Wohnrecht Räumung nach Tod: Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht erlischt mit dem Tod der berechtigten Person. Möbel und Hausrat gehören aber in der Regel ihrer Verlassenschaft, deshalb räumen die Erben und nicht der Eigentümer. Eine gesetzliche Räumungsfrist gibt es für diesen Fall nicht, beim Fruchtgenuss billigt der Oberste Gerichtshof der Verlassenschaft eine angemessene Räumungsfrist zu. Die Löschung im Grundbuch erfolgt nur auf Antrag mit der Sterbeurkunde, beim Ausgedinge frühestens drei Jahre nach dem Tod. Stand: November 2026.
Beim Thema Wohnrecht Räumung nach Tod stehen viele Eigentümer nach dem Begräbnis vor einer vollen Wohnung, die ihnen gehört, deren Inhalt aber nicht. Das betrifft Übernehmer eines Hofes oder Hauses ebenso wie Kinder, denen die Eltern eine Wohnung geschenkt und sich ein Wohnrecht oder einen Fruchtgenuss vorbehalten haben. Auf der anderen Seite stehen die Erben, die räumen sollen.
Maßgeblich sind das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), das Grundbuchsgesetz (GBG) und die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH). Wir zeigen, wer räumt und zahlt, welche Frist gilt und wie die Löschung abläuft. In der ersten Woche zählen drei Dinge: nichts eigenmächtig entsorgen, Grundbuch und Vertrag lesen und klären, wer für die Verlassenschaft spricht.
Erlischt das Wohnrecht mit dem Tod der berechtigten Person?
Ja, das Wohnrecht erlischt mit dem Tod der berechtigten Person. Persönliche Dienstbarkeiten enden nämlich nach § 529 ABGB mit dem Tod, und das Recht auf eine Wohnung zählt dazu (§ 478 ABGB).
Im Grundbuch heißt das Recht etwa „Wohnungsrecht“ oder „Wohnungsgebrauchsrecht“. Gemeint ist die Dienstbarkeit der Wohnung nach § 521 ABGB, also das Recht, bewohnbare Teile eines Hauses für den eigenen Bedarf zu benützen.
Für die Wohnrecht Räumung nach Tod heißt das: Das Recht fällt nicht in die Verlassenschaft, denn diese umfasst nur Rechte, die nicht höchstpersönlich sind (§ 531 ABGB). Eine Kündigung braucht es nicht, der Grundbucheintrag bleibt aber stehen, bis jemand die Berichtigung beantragt. Stirbt dagegen der Eigentümer, bleibt das Wohnrecht bestehen, denn eine Dienstbarkeit wirkt gegen jeden Besitzer der belasteten Sache (§ 472 ABGB).
Wann besteht das Wohnungsrecht trotz Tod weiter?
Nur wenige Ausnahmen verlängern das Recht. Lesen Sie deshalb den Wortlaut im Vertrag und im Lastenblatt, bevor die Wohnrecht Räumung nach Tod beginnt:
- Auf die Erben erstreckt: Dann sind im Zweifel nur die ersten gesetzlichen Erben gemeint (§ 529 ABGB).
- Einer Familie verliehen: Das Recht geht auf alle Mitglieder der Familie über (§ 529 ABGB).
- Für zwei Personen eingetragen: Hat jeder Elternteil ein eigenes Wohnungsrecht, endet mit dem ersten Todesfall nur das Recht des Verstorbenen. Steht ein Fruchtgenuss beiden gemeinsam zu, wächst er nach der Rechtsprechung im Zweifel dem Überlebenden an (OGH 5 Ob 105/25i). Eine Räumung steht in beiden Fällen erst nach dem zweiten Todesfall an.
Welches Recht steht im Grundbuch: Wohnungsrecht, Fruchtgenuss oder Ausgedinge?
Welche Regeln bei der Wohnrecht Räumung nach Tod gelten, entscheidet das Recht im Lastenblatt (C-Blatt) des Grundbuchs, nicht das Wort „Wohnrecht“ im Familiengespräch. Das Wohnungsrecht deckt nur den eigenen Wohnbedarf, der Fruchtgenuss erlaubt dagegen jede Nutzung unter Schonung der Substanz.
| Recht | Typische Herkunft | Endet mit dem Tod? | Was danach gilt |
|---|---|---|---|
| Wohnungsrecht (§ 521 ABGB) | Übergabs- oder Schenkungsvertrag | Ja (§ 529 ABGB) | Erben räumen, Löschung mit Sterbeurkunde |
| Fruchtgenuss (§ 509 ABGB) | Schenkung mit Fruchtgenussvorbehalt | Ja (§ 529 ABGB) | Rückgabe im übernommenen Zustand, Löschung mit Sterbeurkunde |
| Ausgedinge (Reallast) | Hof- oder Hausübergabe | Ja (OGH 5 Ob 44/15d) | Erben räumen, Löschung frühestens nach drei Jahren |
| Belastungs- und Veräußerungsverbot | Übergabs- oder Schenkungsvertrag | Ja, sofort (OGH 5 Ob 55/05g) | mit der Sterbeurkunde mitlöschen lassen |
| Mietvertrag | Vertrag mit dem Vermieter | Nein (§ 1116a ABGB) | eigene Regeln, siehe unten |
Den Mietvertrag hebt der Tod nicht auf. Was dann gilt, zeigt unser Beitrag für den Fall, wenn statt eines Wohnrechts ein Mietvertrag bestand.
Ehegatten und eingetragene Partner dürfen nach § 745 ABGB in der Ehe- oder Partnerschaftswohnung weiter wohnen, Lebensgefährten unter engen Voraussetzungen ein Jahr lang. Das Amtsportal beschreibt dieses Recht für Wohnungen, die der verstorbenen Person gehörten, siehe Rechte von Ehepartnern im Todesfall. Hatte sie nur ein Wohnrecht im Haus eines Dritten, lassen Sie anwaltlich prüfen, ob der Partner bleiben darf.
Welche Begriffe und Grundlagen gelten beim Wohnrecht?
Für die Wohnrecht Räumung nach Tod zählen in Österreich diese Begriffe.
| Thema | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Recht, eine Wohnung zu benützen | Dienstbarkeit der Wohnung | § 521 ABGB |
| Recht, eine Sache voll zu nutzen | Fruchtgenuss | § 509 ABGB |
| Nachweis, wer für die Verlassenschaft handelt | Amtsbestätigung des Gerichtskommissärs, nach dem Abschluss der Einantwortungsbeschluss | § 172 Außerstreitgesetz |
| Frist für die Räumung | keine gesetzliche Frist, angemessene Räumungsfrist | OGH 1 Ob 191/10k |
| Zahlung für die Benützung nach Fristablauf | Benützungsentgelt | § 1041 ABGB |
Wem gehören Möbel und Hausrat nach dem Tod des Wohnberechtigten?
Was die verstorbene Person besessen hat, gehört in der Regel ihrer Verlassenschaft und nicht dem Eigentümer der Liegenschaft. Das Wohnrecht erlischt mit dem Tod, die Sachen bleiben aber zurück. Wer eine Sache besitzt, hat nach § 323 ABGB die Vermutung eines gültigen Titels für sich.
Ausnahmen gibt es zwei: Inventar, das der Übergabsvertrag ausdrücklich mitübergeben hat, bleibt beim Eigentümer. Was fest mit dem Gebäude verbunden ist, etwa eingebaute Schränke, zählt nach § 297 ABGB zur Liegenschaft. Legen Sie deshalb vor jeder Wohnrecht Räumung nach Tod zwei Listen an: „bleibt beim Eigentümer“ und „gehört der Verlassenschaft“. Alle Beteiligten unterschreiben beide Listen.
Bargeld, Sparbücher, Urkunden, ein Testament und Fotos sind kein Räumgut. Solche Fundstücke gehen protokolliert an die Erben oder an den Gerichtskommissär, ein Testament immer an den Gerichtskommissär.
Darf der Eigentümer die Wohnung betreten oder das Schloss tauschen?
Nicht auf eigene Faust. Die Verlassenschaft setzt die Rechtsposition der verstorbenen Person fort (§ 546 ABGB), und niemand darf fremden Besitz eigenmächtig stören (§ 339 ABGB). Wer bei der Wohnrecht Räumung nach Tod selbst ausräumt, wegwirft oder aussperrt, riskiert eine Klage auf Unterlassung und Schadenersatz.
Vereinbaren Sie Schlüssel und Zutritte daher schriftlich mit den Erben. Steht ein Haus im Winter leer, sprechen Sie außerdem den Frostschutz ab. Bei akuter Gefahr wie einem Wasserrohrbruch rufen Sie Feuerwehr oder Polizei und halten den Zutritt schriftlich fest.
Wer räumt beim Wohnrecht nach dem Tod, und wer gibt den Auftrag?
Bei der Wohnrecht Räumung nach Tod räumt die Verlassenschaft der verstorbenen Person, der Eigentümer verlangt nur die Rückgabe der geräumten Wohnung. Für sie handeln die Erben, die bei der Erbantrittserklärung ihr Erbrecht hinreichend ausgewiesen haben, mehrere gemeinsam (§ 810 Abs. 1 ABGB).
Das Standesamt schickt eine Ausfertigung der Sterbeurkunde an das Bezirksgericht am letzten Wohnsitz, das einen Notar als Gerichtskommissär betraut. Er stellt den Erben auf Verlangen eine Amtsbestätigung über ihre Vertretungsbefugnis aus (§ 172 Außerstreitgesetz). Mehr zum Ablauf des Verlassenschaftsverfahrens steht in unserem Ratgeber.
Auf die Einantwortung müssen Sie meist nicht warten, wenn die vertretungsbefugten Erben schriftlich zustimmen. Fehlen noch Erbantrittserklärungen, braucht aber jede Vertretungshandlung außerhalb des ordentlichen Wirtschaftsbetriebs die Genehmigung des Verlassenschaftsgerichts, Verkauf und Wertanrechnung brauchen sie auch danach (§ 810 Abs. 2 ABGB). Ist ein Inventar zu erwarten, sind solche Veräußerungen erst nach der Aufnahme ins Inventar zulässig. Stimmen Sie die Wohnrecht Räumung nach Tod daher vorab mit dem Gerichtskommissär ab.
Ist der Eigentümer selbst Miterbe, etwa nach einer Übergabe in der Familie, entscheidet er über den Hausrat nur gemeinsam mit den anderen Erben. Räumung 4 You übernimmt eine Verlassenschaftsräumung samt Protokoll nur mit schriftlichem Auftrag der Verfügungsberechtigten.
Was gilt, wenn alle ausschlagen, kaum Vermögen da ist oder die Erben uneins sind?
Schlagen alle Erben aus, dürfen Sie trotzdem nicht selbst räumen, denn die Sachen gehören weiter der Verlassenschaft. Ansprechpartner bleibt der Gerichtskommissär. Wer ausschlägt, sollte keine Räumung im eigenen Namen beauftragen, sonst zahlt er die Rechnung selbst.
Bei Aktiven bis 5.000 Euro ohne nötige Grundbuchseintragung unterbleibt die Abhandlung, wenn niemand die Fortsetzung beantragt (§ 153 Außerstreitgesetz). Ist die Verlassenschaft überschuldet, überlässt das Gericht die Aktiven auf Antrag an Zahlungs statt (§ 154 Außerstreitgesetz). Laut Amtsportal geht die Verlassenschaft dabei zumeist an die Person, die das Begräbnis bezahlt hat. Einigen sich die Erben nicht über die Vertretung, bestellt das Gericht nötigenfalls einen Verlassenschaftskurator (§ 173 Außerstreitgesetz).
Gibt es eine angemessene Räumungsfrist nach dem Tod?
Für die Wohnrecht Räumung nach Tod gibt es in Österreich keine gesetzliche Frist, die Rechtsprechung gesteht der Verlassenschaft aber eine angemessene Räumungsfrist zu. Das Wohnrecht erlischt mit dem Tod sofort, die Rückgabe muss aber nicht am Todestag erfolgen.
Grundlage ist die Entscheidung OGH 1 Ob 191/10k zu einem Fruchtgenuss an einem Wohnhaus. Weil dessen Ende anders als bei einer Miete nicht vorhersehbar ist und die Verlassenschaft zunächst unvertreten sein kann, legten die Gerichte den Vertrag ergänzend aus.
Eine feste Dauer nennt der OGH nicht. Im Fall lagen gut vier Monate zwischen Tod und Rückgabe. Ob das angemessen war, blieb offen. Für ein Wohnungsrecht liegt dieselbe Wertung nahe, entschieden ist sie aber nur für den Fruchtgenuss.
Für die Zeit danach kann der Eigentümer bis zur Rückgabe ein Benützungsentgelt nach § 1041 ABGB verlangen, auch ohne Verschulden der Erben. Als Maßstab nannte das Berufungsgericht den bisherigen oder einen angemessenen Bestandzins.
Im entschiedenen Fall hatte der Eigentümer nie zur Räumung aufgefordert. Setzen Sie für die Wohnrecht Räumung nach Tod deshalb schriftlich eine angemessene Räumungsfrist mit konkretem Termin. Rechnen Sie ein, dass die Erben zuerst ihre Vertretungsbefugnis brauchen. Enthält der Übergabsvertrag eine eigene Frist, geht diese Vereinbarung vor.
Was gilt, wenn Angehörige nach dem Tod in der Wohnung bleiben?
Bleiben Angehörige ohne eigenes Recht wie einen Grundbucheintrag oder einen Mietvertrag in der Wohnung, verzögert das die Wohnrecht Räumung nach Tod. Sie benützen die Wohnung nach dem Erlöschen ohne Rechtstitel, und der Eigentümer kann seine Sache von jedem Inhaber herausverlangen (§ 366 ABGB). Fordern Sie zuerst schriftlich mit Frist zur Räumung auf, eine Räumungsklage lassen Sie am besten anwaltlich vorbereiten.
Wohnrecht Räumung nach Tod: In welcher Reihenfolge gehen Eigentümer vor?
Bei der Wohnrecht Räumung nach Tod klären Sie zuerst, welches Recht erloschen ist und wer für die Verlassenschaft spricht. Danach räumen die Erben, zuletzt folgt die Löschung.
- Grundbuchsauszug holen. Im C-Blatt steht, welches Recht für wen eingetragen ist, ob es zu einem Ausgedinge gehört und ob ein Belastungs- und Veräußerungsverbot besteht. Eigentümer rufen ihn seit 1. Oktober 2026 gebührenfrei über JustizOnline ab, bei Gericht kostet ein Auszug 19 Euro.
- Vertrag heraussuchen. Übergabs- oder Schenkungsvertrag regeln oft Inventar, Betriebskosten, Erhaltung und Rückgabe.
- Sterbeurkunde besorgen. Wer weder Ehe- oder eingetragener Partner noch Vorfahre oder Nachkomme ist, macht beim Standesamt ein rechtliches Interesse glaubhaft, etwa mit dem Grundbuchsauszug.
- Gerichtskommissär ermitteln. Fragen Sie beim Bezirksgericht am letzten Wohnsitz nach und lassen Sie sich die Amtsbestätigung der Erben zeigen.
- Erben schriftlich informieren. Schlagen Sie einen Termin vor, der eine angemessene Räumungsfrist lässt.
- Gemeinsam sichten. Trennen Sie Eigentümer-Inventar und Verlassenschaft, Wertsachen und Dokumente gehen protokolliert an die Erben.
- Räumung durchführen. Die Wohnrecht Räumung nach Tod erledigen die Erben selbst oder ein schriftlich beauftragter Betrieb, Ziel ist die besenreine Rückgabe.
- Übergabe protokollieren. Fotos, Schlüssel und Zählerstände gehören ins Protokoll, es belegt später den Zustand.
- Wohnrecht im Grundbuch löschen lassen. Das geht mit der Sterbeurkunde, beim Ausgedinge erst drei Jahre nach dem Tod.
Welche Stellen sind in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland zuständig?
Für die Wohnrecht Räumung nach Tod gilt in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland dasselbe Recht, denn ABGB und Grundbuchsgesetz sind Bundesrecht. Unterschiede gibt es nur bei Standesamt und Sammelstelle:
| Aufgabe | Stelle | Hinweis |
|---|---|---|
| Sterbeurkunde | Standesamt oder Standesamtsverband, in Statutarstädten das Standesamt des Magistrats, in Wien die Standesämter der MA 63 | Antrag mündlich gebührenfrei, schriftlich 21 Euro, Ausstellung 11 Euro plus 2,10 Euro Verwaltungsabgabe |
| Löschung | Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Liegenschaft liegt | in Wien nicht das Bezirksgericht für Handelssachen, Gerichtssuche der Justiz als Erstinformation |
| Einzelne Reststücke | Wien: Mistplatz der MA 48, Niederösterreich: Altstoffsammelzentrum, Burgenland: Abfallsammelstelle der Gemeinde | Wiener Mistplätze: einmal täglich bis 1 Kubikmeter |
Wie lässt sich das Wohnrecht im Grundbuch löschen?
Das Wohnrecht im Grundbuch löschen Sie mit einem Antrag auf Berichtigung beim Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Liegenschaft liegt. Als Nachweis genügt die Sterbeurkunde, denn die Unrichtigkeit ist durch eine öffentliche Urkunde belegt (§ 136 Abs. 1 GBG).
Von Amts wegen geschieht das nicht. Laut Amtsportal zur Löschung im Grundbuch stellen Sie den Antrag schriftlich, in einfachen Fällen auch mündlich zu Protokoll, wenn die nötigen Urkunden schon vorliegen. Ein Notariat ist dafür nicht vorgeschrieben.
Die Eingabengebühr beträgt seit 1. August 2026 61 Euro bei elektronischer Einbringung von Antrag und Urkunden, sonst 85 Euro (Gerichtsgebührengesetz, Tarifpost 9). Eine prozentuelle Eintragungsgebühr wie beim Eigentum fällt für die Löschung nicht an.
Steht zusätzlich ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten der verstorbenen Person im Lastenblatt, erlischt es ebenfalls sofort mit dem Tod (OGH 5 Ob 55/05g). Beantragen Sie seine Löschung gleich mit. Bei einem Verkauf bleiben eingetragene Lasten grundsätzlich bestehen, planen Sie die Löschung deshalb schon bei der Wohnrecht Räumung nach Tod ein.
Was ist beim Ausgedinge am Hof anders?
Das Ausgedinge ist eine Reallast, die der Versorgung der Übergeber dient. Die vereinbarten Rechte, etwa Wohnung, Kost und Pflege, bilden im Zweifel eine Einheit, auch wenn das Wohnungsrecht eigens im Grundbuch steht (OGH 5 Ob 44/15d).
Die Löschung bewilligt das Gericht erst, wenn seit dem Tod drei Jahre verstrichen sind und keine Klage auf Rückstände angemerkt ist (§ 136 Abs. 3 GBG). Laut OGH gilt diese Sperre auch für das gesondert eingetragene Wohnungsrecht im Ausgedinge. Eine vorweg im Übergabsvertrag erteilte Löschungszustimmung half im entschiedenen Fall nicht.
Ob eine frühere Löschung auf anderem Weg möglich ist, etwa mit einer Erklärung der Erben, hat der OGH nicht entschieden. Wer in diesen drei Jahren verkaufen oder einen Kredit aufnehmen will, bespricht das deshalb sofort mit dem Notariat. Die Wohnrecht Räumung nach Tod müssen Sie nicht aufschieben, denn die Sperre betrifft nur den Grundbucheintrag. Für Stadel, Altlasten und Nebengebäude am Hof gibt es einen eigenen Ratgeber.
Erlischt das Wohnrecht bei der Übersiedlung ins Pflegeheim?
Nein, die Übersiedlung ins Pflegeheim beendet ein Wohnungsrecht nicht automatisch. Das Wohnrecht erlischt mit dem Tod, durch bloßen Nichtgebrauch dagegen erst nach 30 Jahren (§ 1479 ABGB).
In einem Fall aus Niederösterreich lebte die Berechtigte seit Jahren im Heim und wollte vorerst nicht zurück. Ihre Sachen blieben aber im Haus und wurden regelmäßig geholt, eine Rückkehr mit Pflegekraft war möglich. Das Recht bestand weiter (OGH 4 Ob 202/19p), denn völlig zwecklos ist ein Wohnungsgebrauchsrecht erst, wenn es seinen Sinn ganz verloren hat.
Widersetzt sich der Eigentümer der Ausübung und macht die berechtigte Person ihr Recht drei Jahre lang nicht geltend, verjährt es (§ 1488 ABGB). Eigenmächtiges Aussperren kann allerdings selbst eine Besitzstörung sein.
Eine Wohnrecht Räumung nach Tod steht beim Heimeinzug also nicht an. Solange das Recht besteht, darf der Eigentümer ohne Zustimmung weder räumen noch vermieten.
Soll das Recht zu Lebzeiten enden, braucht es einen Verzicht, den die berechtigte Person dem Eigentümer gegenüber erklärt und den er annimmt. So hat es der OGH zum Fruchtgenuss entschieden (5 Ob 105/25i). Für die Löschung muss ihre Erklärung eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Unterschrift tragen (§§ 31 und 32 GBG).
Kann die berechtigte Person nicht mehr selbst entscheiden, braucht ihr Erwachsenenvertreter für Vermögensangelegenheiten außerhalb des ordentlichen Wirtschaftsbetriebs die Genehmigung des Gerichts (§ 258 Abs. 4 ABGB). Ob eine Vorsorge- oder Generalvollmacht den Verzicht deckt, hängt von ihrem Wortlaut ab, das klärt das Notariat. Mehr zu Vertretung und Wohnungsauflösung beim Heimeinzug steht im Ratgeber.
Ein Zugriff der Sozialhilfe auf das Vermögen von Heimbewohnern, Angehörigen, Erben und Geschenknehmern zur Deckung der Pflegekosten ist seit 2018 unzulässig (§ 330a ASVG). Wie die Auflösung des Haushalts nach einem Verzicht abläuft, zeigt unsere Leistungsseite.
Wer zahlt die Räumung, und muss renoviert zurückgegeben werden?
Die Kosten der Wohnrecht Räumung nach Tod trägt grundsätzlich die Verlassenschaft der wohnberechtigten Person, denn ihr gehören die Sachen, und sie muss die Wohnung zurückgeben. Steht im Übergabsvertrag eine andere Regel, gilt diese. Die Kostenträger in acht typischen Fällen zeigt ein eigener Beitrag.
Beauftragen Sie die Wohnrecht Räumung nach Tod als Eigentümer selbst, sind Sie Vertragspartner des Betriebs und zahlen die Rechnung zunächst selbst. Holen Sie daher vorher die schriftliche Zustimmung der Erben ein, auch zur Kostenfrage.
Beim Zustand kommt es auf das Recht an. Beim Wohnungsgebrauchsrecht trägt grundsätzlich der Eigentümer die Lasten und erhält die Sache auf seine Kosten in gutem Stand (§ 508 ABGB). Nur Kosten über seinem verbleibenden Nutzen trägt der Berechtigte. Der Fruchtnießer muss die Sache dagegen in dem Stand erhalten, in dem er sie übernommen hat, Wertverlust durch rechtmäßigen Gebrauch ausgenommen (§ 513 ABGB).
Schäden aus Vernachlässigung kann der Eigentümer beim Fruchtgenuss von der Verlassenschaft fordern. Die Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt frühestens mit der Rückgabe (OGH 1 Ob 191/10k). Normale Abnützung müssen die Erben in keinem der beiden Fälle ersetzen.
Für die Wohnrecht Räumung nach Tod zählen vor allem diese Kostenfaktoren:
| Faktor | Warum er zählt | Was Sie vorab klären |
|---|---|---|
| Menge und Befüllungsgrad | Arbeitszeit und Entsorgungsvolumen | Fotos aller Räume |
| Keller, Dachboden, Stadel, Ausgedingehaus | erhöhen die Menge, wenn sie nicht mitgeplant sind | alle Räume zur Besichtigung öffnen |
| Stockwerke ohne Lift, Zufahrt | längere Tragewege | Zufahrt für den Lkw |
| Problemstoffe wie Altöl, Farben, Medikamente | getrennte Entsorgung | vorab benennen |
| Verwertbare Gegenstände | Anrechnung als Preisminderung | nur mit Zustimmung der vertretungsbefugten Erben, vor der Einantwortung § 810 ABGB beachten |
Eine unverbindliche Einschätzung im Kostenrechner hilft bei der Planung. Verbindlich wird der Preis erst mit dem schriftlichen Fixpreis nach der Besichtigung.
Selbst räumen oder einen Fachbetrieb beauftragen?
Selbst räumen lohnt sich, wenn die Erben sich einig sind, wenig Hausrat bleibt und niemand eine Dokumentation verlangt. Einen Fachbetrieb für Räumungen brauchen Sie, sobald ein ganzes Haus mit Nebengebäuden, zerstrittene oder weit entfernte Erben, ein fixer Termin oder Problemstoffe dazukommen. Die Entscheidungshilfe ordnet typische Lagen bei der Wohnrecht Räumung nach Tod zu.
| Wenn … | dann … |
|---|---|
| die Erben einig sind und wenig Hausrat bleibt | räumen Sie selbst, Reste gehen zum Mistplatz oder Altstoffsammelzentrum |
| nur einzelne Möbel oder Geräte übrig sind | brauchen Sie keinen Räumungsbetrieb, siehe unten |
| die Erben zerstritten sind oder weit entfernt leben | beauftragen alle Verfügungsberechtigten schriftlich, mit Protokoll |
| ein Ausgedinge eingetragen war | räumen Sie jetzt und lassen das Wohnrecht im Grundbuch löschen, sobald drei Jahre vergangen sind |
Diese Checkliste für die Wohnrecht Räumung nach Tod können Sie ausdrucken:
- schriftlicher Auftrag aller Verfügungsberechtigten samt Amtsbestätigung in Kopie
- Liste des Inventars, das beim Eigentümer bleibt
- Regel für Wertsachen, Dokumente und Fotos
- Schlüssel, auch für Keller, Dachboden und Nebengebäude
- notierte Zählerstände für Strom, Gas und Wasser
- benannte Problemstoffe
- fixer Übergabetermin mit dem Eigentümer
- Rechnungsempfänger festgelegt, in der Regel die Verlassenschaft
- Kontaktdaten des Gerichtskommissärs
Bleiben nur einzelne Möbel oder Geräte übrig, ist das kein Räumungsauftrag. Dafür gibt es in Wien Mistplatz und Sperrmüllabholung der MA 48, in Niederösterreich das Altstoffsammelzentrum und im Burgenland die Abfallsammelstelle der Gemeinde. Elektrogeräte nimmt der Handel beim Kauf eines gleichwertigen Neugeräts in der Regel zurück. Übernimmt Räumung 4 You ausnahmsweise doch einen Einzeltransport, kostet er ab 150 Euro.
Fazit: Bei der Wohnrecht Räumung nach Tod zählt die Reihenfolge
Prüfen Sie vor jeder Wohnrecht Räumung nach Tod Grundbuch und Vertrag. Klären Sie dann mit dem Gerichtskommissär, wer die Verlassenschaft vertritt, und vereinbaren Sie die Räumung schriftlich mit den Erben. Zuletzt lassen Sie das Wohnrecht im Grundbuch löschen, beim Ausgedinge erst nach drei Jahren.
Wir sehen uns Ihr Objekt kostenlos und unverbindlich an, nennen danach einen schriftlichen Fixpreis ohne Nachforderung und übergeben besenrein. Rufen Sie uns unter +43 664 99 84 99 55 an, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr und am Wochenende von 8 bis 18 Uhr. Mehr über unsere Räumungen und Entrümpelungen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland finden Sie bei Räumung 4 You.
Was passiert mit dem Wohnrecht nach dem Tod?
Das Wohnrecht erlischt mit dem Tod und geht nicht auf die Erben über (§ 529 ABGB). Anders ist es nur, wenn der Vertrag es ausdrücklich auf die Erben erstreckt, einer Familie verliehen hat oder ein zweiter Berechtigter lebt. Bei der Wohnrecht Räumung nach Tod bleibt der Grundbucheintrag aber stehen, bis jemand mit der Sterbeurkunde die Berichtigung beantragt.
Wer muss nach einem Todesfall die Wohnung räumen?
Bei einer Wohnrecht Räumung nach Tod räumt die Verlassenschaft der verstorbenen Person, vertreten durch die Erben mit ausgewiesenem Erbrecht. Der Eigentümer verlangt nur die geräumte Rückgabe und darf nicht eigenmächtig ausräumen. Den Auftrag erteilen alle Verfügungsberechtigten schriftlich, bei Unklarheit hilft der Gerichtskommissär.
Wann verliert man ein Wohnrecht?
Ein Wohnungsrecht endet mit dem Tod, mit Ablauf einer vereinbarten Befristung, mit dem Untergang des Hauses, bei dauernder Unmöglichkeit der Ausübung oder durch einen Verzicht, den der Eigentümer annimmt. Durch bloßen Nichtgebrauch erlischt es erst nach 30 Jahren, nach drei Jahren nur, wenn sich der Eigentümer der Ausübung widersetzt hat. Die Übersiedlung ins Pflegeheim allein beendet es nicht.
Erlischt ein Fruchtgenuss mit dem Tod?
Ja, die Fruchtnießung ist wie die Wohnung eine persönliche Dienstbarkeit und endet mit dem Tod (§§ 478 und 529 ABGB). Die Erben müssen die Sache innerhalb einer angemessenen Frist zurückgeben, danach kann der Eigentümer ein Benützungsentgelt verlangen (OGH 1 Ob 191/10k). Ansprüche wegen Vernachlässigung verjähren in drei Jahren, frühestens ab der Rückgabe gerechnet.
Was kostet die Löschung des Wohnrechts im Grundbuch?
Die Eingabengebühr beträgt seit 1. August 2026 61 Euro bei elektronischer Einbringung und 85 Euro auf Papier oder zu Protokoll, eine prozentuelle Eintragungsgebühr fällt nicht an. Die Sterbeurkunde kostet 11 Euro Bundesgebühr plus 2,10 Euro Verwaltungsabgabe, der mündliche Antrag ist gebührenfrei. Den Grundbuchsauszug rufen Eigentümer gebührenfrei über JustizOnline ab. Beauftragen Sie ein Notariat oder eine Kanzlei, kommt deren Honorar dazu.
Kann ich das Wohnrecht ohne Notar löschen lassen?
Ja. Wer das Wohnrecht im Grundbuch löschen will, stellt den Antrag beim Bezirksgericht der Liegenschaft, in einfachen Fällen auch mündlich zu Protokoll. Als Nachweis genügt die Sterbeurkunde, beim Ausgedinge gilt aber die Sperre von drei Jahren. Bei mehreren Rechten im Lastenblatt oder einem Verzicht zu Lebzeiten hilft das Notariat.
Was passiert mit dem Ausgedinge, wenn die Übergeber ins Pflegeheim ziehen?
Der Heimeinzug ist kein Erlöschensgrund, das Ausgedinge samt Wohnungsrecht bleibt grundsätzlich bestehen. Für ein Wohnungsgebrauchsrecht aus einem Übergabsvertrag hat der OGH das bestätigt (4 Ob 202/19p). Was während der Heimzeit mit Kost und Pflege geschieht, richtet sich nach dem Vertrag. Ändern lässt sich das nur durch eine Vereinbarung mit dem Übernehmer, ein Erwachsenenvertreter braucht dafür meist die Genehmigung des Gerichts.
Über diesen Beitrag und unsere Quellen
Dieser Beitrag stammt vom Team von Räumung 4 You. Wir räumen seit Jahren Ordinationen, Gewerbeobjekte und Wohnimmobilien in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Die Hinweise zum Ablauf einer Räumung stammen aus eigenen Aufträgen, die Rechtslage aus den unten genannten Primärquellen.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand November 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Löschungen im Grundbuch, Verzichtserklärungen und Fragen zum Ausgedinge lassen Sie vorab notariell oder anwaltlich prüfen.
Quellen (abgerufen im Oktober und November 2026)
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (§§ 258, 297, 323, 339, 366, 472, 478, 508, 509, 513, 521, 527, 529, 531, 546, 745, 810, 1041, 1116a, 1479, 1488, 1489)
- Grundbuchsgesetz 1955 (§§ 31, 32, 136)
- Außerstreitgesetz (§§ 152, 153, 154, 172, 173)
- Gerichtsgebührengesetz (Tarifpost 9)
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (§ 330a)
- Elektroaltgeräteverordnung (§ 5)
- Oberster Gerichtshof: 1 Ob 191/10k (angemessene Räumungsfrist, Benützungsentgelt, Verjährung frühestens ab der Rückgabe), 5 Ob 44/15d (Ausgedinge als Reallast, Löschung auch des Wohnungsrechts erst drei Jahre nach dem Tod), 4 Ob 202/19p (Heimunterbringung beendet das Wohnungsgebrauchsrecht nicht), 5 Ob 105/25i (Verzicht auf den Fruchtgenuss, Anwachsung bei zwei Berechtigten), 5 Ob 55/05g (Belastungs- und Veräußerungsverbot erlischt mit dem Tod)
- oesterreich.gv.at: Einverleibung bzw. Löschung, Hauptbuch, Kosten eines Grundbuchsauszugs, Ausstellung einer Sterbeurkunde, Abwicklung eines Verlassenschaftsverfahrens, Rechte der Ehepartner und eingetragenen Partner im Todesfall, Lexikon „Persönliche Dienstbarkeit“
- Bundesministerium für Justiz: Skriptum Grundbuch (ELAN-K Fachdienstkurs), Gerichtssuche
- Stadt Wien: Mistplätze, Sperrmüllabfuhr der MA 48
- Die NÖ Umweltverbände: Sammelstellen beim regionalen Verband
- Burgenländischer Müllverband: Sperrmüll zur Abfallsammelstelle der Gemeinde




