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Wer zahlt die Räumung? 8 Fälle nach österreichischem Recht

Wer zahlt die Räumung? Es zahlt, wer über den Inhalt des Objekts verfügen darf. Nach einem Todesfall trägt die Verlassenschaft die Kosten, nicht der Vermieter. Beim Heimeinzug zahlt die betroffene Person selbst. Nach einer Delogierung streckt der Vermieter vor und holt sich das Geld vom Mieter zurück. Ein 60-m²-Objekt kostet laut unserem Kostenrechner ab 1.800 Euro.

Wer zahlt die Räumung – diese Frage hören wir fast täglich, meist zum schlechtesten Zeitpunkt: nach einem Todesfall, vor einem Abnahmetermin oder mitten im Gerichtsverfahren. Wir beantworten sie hier systematisch: acht Situationen mit Kostenträger und Auftraggeber, dazu die Kosten von Räumung und Räumungsklage in Wien 2026. Denn wer zahlt die Räumung, beantwortet das österreichische Recht anders als deutsche Ratgeberseiten.

Räumung 4 You bietet professionelle Räumungen und Entrümpelungen mit Fixpreisgarantie und besenreiner Übergabe.

Wer zahlt die Räumung? Grundregel und acht Fälle im Überblick

Wer zahlt die Räumung? Es zahlt, wer über den Inhalt des Objekts verfügen darf: Der Vermieter besitzt zwar die Wohnung, aber nicht die Möbel darin. Auftraggeber und Kostenträger sind zudem oft verschiedene Personen – wer zahlt die Räumung, entscheidet sich deshalb häufig erst in der Abrechnung.

Situation

Kostenträger (Auftrag in der Praxis)

Wo geregelt

Richtwert

Mieter verstorben

Verlassenschaft (Erben, Kurator)

Mietrechtsgesetz, bürgerliches Recht

60 m²: ab 1.800 €

Alle Erben schlagen aus

Verlassenschaft (Kurator, oft Vermieter)

Erbrecht, Verlassenschaftsverfahren

60 m²: ab 1.800 €

Überschuldete Verlassenschaft

Gläubiger nach Quote (auf Antrag)

Verlassenschaftsverfahren

nur Quote

Umzug ins Pflegeheim

betroffene Person (Bevollmächtigte)

Erwachsenenschutzrecht

50–80 m²: 1.500–4.000 €

Delogierung

Vermieter streckt vor (Bezirksgericht)

Exekutionsordnung

ab 1.800 € plus Verwahrung

Messie-Wohnung, Mieter lebt

der Mieter (Angehörige, Vertretung)

Mietvertrag, bürgerliches Recht

60 m²: 2.400–3.000 €

Brand- oder Wasserschaden

Versicherung (Nehmer meldet)

Polizzenbedingungen

nach Polizze gedeckelt

Betriebsinsolvenz

Insolvenzmasse (Verwalter)

Insolvenzordnung

ab 30 €/m²

Richtwerte laut Kostenrechner von Räumung 4 You, Stand 28. August 2026 – der Fixpreis wird nach der kostenlosen Besichtigung festgelegt. Die genauen Gesetzesstellen je Zeile stehen in der Quellenliste.

Fast leeres Wiener Vorzimmer mit Kommode, Wandspiegel und zwei gefüllten Müllsäcken während der Räumung

Fall 1: Wer zahlt die Räumung beim Tod des Hauptmieters?

Stirbt der Hauptmieter, trägt die Verlassenschaft die Kosten. Denn der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod, sondern läuft weiter, bis er gekündigt wird – so sehen es Mietrechtsgesetz und bürgerliches Recht vor.

Bevor wir räumen, klären wir immer zuerst, ob jemand in den Mietvertrag eintritt. Eintrittsberechtigt sind nach dem Mietrechtsgesetz nahe Angehörige mit dringendem Wohnbedürfnis und gemeinsamem Haushalt; beim Lebensgefährten verlangt das Gesetz drei Jahre gemeinsamen Haushalt oder den gemeinsamen Einzug in die Wohnung. Wer nicht fortsetzen will, gibt das dem Vermieter binnen 14 Tagen bekannt. Details erklärt unser Ratgeber zur Haushaltsauflösung nach einem Todesfall.

Tritt niemand ein, wird die Verlassenschaft Mieterin, und der Mietzins läuft weiter. Das rechnen wir Angehörigen ehrlich vor: Nach zwei bis drei Monaten Leerstand übersteigt die aufgelaufene Miete den Räumungsrichtwert.

Räumungskosten Verlassenschaft: Sie zählen rechtlich nicht zu den Begräbniskosten, sondern sind eine Verbindlichkeit aus dem Mietvertrag. Wie weit Erben dafür haften, entscheidet die Erbantrittserklärung – wer unbedingt antritt, haftet mit dem Privatvermögen, wer bedingt antritt, nur bis zum Wert der Verlassenschaft. Bei mehreren Erben, die bedingt angetreten haben (mit Inventar), haftet jeder für eine teilbare Schuld nur nach seiner Quote; unbedingt angetretene Miterben haften den Gläubigern gemeinsam zur ungeteilten Hand. Wer zahlt die Räumung, hängt also an dieser Erklärung – wir empfehlen deshalb: erst erklären, dann beauftragen.

Fall 2 und 3: Wer zahlt die Räumung, wenn niemand erbt oder nichts übrig ist?

Schlagen alle Erben aus, gibt es zunächst niemanden, der zahlt – geräumt werden muss trotzdem. Ausschlagen darf jeder Erbe; die Verlassenschaft bleibt danach als eigene Rechtsperson bestehen.

Die Ausschlagung erklären Sie gegenüber dem Gerichtskommissär; das Gericht setzt dafür mindestens vier Wochen, aus erheblichen Gründen bis zu einem Jahr. Die Erklärung ist unwiderruflich. Einen Punkt sprechen wir vor jedem Auftrag an: Wer ausschlägt, haftet nicht – wer vorher im eigenen Namen beauftragt, sehr wohl.

Danach gilt: Bei Aktiva bis 5.000 Euro unterbleibt die Verlassenschaftsabhandlung, andernfalls bestellt das Bezirksgericht meist einen Kurator.

Findet sich weder Erbe noch anderer Erwerber, kann sich der Bund die Verlassenschaft aneignen. Diese Übergabe erfolgt aber nur auf Antrag der Finanzprokuratur und begründet keine allgemeine Kostenübernahme durch die Republik. Wer zahlt die Räumung am Ende? Nach unserer Erfahrung regelmäßig der Vermieter selbst.

Fall 3: Überschuldete Verlassenschaft – wer geht leer aus?

Bei einer überschuldeten Verlassenschaft bedienen sich die Gläubiger aus dem, was noch da ist. Das Instrument dafür heißt Überlassung an Zahlungs statt; das Ansuchen stellen Sie beim Verlassenschaftsgericht. Voraussetzung: keine unbedingte Erbantrittserklärung und kein Insolvenzverfahren.

Läuft ein Verlassenschaftsinsolvenzverfahren, gilt stattdessen die Insolvenzordnung: Dann melden Sie die Räumungsrechnung beim Insolvenzgericht an.

Die Verteilungsreihenfolge gibt das Außerstreitgesetz genau vor:

  1. zuerst die nach den Regeln der Insolvenzordnung vorrangigen Forderungen, allen voran die Verfahrenskosten,
  2. danach der gesetzliche Vertreter der verstorbenen Person, soweit ihm Beträge zuerkannt wurden,
  3. zuletzt alle übrigen Gläubiger im Verhältnis ihrer Forderungen.

Punkt 1 entscheidet über Ihr Geld: Gerichtskommissärsgebühr und Kuratorentlohnung gehen der Räumungsrechnung vor. Für Sie heißt das: Ohne Antrag gehen Sie leer aus, mit Antrag wird die Rechnung oft nur quotenmäßig bedient. Klären Sie deshalb zuerst mit dem Gerichtskommissär, ob Überschuldung vorliegt – wie das Verlassenschaftsverfahren abläuft, erklärt oesterreich.gv.at.

Altbau-Hausflur mit Rollstuhl, Stühlen, Kommode und Müllsäcken, die zum Abtransport bereitstehen

Fall 4: Wer zahlt die Räumung beim Umzug ins Pflegeheim?

Beim Umzug ins Pflegeheim zahlt die betroffene Person selbst – aus Vermögen, Pension oder Sparguthaben. Angehörige sind nicht zahlungspflichtig, nur weil sie Angehörige sind.

Wer trotzdem im eigenen Namen beauftragt, wird Vertragspartner und schuldet die Rechnung. Das bürgerliche Recht erlaubt den Rückgriff: Wer für einen anderen einen Aufwand macht, den dieser selbst hätte tragen müssen, darf Ersatz fordern. Das Beweisrisiko liegt jedoch bei Ihnen. Wir klären deshalb bei der kostenlosen Besichtigung zuerst, für wen der Auftrag läuft – halten Sie das schriftlich fest.

Entscheidend ist außerdem die Vertretungsbefugnis. Das Erwachsenenschutzrecht kennt vier Formen: Vorsorgevollmacht, gewählte, gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung. Bei dauerhafter Wohnsitzänderung kann eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung nötig sein.

Bleibt die Sozialhilfe. Die MA 40 bietet Wohnungssicherung; die Wiener Wohnungssicherung Plus deckt Rückstände bei Mietzins und Betriebskosten samt Mahn- und Exekutionskosten. Räumungskosten sind darin nicht genannt: Eine Kostenübernahme Sozialhilfe Wien ist an keiner Primärquelle belegt. Wer zahlt die Räumung beim Heimeinzug? Meist die Familie – im Einzelfall hilft nur das Ansuchen im Sozialzentrum.

Fall 5: Wer zahlt die Räumung nach einer Delogierung?

Wer zahlt die Räumung nach einer Delogierung? Zunächst der Vermieter, am Ende der Mieter. So regelt es die Exekutionsordnung: Die zwangsweise Räumung findet nur statt, wenn der betreibende Gläubiger Arbeitskräfte und Beförderungsmittel beistellt. Der Vermieter finanziert also vor – das Bezirksgericht setzt nur den Termin.

Vor der Exekution steht der Titel – und der lässt sich abwenden. Bei qualifiziertem Mietzinsrückstand kann der Vermieter den Vertrag auflösen und auf Räumung klagen. Zahlt der Mieter jedoch vor Schluss der Verhandlung erster Instanz und trifft ihn kein grobes Verschulden, hebt das Gericht die Kündigung auf – laut Mietrechtsgesetz auch in Räumungsstreitigkeiten wegen Mietzinsrückstands.

Für die Gerichtsgebühr gilt bei Räumungsklagen eine feste Bemessungsgrundlage von 750 Euro; die Klage fällt damit in die Gebührenstufe „über 700 bis 2.000 Euro“. Die Anwaltskosten bemisst das Rechtsanwaltstarifgesetz anders: bei Geschäftsräumen und Wohnungen über 90 m² nach dem Jahresmietzins, mindestens 2.000 Euro. Bei Wohnungen über 60 m² sind es 1.500 Euro, bei kleineren 1.000 Euro.

Was mit den Sachen passiert, steht ebenfalls in der Exekutionsordnung: Sie gehen an den Verpflichteten oder eine übernahmebefugte Person, sonst auf seine Kosten in Verwahrung. Wird verkauft, hinterlegt das Gericht den Erlös. Mieter schützt das Mietrechtsgesetz mit dem Räumungsaufschub bei drohender Obdachlosigkeit; diese Sicht behandelt unser Ratgeber zur Delogierung in Wien mit Ablauf und Rechten.

Fall 6: Wer zahlt die Entrümpelung einer Messie-Wohnung?

Solange das Mietverhältnis läuft, zahlt der Mieter. Die Pflicht folgt aus dem Mietvertrag und seiner Obhutspflicht: Für Beschädigungen haftet er, und bei Vertragsende muss er das Objekt im übernommenen Zustand zurückstellen – beides regelt das bürgerliche Recht.

Wer zahlt die Entrümpelung dann tatsächlich? Bei vielen unserer Einsätze ein Angehöriger, der aus Hilfsbereitschaft unterschreibt. Er wird damit Vertragspartner und schuldet die Rechnung; sein Rückgriff läuft über den Aufwandersatz wie in Fall 4. Liegt eine Erwachsenenvertretung vor, beauftragt diese im Namen der betroffenen Person. Wer zahlt Messie Entrümpelung, entscheidet sich also an der Unterschrift – das sagen wir jedem Anrufer, bevor wir ein Angebot legen.

Die Hausverwaltung darf nicht eigenmächtig räumen, auch nicht bei Geruchsbelästigung oder Ungezieferbefall. Sie kann abmahnen, kündigen und auf Räumung klagen. Erst ein Exekutionstitel öffnet den Weg zur zwangsweisen Räumung – dann greift die Vorfinanzierungsregel aus Fall 5. Wie eine Räumung verwahrloster Wohnungen abläuft, zeigt unsere Leistungsseite.

Fall 7: Zahlt die Versicherung nach Brand- oder Wasserschaden?

Nach einem Brand- oder Wasserschaden zahlt in der Regel die Versicherung – allerdings nicht die Räumung als solche, sondern Aufräum- und Entsorgungskosten als versicherte Nebenkosten. Wie hoch sie gedeckelt sind, steht in Ihren Polizzenbedingungen, nicht im Gesetz.

Je nach Schadensbild ist eine andere Polizze zuständig: für das Inventar die Haushaltsversicherung, für Gebäudeteile die Eigenheim- oder Gebäudeversicherung der Hausverwaltung – Mieter und Eigentümer melden deshalb parallel.

Die Arbeiterkammer rät, sofort zu melden: bei Sachversicherungen binnen drei Tagen, bei der Haftpflicht längstens binnen einer Woche – schriftlich per Einschreiben, mit einer Liste aller beschädigten Gegenstände. Bei Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub verständigen Sie die Polizei.

Ein teurer Fehler, den wir immer wieder sehen: Wer vor der Schadensaufnahme wegräumt, verliert den Nachweis. Ein Fotoprotokoll vor dem ersten Handgriff ist die Grundlage, auf der Versicherung und Gerichtskommissär die Rechnung prüfen. Bevor wir in einem Versicherungsfall räumen, warten wir deshalb auf die schriftliche Freigabe – wer zahlt die Räumung, klärt sich hier erst mit ihr.

Fall 8: Betriebsinsolvenz – Masse, Vermieter oder niemand?

Bei einer Betriebsinsolvenz zahlt zunächst die Insolvenzmasse, solange sie reicht. Die Insolvenzordnung erlaubt dem Verwalter, einen Bestandvertrag des Schuldners unter Einhaltung der gesetzlichen oder der kürzeren vereinbarten Kündigungsfrist aufzulösen.

Räumungskosten, die der Verwalter nach Verfahrenseröffnung verursacht, sind Masseforderungen und werden nach der Rangordnung der Insolvenzordnung bedient. Bei Massearmut bleibt für den Vermieter nichts übrig – dann räumt er auf eigene Rechnung.

Zwei Punkte entscheiden über den Erfolg. Erstens das Fremdeigentum: Ware unter Eigentumsvorbehalt, Leasinggeräte und Kommissionsware gehören auf eine Aussonderungsliste, nicht in den Container – das klären wir vor jeder Betriebsräumung mit dem Verwalter. Zweitens die Nachweiskette: Der Verwalter braucht Inventar, Fotos und Entsorgungsnachweise für das Insolvenzgericht. Wer zahlt die Räumung im Gewerbeobjekt, hängt vom Zeitpunkt ab – vor Verfahrenseröffnung der Betrieb, danach die Masse.

Teilbeladener Laderaum eines Kastenwagens mit schwarzen Transportwannen, Kartons und Textilien

Vier Wege für den Vermieter, die Rechnung wieder hereinzubekommen

Der Vermieter zahlt, wenn kein anderer Kostenträger zahlungsfähig ist – der Regelfall bei erbenlosen Verlassenschaften, bei Massearmut und bei Mietern ohne pfändbares Einkommen. Wer zahlt die Räumung, ist damit beantwortet; schwieriger ist die Frage, wer das Geld wiedersieht. Wir empfehlen Vermietern, alle vier Wege gleichzeitig zu prüfen.

Räumungskosten Vermieter zurückholen – vier Wege:

  • Kaution: laut Mietrechtsgesetz für berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis verwendbar; den Rest muss der Vermieter samt Zinsen zurückstellen.
  • Kostenersatz im Exekutionsverfahren: Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen vier Wochen nach Ende der Exekution beantragt wird.
  • Forderungsanmeldung im Verlassenschafts- oder Insolvenzverfahren, rechtzeitig und beziffert.
  • Ersatz für Schäden am Mietobjekt: der schärfste Fristenfall – längstens binnen einem Jahr nach Zurückstellung des Objekts gerichtlich fordern.

Lassen sich Entrümpelungskosten für herrenlose Gegenstände in Allgemeinflächen als Betriebskosten umlegen? Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes nein: Der Betriebskostenkatalog ist abschließend, eine einmalige Räumung von Kellerabteil oder Dachbodenabteil steht nicht darin. Wie eine Räumung von Mietwohnungen zum Fixpreis abläuft, zeigt unsere Leistungsseite.

Was kostet eine Räumung in Wien 2026?

Eine Räumung in Wien kostet nach unserer Richtpreisformel Quadratmeter mal Befüllungsgrad. Der Ansatz: 30 Euro je Quadratmeter bei normalem, 40 bei starkem, 50 bei viel Hausrat. Dazu kommen 150 Euro je Etage ohne Aufzug.

Objekt

Normaler Hausrat

Starker Hausrat

Viel Hausrat

Wohnung 60 m²

1.800 €

2.400 €

3.000 €

Richtwerte laut Kostenrechner von Räumung 4 You, Stand 28. August 2026 – der verbindliche Fixpreis wird nach der kostenlosen Besichtigung festgelegt. Im dritten Stock ohne Lift kommen 450 Euro dazu. Den Wert für Ihr Objekt zeigt der Kostenrechner für Wiener Objekte.

Wer zahlt die Räumung, zahlt allerdings selten den vollen Richtwert. Verwertbare Möbel, Antiquitäten und Sammlungen bewerten wir bei der Besichtigung und rechnen sie an: Richtwert minus Anrechnungsbetrag ergibt den schriftlichen Fixpreis ohne Nachforderung. Deckt der Ankaufswert den Aufwand, sinkt die Entrümpelung auf null, ein Überschuss wird ausbezahlt. Wichtig ist, dass die Wertanrechnung als eigene Position auf der Rechnung steht – sonst erkennt der Gerichtskommissär sie nicht an.

Beladener Transporter mit demontierten Holzmöbeln aus einer Räumung bei der Anlieferung am Entsorgungsplatz

MA 48 oder Firma – ab welcher Menge lohnt was?

Die Alternative MA 48 ist nicht kostenlos. Fahrzeug und Personal werden beigestellt, abgeholt wird aus Keller, Wohnung, Innenhof oder Dachboden, laut Stadt Wien binnen 6 bis 14 Werktagen. Und ganz offen: Für Kleinmengen brauchen Sie uns nicht – die bringen Sie selbst zum Mistplatz. Die Beantragung erklärt unser Ratgeber zur Sperrmüllabholung durch die MA 48.

Weg

Kosten laut Quelle

Ihr Aufwand

MA 48

65 €/m³ (Hof, Keller, 1. Stock), 57 €/m³ mit Ladekran, +5 €/m³ je Stockwerk ohne Lift, 58 € Halteverbotszone durch die MA 48 (netto), 31 € je Elektrogroßgerät, 31–62 € je Kühlgerät, inkl. 10 % USt

Menge schätzen

Fixpreis-Räumung

ab 30 €/m² laut Kostenrechner, Stand 22. August 2026

nur Freigabe und Übergabe

Achtung beim Vergleich: Die MA-48-Tarife enthalten 10 % Umsatzsteuer, die Halteverbotszone ist netto ausgewiesen, die Kostenrechner-Richtwerte stehen auf anderer Steuerbasis. Zwei Schwellen bleiben trotzdem brauchbar. Erstens die Menge: Ab rund 27 Kubikmetern übersteigt der Kubikmeterpreis der MA-48-Tarifübersicht samt Halteverbotszone die 1.800 Euro. Zweitens die Zeit: Wer in zehn Tagen übergeben muss, hat den Vorlauf nicht.

Beispiel aus der Praxis: 55-m²-Gemeindewohnung in 1100 Wien

Zwei Geschwister übernahmen nach dem Tod des Hauptmieters die Abwicklung. Beide gaben zunächst eine bedingte Erbantrittserklärung ab und beauftragten erst danach, im Namen der Verlassenschaft. Für 55 Quadratmeter mit normalem Hausrat ergab der Kostenrechner 1.650 Euro, der zweite Stock ohne Lift 300 Euro dazu. Der Gerichtskommissär erkannte die Rechnung an, weil Auftrag, Fotoprotokoll und Nachweise zusammenpassten.

Welche Nachweise eine Rechnung durchsetzbar machen

Gerichtskommissär, Insolvenzverwalter, Versicherung und Bezirksgericht prüfen dieselben vier Punkte: Wer hat beauftragt, was war da, was wurde entsorgt, was verwertet? Wer zahlt die Räumung, muss die Kosten folglich belegen können. So bauen wir jede Abrechnung auf:

  1. Auftrag schriftlich fixieren – auf den Kostenträger, nicht den Helfer.
  2. Fotoprotokoll vor Beginn – jeder Raum, Kellerabteil und Dachbodenabteil, mit Datum.
  3. Inventarliste anlegen – Möbel, Geräte, Wertgegenstände, Urkunden und Bargeld getrennt.
  4. Fundstücke separat behandeln – Sparbücher, Schmuck und Waffen an Erben, Kurator oder Behörde.
  5. Wiegescheine und Entsorgungsnachweise sammeln – sie belegen Menge und Verwertung.
  6. Wertanrechnung ausweisen – angekaufte Altwaren als eigene Position.
  7. Zahlungsbeleg beilegen – Kontoauszug oder Erlagschein.
  8. Übergabeprotokoll unterschreiben lassen – besenrein, Schlüsselanzahl, Datum, Unterschriften.

Je nach Fall kommen dazu:

  • Todesfall: Sterbeurkunde, Gerichtskommissär, Kündigungsschreiben, Erbantrittserklärung
  • Delogierung: Exekutionstitel, Räumungstermin, Halteverbotszone oder Ladezone
  • Pflegeheim: Vorsorgevollmacht oder Bestellungsbeschluss, allenfalls Gerichtsgenehmigung
  • Versicherungsfall: Schadensmeldung, Schadensnummer, Fotos, Freigabe
  • Insolvenz: Aktenzeichen, Bestellungsbeschluss, Aussonderungsliste

Lassen Sie die Rechnung auf den korrekten Kostenträger ausstellen – darauf achten wir schon beim Angebot. Eine Rechnung an „Familie Mustermann“ statt an „Verlassenschaft nach Herrn Mustermann“ wird regelmäßig nicht anerkannt; dann zahlen Sie privat, was die Räumungskosten Verlassenschaft gedeckt hätten. Steuerlich hilft das selten: Einen Steuerbonus für Handwerkerleistungen wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht. Wer vermietet, setzt die Räumung als Werbungskosten an, im Gewerbe als Betriebsausgabe.

Fazit: Erst die Zuständigkeit klären, dann räumen

Wer zahlt die Räumung, lässt sich fast immer vorab beantworten – und genau diese Reihenfolge spart Geld. Klären Sie zuerst, wer verfügungsberechtigt ist. Holen Sie anschließend die Freigabe schriftlich ein und lassen Sie die Rechnung auf den richtigen Kostenträger ausstellen.

Wir besichtigen Ihr Objekt in Wien, Niederösterreich und im Burgenland kostenlos und nennen danach einen schriftlichen Fixpreis ohne Nachforderung – Entsorgung und besenreine Übergabe inklusive. Neukunden erhalten nach den jeweils gültigen Aktionsbedingungen 100 Euro Gutschrift. Sie erreichen uns Mo–Fr 8–20 Uhr und Sa–So 8–18 Uhr unter +43 664 99 84 99 55 – oder über das Kontaktformular für eine kostenlose Besichtigung.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei strittiger Kostentragung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin, einen Notar oder die Interessenvertretung.

Häufige Fragen rund um die Räumung

Wer zahlt die Räumung, wenn der Mieter verstorben ist?

Die Verlassenschaft zahlt, also das Vermögen der verstorbenen Person. Der Mietvertrag endet nach dem Mietrechtsgesetz nicht mit dem Tod, sondern läuft weiter, bis gekündigt wird. Nur wenn die Verlassenschaft nichts hergibt, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.

Nein. Wer ausschlägt, wird nicht Erbe und haftet nicht für Verbindlichkeiten der Verlassenschaft. Die Erklärung geben Sie gegenüber dem Gerichtskommissär ab; sie ist unwiderruflich. Wer vorher selbst beauftragt, schließt einen eigenen Vertrag und zahlt privat.

Dafür gibt es in Wien keine veröffentlichte Rechtsgrundlage. Die Wiener Wohnungssicherung Plus nennt nur Miet- und Betriebskostenrückstände samt Mahn- und Exekutionskosten. Räumungskosten sind dort nicht angeführt – fragen Sie im Einzelfall beim Sozialzentrum nach.

Der Vermieter: Als betreibender Gläubiger muss er laut Exekutionsordnung Arbeitskräfte und Beförderungsmittel beistellen und finanziert damit vor. Die Sachen kommen auf Kosten des Mieters in Verwahrung. Den Kostenersatz muss der Vermieter binnen vier Wochen nach Ende der Exekution beantragen.

Ja, für berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis. Das Mietrechtsgesetz erlaubt das und verpflichtet ihn, den Rest nach Ende des Mietverhältnisses unverzüglich samt Zinsen zurückzustellen. Die Kosten müssen belegt sein – eine Pauschale ohne Rechnung und Fotoprotokoll hält selten stand.

Solange der Mieter lebt und verfügungsberechtigt ist, zahlt er selbst – aus dem Mietvertrag, aus seiner Haftung für Beschädigungen und aus der Pflicht, das Objekt im übernommenen Zustand zurückzustellen. Angehörige haften nur, wenn sie im eigenen Namen beauftragen; ihr Rückgriff läuft über den Aufwandersatz.

Auch hier die Verlassenschaft: Das Wohnungseigentum fällt in die Verlassenschaft, und die Eigentümergemeinschaft trifft keine Räumungspflicht. Die Hausverwaltung verwaltet nämlich die Liegenschaft, nicht das Wohnungseigentumsobjekt, und darf es nicht ausräumen lassen. Wer zahlt die Räumung, bleibt damit eine Frage der Erbantrittserklärung.

Dann läuft das Verfahren über das Bezirksgericht. Bei Aktiva bis 5.000 Euro unterbleibt die Abhandlung, bei Überschuldung werden die vorhandenen Werte auf Antrag den Gläubigern an Zahlungs statt überlassen. Erwirbt niemand die Verlassenschaft, kann sich der Bund aneignen – allerdings nur auf Antrag der Finanzprokuratur.

Weitere Informationen

Über diesen Beitrag und unsere Quellen

Dieser Beitrag stammt vom Team von Räumung 4 You. Wir räumen seit Jahren Ordinationen, Gewerbeobjekte und Wohnimmobilien in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Die beschriebenen Abläufe, Zeitangaben und Beispiele stammen aus eigenen Aufträgen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand: August 2026

Verwendete Quellen:

Stand der Rechtsinformationen: August 2026. Alle Angaben wurden gegen die folgenden Primärquellen geprüft und werden regelmäßig aktualisiert.

  • Stadt Wien, MA 48: Entrümpelungsdienst und Sperrmüllabfuhr
  • Stadt Wien, MA 48: Tarifübersicht für Sperrmüllabholung und Entrümpelung
  • Stadt Wien: Förderrichtlinie für die Wiener Wohnungssicherung Plus
  • oesterreich.gv.at: Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht
  • RIS: ABGB, §§ 549, 750, 801, 802, 805, 806, 820, 821, 1035 ff, 1042, 1109, 1111, 1116a, 1118
  • RIS: Exekutionsordnung, § 349 sowie § 74
  • RIS: Außerstreitgesetz, §§ 153, 154, 157 und 184
  • RIS: Insolvenzordnung, §§ 23, 46 und 47
  • Jusline: 16 Gerichtsgebührengesetz – Bewertung einzelner Streitigkeiten
  • Jusline: 10 Rechtsanwaltstarifgesetz – Bemessungsgrundlage bei Bestandstreitigkeiten
  • Jusline: 13 Gerichtskommissionstarifgesetz – Gebühr im Verlassenschaftsverfahren
  • Jusline: 34 EStG – außergewöhnliche Belastungen und Katastrophenschäden
  • Arbeiterkammer: Haushaltsversicherung – Vorgehen im Schadensfall