Eine Praxisauflösung Wien umfasst drei Aufgaben: Patientendaten sichern, Geräte und Abfälle rechtskonform verwerten, Räume besenrein übergeben. Räumung 4 You übernimmt alle drei Bereiche in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland.
- Kostenlose Erstbesichtigung mit verbindlicher Einschätzung
- Fixpreisgarantie ohne nachträgliche Verrechnung
- Dokumentierte Entsorgung über befugte Sammler
- Besenreine Übergabe zum vereinbarten Termin
Räumung 4 You bietet professionelle Räumungen und Entrümpelungen mit Fixpreisgarantie und besenreiner Übergabe.
Praxisauflösung Wien: Ablauf, Dauer und Aufwand im Überblick
Die Praxisauflösung Wien läuft in fünf Schritten ab: Bestandsaufnahme, Fristen klären, Verwertung festlegen, Räumung und Entsorgung, Übergabe mit Nachweisen. Die reine Räumung dauert bei einer Einzelordination meist einen Tag, bei einer Gruppenpraxis zwei bis drei Tage. Der eigentliche Zeitfresser liegt davor: Kündigungsfristen, Nachbesetzungsverfahren und Aktenklärung laufen über Monate. Wer diese Reihenfolge einhält, verliert keine Zeit und riskiert keine Versäumnisse. Die folgenden Abschnitte geben Ihnen konkrete Erfahrungswerte aus abgeschlossenen Aufträgen, die gesetzlichen Grundlagen mit Paragraf und Quelle sowie eine Checkliste, die Sie direkt übernehmen können. Der Unterschied zu einer gewöhnlichen Büroräumung liegt in drei Punkten: sensible Daten, gefährliche Abfälle und behördliche Meldepflichten.
Praxisauflösung Wien in fünf Schritten
Wer eine Ordination auflösen muss, geht in dieser Reihenfolge vor:
- Bestandsaufnahme: Geräte, Möbel, EDV, Aktenbestände und Abfallarten getrennt erfassen
- Fristen: Kammer, Sozialversicherung, Vermieter, Personal und Behörden schriftlich informieren
- Verwertung: entscheiden, was übergeben, verkauft, gespendet oder entsorgt wird
- Durchführung: Demontage, Trennung der Fraktionen, Abtransport, dokumentierte Entsorgung
- Abschluss: Endreinigung, Übergabeprotokoll, Sammelmappe mit allen Nachweisen
Jeder Schritt hat ein sichtbares Ergebnis. Damit behalten Sie auch dann den Überblick, wenn die Praxisauflösung Wien parallel zum laufenden Betrieb läuft. Schritt eins bis drei erledigen Sie mit Ihrem Team, Schritt vier und fünf übernehmen wir vollständig. Legen Sie zu jedem Punkt eine verantwortliche Person und ein Datum fest.
Praxisauflösung Wien: Wie lange die Räumung tatsächlich dauert
Aus unseren Aufträgen ergeben sich verlässliche Richtwerte für eine Praxisräumung in Wien:
- Einzelordination, 60 bis 90 Quadratmeter: ein Arbeitstag, zwei bis drei Personen, etwa 8 bis 12 Kubikmeter Räumgut
- Fachordination mit Röntgen und Labor, 90 bis 140 Quadratmeter: ein bis zwei Tage, drei bis vier Personen
- Gruppenpraxis, 150 bis 250 Quadratmeter: zwei bis drei Tage, vier bis fünf Personen, 20 bis 35 Kubikmeter
- Aktenarchiv: ein Laufmeter Ordner wiegt rund 50 Kilogramm und wird gesondert verpackt
Stiegenhaus ohne Aufzug, enge Innenhöfe und fest verschraubte Einbauten verlängern jede dieser Zeitangaben spürbar. Rechnen Sie Kellerabteil, Lager und Dachboden immer mit, denn dort liegt erfahrungsgemäß ein Drittel des Volumens. Die Menge schätzen Sie am einfachsten über Laufmeter Regal und Anzahl der Räume.
Praxisauflösung Wien: Diese Faktoren bestimmen den Aufwand
Den Aufwand einer Praxisauflösung Wien treiben selten die Möbel, sondern die Rahmenbedingungen. Entscheidend sind Zugang und Tragweg, also Aufzugsmaße, Stiegenbreite, Ladezone und Halteverbot. Dazu kommen der Anteil an gefährlichen Abfällen, die Menge an Papierakten, der Umfang fest verbauter Einrichtung sowie vereinbarte Rückbaupflichten aus dem Mietvertrag. Ein Röntgenraum mit Bleiverkleidung, eine verschraubte Behandlungseinheit oder eine Absauganlage im Keller kosten mehr Zeit als der gesamte Wartebereich. Verwertbare Geräte wirken in die andere Richtung, weil deren Erlös gegengerechnet wird. Diese Punkte klären wir bereits bei der Besichtigung, damit die Zusage hält. Den Aufwand senken Sie selbst, indem Sie Akten vorab sortieren, Geräteunterlagen bereitlegen, Zugangswege freiräumen und einen Ansprechpartner für den Räumungstag benennen.
Praxisauflösung Wien: Beispiel aus einer Zahnarztordination
Ein anonymisiertes Beispiel aus dem dritten Bezirk zeigt den typischen Verlauf. Zahnarztordination mit 120 Quadratmetern, drei Behandlungsräumen, Röntgen, Technikraum und Aktenarchiv aus 28 Jahren. Ablauf: Tag eins Aktensicherung, Trennung der Fraktionen, Abbau von Wartebereich und Rezeption. Tag zwei Demontage der Einheiten, Absauganlage, Kompressor und Röntgen, danach Endreinigung. Ergebnis: zwei Behandlungseinheiten und der Sterilisator gingen an einen Fachhändler, der Erlös floss in die Abrechnung, 24 Laufmeter Akten wurden protokolliert vernichtet, der Amalgamabscheider ging an einen befugten Sammler. Die Übergabe an die Hausverwaltung erfolgte am dritten Tag ohne Beanstandung. Eingesetzt waren vier Personen, das Gesamtvolumen lag bei rund 22 Kubikmetern, der Vorlauf ab Erstbesichtigung betrug drei Wochen. Verzögert hätte nur eines: das Aktenarchiv, das erst am Vortag gesichtet worden wäre.
Praxisauflösung Wien für Arzt, Zahnarzt, Therapie und Tiermedizin
Nicht jede Praxisauflösung Wien betrifft eine ärztliche Ordination. Wir räumen ebenso Zahnarztordinationen, physiotherapeutische und logopädische Praxen, psychotherapeutische Räume, Heilmasseurbetriebe, Hebammenpraxen, Tierarztpraxen und Ambulatorien. Die Unterschiede liegen im Detail. Zahnarztpraxis auflösen bedeutet Technikraum, Amalgam und Druckluft. Physiotherapie bringt Großgeräte, Liegen und Trainingstechnik. Psychotherapeutische Praxen haben wenig Technik, dafür sensible Aufzeichnungen mit eigenen Aufbewahrungspflichten nach dem Psychotherapiegesetz. Tierarztpraxen kombinieren Medikamentenlager, Röntgen und Laborchemikalien. Die Grundlogik bleibt gleich: Daten sichern, gefährliche Fraktionen trennen, Verwertbares bewerten, Räume sauber zurückstellen. Beachten Sie, dass Gesundheitsberufe außerhalb des Ärztegesetzes eigene Dokumentations- und Aufbewahrungsregeln haben. Klären Sie die geltende Frist vorab mit Ihrer Berufsvertretung. Für reine Gewerbeobjekte gilt der Ablauf einer Geschäftsauflösung in Wien.
Rechtssicher handeln bei der Praxisauflösung Wien
Bei der Praxisauflösung Wien greifen Berufsrecht, Datenschutz, Abfallrecht, Strahlenschutz, Medizinprodukterecht und Sozialversicherungsrecht ineinander. Die Pflichten sind klar geregelt, sie enden allerdings nicht am Räumungstag. Besonders die Patientendokumentation begleitet Sie noch Jahre. Dieser Abschnitt gibt den Rechtsstand mit Paragraf wieder, damit Sie jede Aussage nachprüfen können. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie Fristen zusätzlich mit Ihrer zuständigen Kammer, weil Gesamtverträge und landesspezifische Regelungen abweichen können. Bewährt hat sich diese Reihenfolge: zuerst Kammer und Sozialversicherungsträger, dann Vermieter und Personal, danach Strahlenschutz- und Abfallbehörde, zuletzt Finanzamt und Versicherungen.
Praxisauflösung Wien: Aufbewahrungsfrist für Patientenakten
Aufzeichnungen und die sonstigen der Dokumentation dienlichen Unterlagen sind nach § 51 Abs 3 Ärztegesetz 1998 mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte gilt dieselbe Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren nach § 19 Abs 3 Zahnärztegesetz. Diese Frist endet weder mit der Praxisauflösung Wien noch mit dem Tod einer Patientin oder eines Patienten. Fachliche Empfehlungen gehen weiter: Weil Schadenersatzansprüche objektiv erst nach 30 Jahren verjähren, raten Kammern dazu, die Unterlagen möglichst länger zu sichern. Patientenakten aufbewahren heißt außerdem, die Lesbarkeit zu gewährleisten. Elektronische Archive brauchen daher ein Format, das in zehn Jahren noch geöffnet werden kann. Die Aufbewahrung ist in jeder technischen Form zulässig, Papier und digitale Ablage sind also gleichwertig. Ein reines Backup der Praxissoftware genügt allerdings nicht, wenn die Lizenz nach der Schließung ausläuft.
Praxisauflösung Wien ohne Nachfolge: Wer die Akten verwahrt
Bei einer Kassenplanstellen- oder Ordinationsstättennachfolge lässt sich die Patientendokumentation übergeben. Die Nachfolge übernimmt die Unterlagen und verwahrt sie für die restliche Frist; verwenden darf sie diese nur mit Einwilligung der betroffenen Personen. Ohne Nachfolge bleibt die Verpflichtung bei der bisherigen Inhaberin oder dem bisherigen Inhaber. Verstirbt die Ordinationsinhaberin oder der Ordinationsinhaber ohne Nachfolge, hat die Rechtsnachfolge die Dokumentation unter Wahrung des Datenschutzes dem Amt der zuständigen Landesregierung oder einer benannten Stelle zu übermitteln. Genau dieser Punkt überrascht Angehörige bei einer Praxisauflösung Wien am häufigsten, weil Akten weder mitgenommen noch entsorgt werden dürfen. Denken Sie außerdem an das Auskunftsrecht: Patientinnen und Patienten können Kopien ihrer Unterlagen gegen Kostenersatz verlangen, und dieses Recht besteht nach der Schließung weiter.
Datenschutz und Vernichtungsnachweis
Gesundheitsdaten sind nach Artikel 9 DSGVO besondere Kategorien personenbezogener Daten. Solange eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, greift der Löschanspruch nach Artikel 17 Abs 3 lit b DSGVO nicht. Nach Ablauf der Frist sind die Daten unwiederbringlich zu löschen. Eine datenschutzkonforme Aktenvernichtung läuft über versperrte Sammelbehälter, geschulte Abholung und ein Vernichtungsprotokoll. Maßgeblich ist in Österreich die ÖNORM S 2109-1 für Akten- und Datenvernichtung, bei Festplatten kommt die physische Zerstörung dazu. Denken Sie bei der Praxisauflösung Wien auch an Server, Backupmedien, Kartenlesegeräte und Multifunktionsdrucker mit internem Speicher. Der Papiercontainer im Hof ist keine zulässige Lösung. Wird ein externer Dienstleister beauftragt, braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO. Halten Sie das Löschdatum, die Menge und die beauftragte Stelle schriftlich fest, damit die Vernichtung später nachvollziehbar bleibt.
Praxisauflösung Wien: Fristen bei Kammer, Kasse und Finanzamt
Jede Aufnahme, Änderung und Einstellung ärztlicher Tätigkeit ist der Ärztekammer zu melden, ebenso die Schließung der Ordination. Wer einen Einzelvertrag hält, muss zusätzlich den Kassenvertrag kündigen. Nach § 343 Abs 4 ASVG gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendervierteljahres. Kammerleitfäden empfehlen sieben bis acht Monate Vorlauf, damit Ausschreibung und Nachbesetzung ohne Versorgungslücke gelingen. Dazu kommen Meldungen an den Wohlfahrtsfonds, die Abmeldung bei der Sozialversicherung der Selbständigen, die Anzeige der Betriebsaufgabe beim Finanzamt sowie die Abmeldung der Dienstnehmer. Diese Fristen bestimmen den Termin der Praxisauflösung Wien stärker als jede logistische Überlegung. Wer nach der Schließung weiterhin ärztlich tätig bleibt, etwa als Vertretung oder Arbeitsmedizinerin, meldet das ebenfalls der Kammer. Auch die Rückgabe des Ärzteausweises und die Klärung der Fortbildungsnachweise gehören auf die Liste.
Praxisauflösung Wien: Röntgen, Strahlenschutz und Medizinprodukte
Der Betrieb einer Röntgeneinrichtung ist nach dem Strahlenschutzgesetz 2020 bewilligungspflichtig; die Beendigung der Tätigkeit ist der Behörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen. In Wien ist für den medizinischen Bereich die MA 40 zuständig, in Niederösterreich und im Burgenland das Amt der jeweiligen Landesregierung. Ein Röntgengerät abmelden schließt den Nachweis über den Verbleib ein. Für aktive Medizinprodukte verlangt die Medizinproduktebetreiberverordnung ein Bestandsverzeichnis; in der Gerätedatei ist das Datum der endgültigen Außerbetriebnahme einzutragen, und die Daten sind danach mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Dosimeterauswertungen und Qualitätssicherungsunterlagen dürfen bei der Praxisauflösung Wien nicht mitentsorgt werden. Klären Sie zusätzlich die Funktion der Strahlenschutzbeauftragten bis zum letzten Betriebstag. Wird das Gerät an einen Fachhändler verkauft, lassen Sie sich die Übernahme schriftlich bestätigen, weil die Behörde den Verbleib nachvollziehen können muss.
Entsorgung und Verwertung bei der Praxisauflösung Wien
Der Entsorgungsteil entscheidet über Tempo und Rechtssicherheit der Praxisauflösung Wien. Eine Ordination ist abfallrechtlich ein Betrieb. Mistplätze und die Sperrmüllabholung der MA 48 stehen ausschließlich Wiener Haushalten offen, gewerbliche Anlieferungen sind ausgeschlossen. Nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 dürfen Abfälle nur an befugte Sammler oder Behandler übergeben werden. Genau das ist der Punkt, an dem Eigenregie regelmäßig scheitert. Wir trennen bereits vor Ort in definierte Ströme und dokumentieren jeden Weg lückenlos. Saubere Trennung senkt nicht nur den Aufwand, sie ist Voraussetzung dafür, dass verwertbare Fraktionen überhaupt einen Erlös bringen. Vermischte Ladungen werden dagegen zur Gänze als gefährlicher Abfall behandelt.
Praxisauflösung Wien: Abfallarten der Ordination im Überblick
Wer medizinische Abfälle entsorgen lässt, trennt bei einer Praxisauflösung Wien in diese Fraktionen:
- Abfälle mit Verletzungsgefahr: Kanülen, Skalpellklingen, Wurzelkanalinstrumente
- Abfälle mit Infektionsrisiko: kontaminierte Materialien aus Behandlung und Labor
- Chemikalien: Desinfektionsmittel, Fixier- und Entwicklerlösungen, Laborreagenzien
- Arzneimittel: abgelaufene Präparate, Impfstoffe, Suchtmittel
- Elektroaltgeräte: Sterilisatoren, Ultraschall, EKG, Kühlgeräte, EDV
- Nicht gefährliche Abfälle: Möbel, Altpapier, Verpackungen, Bauschutt aus dem Rückbau
Werden diese Ströme vermischt, gilt die gesamte Ladung als gefährlicher Abfall. Getrennte Sammlung spart daher Aufwand. Dazu kommen Sonderfälle wie Bleiverkleidungen aus dem Röntgenraum, Leuchtstoffröhren, Batterien, Akkus und Druckgasflaschen, die jeweils eigene Wege haben und niemals in den Sammelcontainer gehören.
Praxisauflösung Wien: gefährliche Abfälle nach ÖNORM S 2104
Grundlage für medizinische Abfälle sind das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 und die ÖNORM S 2104 in der Fassung von 2020. Abfälle mit Verletzungsgefahr gehören nach § 25 der Abfallbehandlungspflichtenverordnung in durchstichfeste Behälter und nicht in den Restmüll. Die Norm empfiehlt, solche Behälter nur zu etwa drei Vierteln zu füllen. Abfälle mit Infektionsrisiko werden gesondert gesammelt und thermisch behandelt. Für die Praxisauflösung Wien heißt das: passende Gebinde bereitstellen, korrekt kennzeichnen, Abholung mit dem befugten Sammler abstimmen und die Übernahme bestätigen lassen. Restbestände aus Kühlschrank, Labor und Lager werden dabei zuletzt verpackt. Desinfektionsmittel dürfen nur nach Maßgabe der wasserrechtlichen Bestimmungen über das Abwasser entsorgt werden. Ist das unzulässig, gelten sie als gefährlicher Abfall und gehen in Originalgebinden an den Sammler.
Arzneimittel, Impfstoffe und Suchtmittel
Arzneimittel gehören weder in den Müll noch in den Abfluss. Nicht mehr benötigte Präparate nimmt die Apotheke zurück. Für Suchtmittel gilt ein eigener Weg: Sie sind zur Vernichtung an das chemisch-pharmazeutische Laboratorium der Österreichischen Apothekerkammer abzugeben, und jeder Abgang gehört in die Suchtmitteldokumentation. Führen Sie die Vormerkungen bis zum letzten Ordinationstag lückenlos weiter, denn die Aufzeichnungen werden im Anlassfall geprüft. Impfstoffe und gekühlte Präparate brauchen eine eigene Regelung, weil die Kühlkette bei einer Praxisauflösung Wien früh endet. Planen Sie diese Abgaben zwei bis vier Wochen vor dem Räumungstermin ein. Apotheken nehmen übliche Mengen zurück, größere Lagerbestände laufen über einen befugten Sammler. Prüfen Sie zusätzlich Musterpackungen, Notfallkoffer und Infusionslösungen, die bei der Bestandsaufnahme regelmäßig übersehen werden.
Praxisauflösung Wien in der Zahnarztordination: Amalgam und Technikraum
Der Inhalt des Amalgamabscheiders ist quecksilberhaltig und damit gefährlicher Abfall. Amalgamabscheider entsorgen heißt: Behälter tauschen, versiegeln, an einen befugten Sammler übergeben und den Nachweis ablegen. Dazu kommen Absauganlage, Kompressor, Dampfsterilisator, Röntgen und die verschraubte Behandlungseinheit. Der Technikraum ist bei jeder Praxisauflösung Wien der zeitaufwendigste Punkt, weil Wasser, Druckluft und Absaugung getrennt werden müssen. Wir schalten Medien erst ab, wenn die Demontage vorbereitet ist, und sichern Leitungen fachgerecht. Modelle, Abformmaterial und Laborreste werden getrennt bewertet und gesondert entsorgt. Bleiverkleidungen aus dem Röntgenraum gehören ebenfalls in eine eigene Fraktion. Rechnen Sie im Technikraum mit einem halben bis ganzen Arbeitstag zusätzlich, wenn Absauganlage und Kompressor im Keller stehen und die Wege lang sind.
Praxisauflösung Wien: Wertanrechnung statt Verschrottung
Nicht alles in einer Ordination ist Abfall. Über unsere Wertanrechnung fließt der Erlös verwertbarer Gegenstände direkt in die Abrechnung Ihrer Räumung. Erfahrungsgemäß lassen sich gepflegte Behandlungseinheiten, Sterilisatoren, Ultraschall- und Röntgengeräte mit vollständigen Unterlagen, Massivholzmöbel, Designklassiker aus Wartezimmern und Antiquitäten aus alteingesessenen Ordinationen verwerten. Praxiseinrichtung verkaufen gelingt vor der Demontage deutlich besser, weil vollständige Einheiten samt Wartungsnachweis gefragt sind. Verbrauchsmaterial, geöffnete Sterilgüter und Geräte ohne Dokumentation bringen dagegen nichts. Wir sagen bei der Besichtigung offen, welche Position bei Ihrer Praxisauflösung Wien realistisch Erlös bringt. Brauchbare Möbel, Wäsche und Verbrauchsgüter geben wir auf Wunsch an soziale Einrichtungen weiter, statt sie zu entsorgen. Das schont Ressourcen und verkürzt gleichzeitig die Entsorgungsmenge.
Praxisauflösung Wien Schritt für Schritt mit Räumung 4 You
Unser Ablauf für die Praxisauflösung Wien ist bewusst schlank: besichtigen, bewerten, verbindlich zusagen, durchführen, übergeben. Sie haben eine Ansprechperson von der ersten Begehung bis zur Schlüsselübergabe. Termine legen wir auf Wunsch außerhalb der Ordinationszeiten, an Randzeiten oder am Wochenende, damit Ihr Betrieb möglichst lange weiterläuft. Diskretion ist dabei keine Floskel. Unsere Fahrzeuge stehen kurz, die Teams arbeiten ruhig, und Patientenunterlagen bewegen wir ausschließlich in verschlossenen Behältern. Nachbarn und Hausverwaltung bekommen von der Räumung erfahrungsgemäß wenig mit. Unsere Teams sind versichert, arbeiten mit eigenem Werkzeug und übernehmen den Schutz von Böden, Türen und Aufzug. Sie müssen am Räumungstag nicht anwesend sein, eine Übergabe der Schlüssel genügt.
Praxisauflösung Wien: kostenlose Vor-Ort-Besichtigung
Am Anfang steht die kostenlose Vor-Ort-Besichtigung. Wir gehen mit Ihnen durch alle Räume, erfassen Mengen, Zugänge und Besonderheiten und klären, was bleibt und was geht. Dabei besprechen wir die heiklen Punkte: Aktenbestände, Medikamentenschrank, Röntgenraum, fest verbaute Einrichtung, Rückbaupflichten. Die Besichtigung dauert je nach Größe zwanzig bis sechzig Minuten und verpflichtet Sie zu nichts. Danach wissen Sie, wie viele Tage Ihre Praxisauflösung Wien beansprucht, welche Fraktionen anfallen, welche Vorarbeiten sinnvoll sind und welche Geräte Erlös bringen. Kurzfristige Besichtigungstermine sind in den meisten Fällen möglich. Legen Sie zur Besichtigung möglichst den Mietvertrag, das Anlagenverzeichnis und die Geräteunterlagen bereit. Je vollständiger die Informationen, desto präziser fällt die Zusage aus und desto weniger muss am Räumungstag improvisiert werden.
Praxisauflösung Wien: Angebot mit Fixpreisgarantie
Nach der Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Fixpreisgarantie. Die Zusage bleibt bestehen, auch wenn im Keller mehr Kartons stehen als erwartet oder eine Wand doch verschraubt war. Diese Sicherheit zählt bei einer Praxisauflösung Wien besonders, weil Vermieter, Steuerberatung und mögliche Nachfolge parallel kalkulieren. Das Angebot listet jede Leistung einzeln auf: Räumung, Demontage, Rückbau, Transport, Entsorgungsnachweise, Endreinigung. Für Neukundinnen und Neukunden kommt ein Bonus von 100 Euro dazu. Zusätzliche Positionen entstehen ausschließlich dann, wenn Sie den Auftrag selbst erweitern. Das Angebot erhalten Sie in der Regel innerhalb eines Werktags nach der Besichtigung, gemeinsam mit einem möglichen Termin. Damit können Sie den Räumungstermin verlässlich in Ihre Fristenplanung einbauen.
Wie lange dauert eine Praxisauflösung Wien?
Wer eine Arztpraxis auflösen lässt, rechnet mit ein bis drei Arbeitstagen. Eine Einzelordination mit 60 bis 90 Quadratmetern räumen wir in der Regel an einem Tag, eine Gruppenpraxis in zwei bis drei Tagen. Aufwendige Demontagen, große Aktenarchive und Rückbauarbeiten verlängern den Einsatz. Nach der Besichtigung nennen wir Ihnen die konkrete Dauer.
Wie früh sollte eine Praxisauflösung Wien geplant werden?
Sechs bis neun Monate vor der Schließung ist ein realistischer Start, weil der Kassenvertrag nach § 343 Abs 4 ASVG mit dreimonatiger Frist zum Quartalsende endet und die Nachbesetzung Zeit braucht. Die Räumungsfirma buchen Sie sinnvollerweise vier bis sechs Wochen vor dem Termin.
Wer ist nach der Praxisauflösung Wien für die Patientenakten verantwortlich?
Ohne Ordinationsnachfolge bleibt die Aufbewahrungspflicht bei der bisherigen Inhaberin oder dem bisherigen Inhaber. Die Frist beträgt nach § 51 Abs 3 Ärztegesetz mindestens zehn Jahre. Wir unterstützen bei Verpackung und Transport in ein Archiv und lassen Patientenakten vernichten, sobald die Frist abgelaufen ist.
Darf ich Ordinationsabfälle zum Mistplatz bringen?
Nein. Mistplätze und Sperrmüllabholung der MA 48 stehen ausschließlich Wiener Haushalten in Haushaltsmengen offen, gewerbliche Anlieferungen sind ausgeschlossen. Betriebliche Abfälle dürfen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 nur an befugte Sammler oder Behandler übergeben werden.
Übernehmen Sie auch gefährliche Abfälle aus der Ordination?
Gefährliche Fraktionen trennen und kennzeichnen wir vor Ort und übergeben sie an befugte Sammler und Behandler. Die Nachweise erhalten Sie gesammelt. Suchtmittel geben Sie als berechtigte Person selbst über den vorgesehenen Weg ab, wir stimmen den Zeitplan darauf ab.
Kann die Räumung außerhalb der Ordinationszeiten stattfinden?
Ja. Wer die Ordination räumen lassen möchte, muss am Termin nicht anwesend sein. Wir arbeiten auf Wunsch abends, an Randzeiten oder am Wochenende, damit Ihr Betrieb weiterläuft. Das ist besonders bei Standortwechseln sinnvoll, weil so kaum Ausfallzeit für Ihre Patientinnen und Patienten entsteht.
Was ist bei einer Praxisauflösung nach einem Todesfall zu tun?
Eine Praxisauflösung nach Todesfall beginnt mit zwei Schritten: Angehörige melden den Todesfall der Ärztekammer und klären die Nachfolge. Ohne Nachfolge ist die Dokumentation dem Amt der Landesregierung oder einer benannten Stelle zu übermitteln. Wir übernehmen Räumung, Entsorgung und Übergabe und stimmen den Ablauf mit Ihnen ab.
Weitere Informationen
- Bewilligungen für medizinische Röntgeneinrichtungen: wien.gv.at, Amtsweg der Stadt Wien.
- Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht: usp.gv.at, Brancheninformation Gesundheitswesen.
Über diesen Beitrag und unsere Quellen
Dieser Beitrag stammt vom Team von Räumung 4 You. Wir räumen seit Jahren Ordinationen, Gewerbeobjekte und Wohnimmobilien in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Die beschriebenen Abläufe, Zeitangaben und Beispiele stammen aus eigenen Aufträgen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Verwendete Quellen:
Stand der Rechtsinformationen: Juli 2026. Alle Angaben wurden gegen die folgenden Primärquellen geprüft und werden regelmäßig aktualisiert.
- Ärztegesetz 1998, § 51 Abs 3 bis 5 (Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht)
- Zahnärztegesetz, § 19 Abs 3 bis 5 (Dokumentation und Ordinationsnachfolge)
- ASVG, § 343 Abs 4 (Kündigung des Einzelvertrags)
- Strahlenschutzgesetz 2020 und Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020
- Abfallwirtschaftsgesetz 2002, Abfallbehandlungspflichtenverordnung § 25, ÖNORM S 2104 (2020)
- Medizinproduktegesetz 2021 und Medizinproduktebetreiberverordnung (Bestandsverzeichnis, Gerätedatei)
- DSGVO, Artikel 9 und Artikel 17 Abs 3 lit b
- EStG 1988, § 24 Abs 4 und Abs 6 sowie § 37 Abs 2 und Abs 5
- Stadt Wien: MA 40 (Strahlenschutz im medizinischen Bereich), MA 48 (Annahmebestimmungen der Mistplätze)
- Österreichische Apothekerkammer: Abgabe von Suchtmitteln zur Vernichtung




