Kurz beantwortet: Hausrat bei der Scheidung gehört in Österreich beiden, wenn beide ihn benutzt haben. Wer bezahlt hat, spielt keine Rolle. Persönliche Sachen, Berufsausrüstung, Eingebrachtes, Geerbtes und Geschenktes bleiben meist außen vor. Für den Antrag beim Bezirksgericht haben Sie 1 Jahr ab Rechtskraft der Scheidung. Was danach niemand haben will, räumen wir getrennt beauftragt und getrennt verrechnet.
Wenn eine Ehe endet, endet auch ein gemeinsamer Haushalt. Die juristische Seite klären Anwältinnen und Gerichte. Die praktische Seite bleibt liegen: Zwei Menschen, eine Wohnung voller Dinge, zwei neue Adressen. Der Hausrat bei der Scheidung ist genau der Punkt, an dem Recht und Alltag aufeinandertreffen.
Wir räumen solche Wohnungen in Wien regelmäßig und wissen daher, an welchen Stellen es hakt. Dieser Beitrag ordnet zuerst die Rechtslage in Alltagssprache und beschreibt danach den Ablauf, mit dem der Räumungstag ruhig bleibt.
Was zählt zum Hausrat bei der Scheidung?
Zum Hausrat bei der Scheidung zählt alles, was während der aufrechten ehelichen Lebensgemeinschaft beide benutzt haben. Das Ehegesetz nennt es eheliches Gebrauchsvermögen und rechnet Hausrat und Ehewohnung ausdrücklich dazu.
Gemeint sind Möbel, Geschirr, Teppiche, Waschmaschine, Fernseher, Werkzeug und oft auch das Auto. Daneben stehen die ehelichen Ersparnisse, also Sparbücher, Bausparverträge und ähnliche Wertanlagen aus der Ehezeit. Beide Töpfe werden bei einer Scheidung aufgeteilt. Der Hausrat bei der Scheidung ist dabei der sichtbarste Teil.
Wichtig ist der Ausgangspunkt: In Österreich gilt während der Ehe Gütertrennung als gesetzlicher Güterstand. Jede Person bleibt also Eigentümerin dessen, was sie erworben hat. Erst mit der Scheidung greift die Aufteilung und schiebt diese Eigentumslage beiseite.
Für den Hausrat bei der Scheidung heißt das etwas Überraschendes. Das Grundbuch, die Rechnung und der Name auf dem Kaufvertrag treten in den Hintergrund. Nach vorne rückt die Frage, wer die Sache tatsächlich benutzt hat.
Was ist vom Hausrat bei der Scheidung ausgenommen?
Ausgenommen sind Sachen des persönlichen Gebrauchs, die Berufsausrüstung, Eingebrachtes, Geerbtes und von Dritten Geschenktes. Das Ehegesetz zählt außerdem Unternehmen und echte Unternehmensanteile auf. Wer wissen will, welche Sachen von der Aufteilung ausgenommen bleiben, findet die Aufzählung im Gesetzestext.
Beim Hausrat bei der Scheidung sind diese Ausnahmen allerdings nicht absolut. Eingebrachter, geerbter oder geschenkter Hausrat fällt trotzdem in die Aufteilung. Das setzt voraus, dass die andere Person ihn zur Sicherung ihrer Lebensbedürfnisse weiter benötigt. Bei der Ehewohnung genügt zusätzlich eine Vereinbarung der Eheleute oder ein berücksichtigungswürdiger Bedarf eines gemeinsamen Kindes.
Gegenstand | Fällt in die Aufteilung? | Grund in Alltagssprache |
Wohnzimmergarnitur, gemeinsam benutzt | Ja | Diente dem Gebrauch beider |
Waschmaschine und Geschirrspüler | Ja | Gemeinsame Haushaltsnutzung |
Kleidung, Schmuck, Pflegeprodukte | Nein | Sachen des persönlichen Gebrauchs |
Werkzeugkoffer der Elektrikerin | Nein | Berufsausrüstung |
Erbstück aus der Familie eines Partners | Nein, außer Sonderfall | Von Todes wegen erworben |
Geschenk der Schwiegereltern an eine Person | Nein, außer Sonderfall | Schenkung eines Dritten |
Vor der Ehe gekaufter Kasten | Nein, außer Sonderfall | Eingebracht, Rückausnahme möglich |
Sparbuch aus der Ehezeit | Ja | Zählt zu den ehelichen Ersparnissen |
Übersicht nach dem Ehegesetz in vereinfachter Darstellung (Gesetzesstellen und Links in der Quellenliste, abgerufen am 29. September 2026). Der Einzelfall kann abweichen; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Die Rückausnahme trifft beim Hausrat bei der Scheidung vor allem Eingebrachtes. Ein alter Küchenblock, den eine Person mitgebracht hat, bleibt normalerweise ihr Eigentum. Braucht ihn die andere Person aber zum Leben in der Wohnung, kann das Bezirksgericht anders entscheiden.
Spielt es beim Hausrat bei der Scheidung eine Rolle, wer bezahlt hat?
Nein, beim Hausrat bei der Scheidung entscheidet die Bezahlung nicht. Maßgeblich ist allein, ob die Sache dem Gebrauch beider gedient hat. Diesen Satz sprechen wir bei Besichtigungen fast wöchentlich aus, weil die Erwartung meist umgekehrt ist.
Der Kontoauszug verschwindet damit nicht völlig. Die Beiträge beider Seiten fließen in die Billigkeitsprüfung ein, also in die Frage, wie das Gericht die Aufteilung gewichtet. Als Beitrag zählen dabei Erwerbseinkommen, Mitarbeit im Betrieb, Haushaltsführung und Kinderbetreuung.
Wer also drei Jahre lang zu Hause geblieben ist, steht nicht schlechter da. Das Gesetz stellt Haushaltsführung und Kinderbetreuung ausdrücklich neben den Geldbeitrag. Genau deshalb geht die Rechnung „ich habe es gezahlt, also gehört es mir“ beim Hausrat bei der Scheidung nicht auf.
Praktisch bedeutet das eine Entlastung. Sie müssen für die Aufteilung nicht sechs Jahre alte Rechnungen suchen. Sie brauchen eine ehrliche Liste dessen, was in der Wohnung steht. Diese Liste ist ohnehin die Grundlage, wenn Sie später die Wohnung auflösen lassen.
Wie wird der Hausrat bei der Scheidung bewertet?
Bewertet wird der Hausrat bei der Scheidung nach Zeitwert, nicht nach Neupreis. Das Gesetz verlangt eine Aufteilung nach Billigkeit, also nach dem, was unter den konkreten Umständen angemessen ist. Eine starre Halbe-halbe-Regel gibt es nicht.
Der Zeitwert überrascht viele, denn eine Couch für 3.000 Euro aus dem Jahr 2019 hat heute vielleicht nur noch 300 Euro Gebrauchtwert. Gebrauchte Möbel verlieren schnell, Elektrogeräte noch schneller. Der Streit um solche Stücke kostet am Ende regelmäßig mehr als die Stücke selbst.
Lässt sich eine Sache nicht teilen, kann das Gericht eine Ausgleichszahlung auferlegen. Eine Person behält dann den Gegenstand, die andere bekommt Geld. Das Gesetz nennt diese Zahlung ausdrücklich als Werkzeug, wenn eine natürliche Teilung ausscheidet.
Ein zweiter Leitgedanke steht im Gesetz und hilft im Alltag sehr. Die Lebensbereiche der geschiedenen Eheleute sollen sich künftig möglichst wenig berühren. Übersetzt heißt das saubere Trennung statt gemeinsamer Restbestände im Keller.
Wie lange haben Sie Zeit für den Aufteilungsantrag?
Sie haben genau ein Jahr ab Rechtskraft der Scheidung. Danach erlischt der Anspruch. Die Frist für den Aufteilungsantrag ist eine harte Ausschlussfrist und lässt sich nicht verlängern. Auch der Hausrat bei der Scheidung fällt darunter.
Innerhalb dieses Jahres muss die Aufteilung entweder durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder bei Gericht geltend gemacht worden sein. Wer die Frist für den Aufteilungsantrag verstreichen lässt, verliert den Anspruch endgültig. Die Jahresfrist im Wortlaut steht im Ehegesetz.
Situation | Was gilt | Zuständig |
Einvernehmliche Scheidung | Aufteilung gehört in den Vergleich | Bezirksgericht |
Keine Einigung über den Hausrat | Antrag im Außerstreitverfahren | Bezirksgericht |
Frist für den Aufteilungsantrag | Ein Jahr ab Rechtskraft der Scheidung | Ausschlussfrist |
Eingetragene Partnerschaft | Gleiche Regeln, eigene Gesetzesstelle | Bezirksgericht |
Eigenmächtiges Ausräumen | Besitzstörung, dreißig Tage ab Kenntnis | Bezirksgericht |
Fristen und Zuständigkeiten nach Ehegesetz, Eingetragene Partnerschaft-Gesetz und Zivilprozessordnung; Fundstellen in der Quellenliste, abgerufen am 29. September 2026.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung verlangt das Ehegesetz eine schriftliche Vereinbarung über die vermögensrechtlichen Ansprüche. Deshalb raten wir dazu, die Möbelliste schon vor dem Gerichtstermin zu erstellen. Wer erst nachher zu zählen beginnt, verhandelt unter Zeitdruck.
Wer darf vom Hausrat bei der Scheidung schon vorher etwas mitnehmen?
Mitnehmen darf jede Person zunächst ihre persönlichen Sachen und ihre Berufsausrüstung. Beim gemeinsam genutzten Hausrat bei der Scheidung sieht es anders aus. Hier gilt der Grundsatz, dass niemand den Besitz eines anderen eigenmächtig stören darf.
Wer die gemeinsame Wohnung leerräumt, während die andere Person auf Urlaub ist, riskiert daher eine Besitzstörungsklage. Für diese Klage bleiben dreißig Tage ab Kenntnis der Störung. Das Verfahren läuft sehr schnell, und die Kosten trägt am Ende meist jene Seite, die eigenmächtig zugegriffen hat.
Dazu kommt eine zweite Bremse. Verringert eine Person das gemeinsame Vermögen ohne Zustimmung und gegen die bisherige Lebensgestaltung, rechnet das Gericht den fehlenden Wert an. Erfasst ist alles ab zwei Jahren vor der Scheidungsklage. Das Gesetz regelt diesen Ausgleich von Wertverschiebungen vor der Scheidung eigens.
Unsere Empfehlung aus der Praxis ist deshalb schlicht. Nehmen Sie beim Auszug nur Ihre persönlichen Sachen mit und fotografieren Sie den Rest. Alles Weitere gehört in eine schriftliche Liste, die beide unterschreiben.
Wir übernehmen keine Räumung gegen den erkennbaren Willen der zweiten Person. Vor jedem Termin klären wir daher, wer beauftragt und wer zustimmt. Diese Frage kostet fünf Minuten und verhindert später viel Ärger.
Was passiert mit der Ehewohnung?
Die Ehewohnung wird gesondert behandelt und folgt eigenen Regeln. Das Gericht kann Eigentum übertragen, ein Nutzungsverhältnis begründen oder anordnen, dass eine Person anstelle der anderen in den Mietvertrag eintritt. Dieser Eintritt wirkt selbst dann, wenn der Mietvertrag oder die Satzung etwas anderes vorsieht.
Für Mietwohnungen ist das der praktisch wichtigste Punkt. Wer bleibt, behält meist auch den größeren Teil vom Hausrat bei der Scheidung. Steht nur ein Name im Mietvertrag, muss die andere Person nicht automatisch ausziehen. Umgekehrt endet ein Mietverhältnis nicht dadurch, dass jemand die Wohnung verlässt.
Bleibt die Wohnung bei niemandem, folgt die Kündigung. Die Fristen, die Form und der Termin richten sich nach dem Mietvertrag und dem Mietrechtsgesetz. Wie eine Kündigung in Wien Schritt für Schritt abläuft, haben wir gesondert beschrieben.
Planen Sie den Räumungstermin immer vor dem Ende der Kündigungsfrist. Wir sehen häufig, dass Paare die Wohnung erst in der letzten Woche angehen. Dann läuft der Mietzins weiter, und der Druck steigt genau dort, wo ohnehin wenig Ruhe herrscht.
Wer räumt den Hausrat bei der Scheidung, den niemand haben will?
Den Rest räumt eine beauftragte Firma, und genau dieser Rest ist größer als erwartet. Nach unserer Erfahrung wollen beide Seiten zusammen etwa ein Drittel bis die Hälfte der Einrichtung übernehmen. Der übrige Hausrat bei der Scheidung bleibt stehen.
Das hat einen einfachen Grund, denn zwei kleinere Wohnungen fassen weniger als eine große. Wer die gemeinsame Wohnung auflösen lässt, merkt das sofort. Die Schrankwand aus dem Wohnzimmer passt in keine der neuen Adressen, das Ehebett will niemand, und der Keller ist seit Jahren ein Zwischenlager.
Wir trennen bei solchen Aufträgen in drei Wege. Übernahme durch Person A, Übernahme durch Person B, Entsorgung beziehungsweise Verwertung. Zur Entsorgung gehört die fachgerechte Trennung von Elektroaltgeräten, Problemstoffen und Restmüll.
Kleinmengen können Sie selbst zu den Mistplätzen der Stadt Wien bringen. Privatpersonen geben dort einmal täglich einen Kubikmeter ab.
Für die Wohnung selbst übernehmen wir das gesamte Paket. Was alles zu einer vollständigen Auflösung gehört, steht in unserer Leistungsübersicht. Am Ende übergeben wir besenrein, damit die Vermieterseite keinen Anlass für Abzüge findet.
Brauchbare Altwaren rechnen wir an. Diese Wertanrechnung mindert den Preis, sie ersetzt ihn nicht. Eine Rechnung bleibt in jedem Fall offen, und ein Überhang wird nicht ausbezahlt.
Wie wird aus einem Haushalt zwei?
Aus einem Haushalt werden zwei, indem Sie zuerst kennzeichnen und erst danach transportieren. Diese Reihenfolge klingt banal, entscheidet aber über den gesamten Verlauf des Tages. So wird aus dem Hausrat bei der Scheidung zweimal Einrichtung. Wir arbeiten bei Trennungen nach diesem Ablauf.
- Liste erstellen. Gehen Sie Raum für Raum durch und notieren Sie jedes größere Stück. Fotografieren Sie dabei jeden Raum aus zwei Richtungen.
- Markieren Sie mit zwei Farben, was zu Person A und was zu Person B geht. Eine dritte Farbe steht für strittige Stücke.
- Rest bestimmen. Alles ohne Farbe geht in die Entsorgung oder in die Verwertung. Diese Menge braucht die Firma für das Angebot.
- Besichtigung vereinbaren. Wir kommen kostenlos und unverbindlich vorbei und rechnen die drei Wege getrennt. Sie erhalten einen schriftlichen Fixpreis ohne Nachforderung.
- Zwei Transporte planen. Adresse A und Adresse B werden nacheinander angefahren. Beide Ladungen bleiben getrennt, damit nichts vertauscht wird. Für reine Möbeltransporte gibt es unseren Service für Übersiedlungen und Einzelstücke.
- Halteverbotszone beantragen. In Wien braucht die kurzfristige Zone mindestens zehn Werktage Vorlauf. Ohne Ladezone vor dem Haus verlängert sich jeder Tragweg.
- Restentsorgung und Übergabe. Zum Schluss räumen wir den unmarkierten Rest und übergeben besenrein.
Für Schritt 4 und 5 empfehlen wir denselben Tag. Die Möbelübergabe an beide Adressen und die Entsorgung laufen dann in einem Zug. Sonst zahlen Sie zwei Anfahrten und stehen zweimal mit dem Thema in der alten Wohnung.
Was tun mit strittigen Einzelstücken?
Strittige Stücke gehören in die Zwischenlagerung, nicht auf den Transporter. Wir stellen sie beiseite, fotografieren sie einzeln und geben sie erst frei, wenn beide Seiten schriftlich zustimmen. Diese Regel hat sich bei uns bewährt.
Der Grund ist rein praktisch, denn ein Räumungstag lässt sich nicht anhalten, während zwei Menschen über eine Kommode diskutieren. Sobald ein Stück im Streit steht, kommt es in die dritte Farbe und aus dem Tagesablauf heraus.
Meist löst sich das binnen weniger Tage von selbst, und wenn nicht, entscheidet das Bezirksgericht im Aufteilungsverfahren. Bis dahin steht das Stück sicher und dokumentiert.
Wer beauftragt und wer zahlt?
Beauftragen kann jede Person für sich, und genau dazu raten wir. Wer den Hausrat bei der Scheidung räumen lässt, unterschreibt am besten allein. Zwei getrennte Aufträge bedeuten zwei getrennte Angebote und zwei getrennte Rechnungen. Damit verlässt der Streit über das Geld den Räumungstag.
Das funktioniert auch dann, wenn beide dieselbe Wohnung gemeinsam auflösen lassen. Wir trennen die Leistung nach Position, nicht nach Räumen. Person A zahlt ihren Transport, Person B ihren, und die Restentsorgung teilen Sie nach vereinbartem Schlüssel.
Leistung | Übliche Aufteilung | Hinweis aus der Praxis |
Transport zu Adresse A | Person A | Eigener Auftrag, eigene Rechnung |
Transport zu Adresse B | Person B | Eigener Auftrag, eigene Rechnung |
Entsorgung des Restbestands | Nach Schlüssel, oft je zur Hälfte | Vorab schriftlich festhalten |
Kellerabteil und Dachboden | Nach Schlüssel | Häufig unterschätzte Menge |
Besenreine Übergabe | Wer im Mietvertrag steht | Folgt der Rückgabepflicht |
Zwischenlagerung strittiger Stücke | Wer die Lagerung wünscht | Freigabe nur beidseitig |
Aufteilung der Auftragspositionen nach unserer Praxis; verbindlich ist immer das schriftliche Angebot nach der Besichtigung.
Den ungefähren Rahmen können Sie vorab abschätzen. Dafür geben Sie die Fläche und den Befüllungsgrad im Kostenrechner ein. Welche Posten sonst noch dazukommen, hängt an den Zusatzleistungen. Am häufigsten ist es die Endreinigung vor der Übergabe, weil sie im Mietvertrag steht und mit der Räumung selbst nicht abgegolten ist.
Wie halten Sie den Räumungstag konfliktfrei?
Konfliktfrei bleibt der Tag, wenn die Entscheidungen vorher gefallen sind. Am Räumungstag wird getragen und nicht verhandelt, denn beim Hausrat bei der Scheidung ist dieser Tag der heikelste Punkt. Diese fünf Regeln geben wir jedem Paar mit.
- Getrennte Zeitfenster vereinbaren. Person A am Vormittag, Person B am Nachmittag. Viele Paare wollen sich an diesem Tag schlicht nicht begegnen.
- Eine ansprechbare Person je Seite. Angehörige dürfen mithelfen, entscheiden aber nicht mit. Sonst diskutieren am Ende sechs Leute über einen Kasten.
- Farbmarkierung statt Zuruf. Klebepunkte am Möbel gelten, mündliche Zurufe nicht. Unser Team hält sich ausschließlich an die Markierung.
- Strittiges sofort beiseite. Kein Stück in der dritten Farbe verlässt die Wohnung. Die Freigabe erfolgt später und schriftlich.
- Schlüssel und Übergabe klären. Legen Sie vorher fest, wer den Schlüssel übernimmt und wer bei der Wohnungsübergabe dabei ist.
Diese Regeln kosten nichts und sparen Stunden, weshalb wir sie inzwischen bei jedem Trennungsauftrag von Anfang an setzen. Der Unterschied im Ablauf ist deutlich spürbar.
Fazit: Hausrat bei der Scheidung erst zuordnen, dann räumen
Der Hausrat bei der Scheidung folgt einer einfachen Logik. Was beide benutzt haben, ist eheliches Gebrauchsvermögen und wird aufgeteilt. Persönliches, Eingebrachtes, Geerbtes und Geschenktes bleibt außen vor. Bewertet wird der Zeitwert, und für den Antrag bleibt ein Jahr ab Rechtskraft.
Die praktische Arbeit beginnt danach. Kennzeichnen Sie in zwei Farben, legen Sie Strittiges beiseite und lassen Sie den Rest an einem Tag räumen. Danach können Sie die Wohnung auflösen und übergeben. Zwei getrennte Aufträge halten das Geldthema vom Räumungstag fern.
Wir besichtigen kostenlos und unverbindlich, nennen einen schriftlichen Fixpreis ohne Nachforderung und übergeben besenrein. Rufen Sie uns unter +43 664 99 84 99 55 an oder schreiben Sie uns. Räumung 4 You räumt in Wien, Niederösterreich und im Burgenland, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr sowie am Wochenende von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
Gehört die Küche beiden, auch wenn nur einer bezahlt hat?
Ja, sofern beide sie benutzt haben. Für den Hausrat bei der Scheidung entscheidet die gemeinsame Nutzung und nicht die Bezahlung, und die Einbauküche gilt damit als eheliches Gebrauchsvermögen. Wer mehr beigetragen hat, kann das in der Billigkeitsprüfung geltend machen. Anders liegt der Fall nur, wenn die Küche eingebracht, geerbt oder von dritter Seite geschenkt wurde.
Darf ich meine Möbel vor der Scheidung ausräumen?
Persönliche Sachen und Berufsausrüstung dürfen Sie mitnehmen, beim gemeinsam genutzten Hausrat gilt das jedoch nicht. Eigenmächtiges Ausräumen kann eine Besitzstörung sein, gegen die sich die andere Person binnen dreißig Tagen ab Kenntnis wehren kann. Zusätzlich rechnet das Gericht Wertverschiebungen bei der Aufteilung an. Sichern Sie sich daher immer schriftlich ab.
Was passiert beim Hausrat bei der Scheidung mit Elektrogeräten?
Waschmaschine, Kühlschrank und Fernseher gelten als eheliches Gebrauchsvermögen und werden aufgeteilt. Bewertet wird der Zeitwert, der nach wenigen Jahren gering ausfällt. Meist übernimmt eine Person das Gerät und zahlt einen Ausgleich. Bleibt ein Gerät übrig, entsorgen wir es fachgerecht als Elektroaltgerät, gemeinsam mit dem übrigen Räumgut.
Wie lange kann ich die Aufteilung beantragen?
Die Frist für den Aufteilungsantrag beträgt ein Jahr ab Rechtskraft der Scheidung. Innerhalb dieses Jahres muss der Anspruch durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder bei Gericht geltend gemacht werden. Danach erlischt er, und zwar ohne Verlängerungsmöglichkeit. Für eingetragene Partnerschaften gilt dieselbe Jahresfrist ab Rechtskraft der Auflösung.
Wer zahlt die Auflösung der gemeinsamen Wohnung?
Es zahlt, wer beauftragt, und wer die gemeinsame Wohnung auflösen lässt, bekommt die Rechnung. Deshalb empfehlen wir zwei getrennte Aufträge mit getrennten Rechnungen für die jeweiligen Transporte. Die Entsorgung des Restbestands teilen die meisten Paare nach einem vorher vereinbarten Schlüssel, häufig je zur Hälfte. Halten Sie diesen Schlüssel schriftlich fest, bevor der erste Transporter vorfährt.
Gilt dasselbe für eingetragene Partnerschaften?
Ja, die Regeln entsprechen einander. Das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz regelt die Aufteilung des partnerschaftlichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse in eigenen Bestimmungen, inhaltlich aber parallel zum Ehegesetz. Auch die Jahresfrist ab Rechtskraft der Auflösung stimmt überein. Für die Räumung selbst ändert sich ohnehin nichts am Ablauf.
Was tun mit dem gemeinsamen Kellerabteil?
Nehmen Sie das Kellerabteil früh in die Liste auf, denn dort lagert oft mehr als erwartet. Fahrräder, Winterreifen, Farbreste und Kartons aus zwei Jahrzehnten kommen regelmäßig zusammen. Problemstoffe trennen wir gesondert. Wenn Sie das Kellerabteil getrennt räumen lassen möchten, kalkulieren wir diesen Teil als eigene Position.
Über diesen Beitrag und unsere Quellen
Dieser Beitrag stammt vom Team von Räumung 4 You. Wir räumen seit Jahren Ordinationen, Gewerbeobjekte und Wohnimmobilien in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Die beschriebenen Abläufe, Zeitangaben und Beispiele stammen aus eigenen Aufträgen.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Rechtslage Stand September 2026 in vereinfachter Form wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Quellen
- oesterreich.gv.at
- Stadt Wien
Gesetzesstellen
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
- Ehegesetz
- Zivilprozessordnung




