgelassene Gegenstände, räumen fachgerecht und übergeben besenrein. Das gilt für einzelne Mietobjekte samt Nebenflächen ebenso wie für ganze Liegenschaften zum Stichtag.

Rufen Sie uns unter +43 664 99 84 99 55 an, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr und am Wochenende von 8 bis 18 Uhr. Mehr über unsere Arbeitsweise in Wien, Niederösterreich und im Burgenland finden Sie bei Räumung 4 You.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand der Recherche: 01. September 2026.

Leeres Schlafzimmer mit Parkettboden, in dem nur ein Kleiderschrank mit Spiegeltür stehen geblieben ist
Häufige Fragen über zurückgelassene Gegenstände

Darf ich zurückgelassene Gegenstände nach zwei Wochen wegwerfen?

Nur wenn Sie den Mieter vorher schriftlich aufgefordert haben und diese zwei Wochen die gesetzte Frist waren. Ohne Aufforderung ist auch eine längere Wartezeit wertlos. Wir raten zu zwei bis vier Wochen ab nachweislicher Zustellung, bei großem Bestand zu vier bis sechs Wochen. Entscheidend ist der Nachweis, nicht die Dauer.

Sichtbare Wertlosigkeit befreit Sie nicht automatisch von der Verwahrungspflicht des Vermieters, weil eine Sache für den Eigentümer einen persönlichen Wert haben kann. Sicher sind Sie erst nach Aufforderung, Fristablauf und dokumentierter Einschätzung. Echter Abfall wie verdorbene Lebensmittel oder Bauschutt ist davon ausgenommen und darf sofort weg.

Das österreichische Recht nennt für diesen Fall keine feste Frist, verlangt aber eine angemessene Frist. In unserer Praxis funktionieren zwei bis vier Wochen ab Zustellung gut. Bei sehr großem Inventar, bei einem Mieter im Ausland oder rund um Feiertage verlängern wir auf vier bis sechs Wochen. Setzen Sie immer ein konkretes Enddatum.

Ja, soweit Ihre Forderung berechtigt und belegt ist. Die Kaution ist nach Mietende unverzüglich samt Zinsen zurückzustellen, allerdings nur, soweit sie nicht zur Tilgung berechtigter Ansprüche dient. Legen Sie eine detaillierte Abrechnung mit Rechnungen und Fotos bei. Über den Rest entscheidet im Streitfall das Bezirksgericht.

Fordern Sie trotzdem an die letzte bekannte Adresse auf und heben Sie den Zustellversuch auf. Fragen Sie parallel im Melderegister an. Bleibt der Mieter unauffindbar und sind werthaltige zurückgelassene Gegenstände vorhanden, kommt die gerichtliche Hinterlegung beim Bezirksgericht in Betracht. Sonst genügt die dokumentierte Entsorgung nach Fristablauf.

Ja, mitvermietete Nebenflächen unterliegen denselben Regeln wie die Wohnung. Kontrollieren Sie Kellerabteil, Garage und Dachbodenanteil bei jeder Übergabe und halten Sie den Zustand mit eigenem Foto fest. Gerade in Gründerzeithäusern und im Gemeindebau bleiben dort regelmäßig Fahrräder, Regale und Kisten zurück.

Tiere sind ein Notfall und gehören sofort gemeldet, dafür gilt keine Wartefrist. Verderbliche Lebensmittel entsorgen Sie ebenfalls unverzüglich und halten das mit Foto und Protokoll fest. Problemstoffe wie Farben, Lacke, Batterien und Leuchtstoffröhren nehmen wir getrennt mit und führen sie dem vorgeschriebenen Entsorgungsweg zu.

Ja, und Sie brauchen ihn auch für die Forderung gegen den Mieter. Lassen Sie sich Rechnung, Übernahmeschein und, wenn vorhanden, Wiegeschein aushändigen. Wer Möbel nach Auszug entsorgen lässt, legt diese Belege der Kautionsabrechnung bei. Bei Elektroaltgeräten dokumentieren wir zusätzlich die Übergabe an die zugelassene Sammelstelle.

Über diesen Beitrag und unsere Quellen

Dieser Beitrag stammt vom Team von Räumung 4 You. Wir räumen seit Jahren Ordinationen, Gewerbeobjekte und Wohnimmobilien in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Die beschriebenen Abläufe, Zeitangaben und Beispiele stammen aus eigenen Aufträgen.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; die Angaben geben den Stand vom September 2026 wieder.

Quellen

  • oesterreich.gv.at
  • Stadt Wien
  • Zentrales Fundservice Wien

Gesetzesstellen

  • Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
  • Mietrechtsgesetz
  • Zivilprozessordnung
  • Strafgesetzbuch
  • Kraftfahrgesetz