Wer vor dem Verkauf entrümpeln lässt, erfüllt keine gesetzliche Pflicht, sondern trifft eine Vertragsentscheidung. Üblich sind drei Wege: geräumt übergeben, erst nach der Vertragsunterschrift räumen oder das Inventar mitverkaufen. Entscheidend ist die Klausel zum Übergabezustand samt Inventarliste als Anhang. Allein eine kurzfristige Halteverbotszone in Wien braucht mindestens 10 Werktage Vorlauf.
Die Frage, ob Sie vor dem Verkauf entrümpeln lassen sollen, stellt sich bei fast jedem Objekt, das wir uns ansehen. Manche Eigentümer wollen das Haus blitzblank leer übergeben. Andere hoffen, der Käufer nimmt die alte Schrankwand einfach mit.
Beides kann richtig sein. Falsch wird es erst dann, wenn im Kaufvertrag etwas anderes steht als am Übergabetag passiert. Deshalb zeigen wir zuerst die drei üblichen Wege. Danach folgen die Formulierungen, die Streit verhindern, wenn Sie vor dem Verkauf entrümpeln lassen.
Muss man vor dem Verkauf entrümpeln?
Nein, Sie müssen in Österreich nicht vor dem Verkauf entrümpeln lassen. Eine gesetzliche Räumungspflicht gibt es nicht. Die Pflicht entsteht erst durch den Kaufvertrag selbst.
Das österreichische Zivilrecht verpflichtet den Verkäufer, die Sache sorgfältig zu verwahren und dem Käufer zu übergeben. In welchem Zustand das geschieht, regeln die Parteien selbst. Weil fast jeder Vertragsentwurf eine Klausel zum Übergabezustand enthält, wird aus der freien Entscheidung schnell eine Vertragspflicht.
Praktisch wirkt sich der Zustand außerdem auf die Vermarktung aus. Vollgeräumte Zimmer wirken auf Exposé-Fotos kleiner. Interessenten sehen bei der Besichtigung eher fremdes Gewand als den eigenen künftigen Wohnraum. Wer nicht vor dem Verkauf entrümpeln lässt, erlebt daher oft, dass Käufer die geschätzten Entsorgungskosten vom Angebot abziehen.
Genau darum lohnt sich die frühe Entscheidung. Wir empfehlen, die Frage, ob Sie vor dem Verkauf entrümpeln lassen, schon vor dem ersten Besichtigungstermin zu klären. Seriöse Prozentversprechen zur Wertsteigerung gibt es dafür allerdings nicht, und wir machen bewusst keine.
Ein zweiter Grund spricht für die frühe Klärung. Sobald ein Interessent ernsthaft rechnet, will er wissen, was bleibt und was geht. Wer darauf eine klare Antwort hat, verhandelt ruhiger und gerät beim Preis nicht unter Zeitdruck.
Vor dem Verkauf entrümpeln oder mit Inventar übergeben?
In der Praxis führen drei Wege zum Ziel, und jeder hat eine andere Vertragsfolge. Die folgende Tabelle zeigt, wofür sich welcher Weg eignet.
Weg | Was der Käufer bekommt | Wann geräumt wird | Passt besonders bei | Vertragspunkt |
Geräumt verkaufen | Leeres, besenreines Objekt | Vor dem ersten Foto | Einfamilienhaus, Reihenhaus, Eigennutzer als Käufer | Klausel „geräumt und besenrein“ ohne Inventaranhang |
Nach Vertragsunterschrift räumen | Leeres Objekt zum Stichtag | Zwischen Unterschrift und Übergabe | Bewohnte Objekte, Übersiedlung des Verkäufers | Klausel plus fixer Räumungstermin vor dem Stichtag |
Mit Inventar verkaufen | Objekt samt vereinbartem Mobiliar | Nur Nichtvereinbartes wird entfernt | Anlagewohnung, vermietetes Objekt, Ferienhaus | Inventarliste als Vertragsanhang mit eigenem Kaufpreisanteil |
Der dritte Weg ist der unterschätzte. Er bedeutet nämlich nicht, dass alles stehen bleibt. Auch dann räumen wir üblicherweise Keller, Dachboden und Garage, während im Wohnbereich nur die aufgelisteten Stücke bleiben.
Für die ersten beiden Wege planen wir denselben Ablauf. Zuerst kommt die kostenlose, unverbindliche Besichtigung vor Ort, danach erhalten Sie einen schriftlichen Fixpreis ohne Nachforderung. Wie eine komplette Auflösung mit Entsorgung und Endreinigung abläuft, beschreiben wir auf der Leistungsseite.
Wann verkaufen Sie besser möbliert, statt vor dem Verkauf entrümpeln zu lassen?
Möbliert lohnt sich vor allem dann, wenn der Käufer das Objekt selbst verwerten will. Bei Anlegern, Bauträgern und Käufern mit Umbauplänen ist das der Regelfall. Dann müssen Sie nicht vor dem Verkauf entrümpeln lassen.
Wer die Immobilie mit Inventar verkaufen will, sollte drei Konstellationen kennen. Erstens die vermietete Anlagewohnung, bei der Küche und Einrichtung zum laufenden Mietverhältnis gehören. Zweitens das Ferien- oder Wochenendhaus, das oft komplett ausgestattet den Besitzer wechselt. Drittens das Abbruch- oder Sanierungsobjekt, bei dem der Käufer ohnehin alles entfernt.
In diesen Fällen ist eine Räumung auf Ihre Kosten wirtschaftlich sinnlos. Trotzdem raten wir zu einer klaren Grenze im Vertrag. Sonst bleibt am Ende doch der Verkäufer für den Restmüll im Kellerabteil zuständig.
Ein Zwischenweg funktioniert ebenfalls gut. Sie präsentieren das Haus bewohnt und wohnlich, lassen aber vor dem Verkauf entrümpeln und übergeben geräumt. So sehen Interessenten die Proportionen der Räume, und Sie behalten die Freiheit, später alles mitzunehmen.
Vorsicht gilt bei alten Geräten und Möbeln in schlechtem Zustand. Käufer akzeptieren gern die gute Sitzgarnitur, selten aber den durchgesessenen Fauteuil aus dem Kellerabteil. Deshalb trennen wir schon bei der Besichtigung, bevor wir vor dem Verkauf entrümpeln, zwischen Werthaltigem und Entsorgungsgut.
Was gehört zum Übergabezustand in den Kaufvertrag?
In den Vertrag gehören zwei Bausteine, nämlich die Zustandsklausel und die Inventarliste. Beide zusammen entscheiden später, wer vor dem Verkauf entrümpeln muss.
Die übliche Formulierung lautet, dass die Übergabe geräumt von allen nicht mitveräußerten beweglichen Sachen und besenrein erfolgt. Diese Zusage ist eine vereinbarte Eigenschaft. Weicht der tatsächliche Zustand davon ab, greift das Gewährleistungsrecht des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Käufer verlangt dann zuerst die Verbesserung, also die nachträgliche Räumung, und erst danach kommen Preisminderung oder Vertragsauflösung in Betracht.
Der Übergabezustand im Kaufvertrag sollte deshalb möglichst konkret sein. Wir empfehlen, diese Punkte ausdrücklich zu benennen:
- den Stichtag der Übergabe und den Zeitpunkt der Schlüsselübergabe
- den Zustand „geräumt und besenrein“ inklusive Keller, Dachboden, Garage und Garten
- alle Gegenstände, die ausdrücklich im Objekt verbleiben
- die Zuständigkeit für Problemstoffe wie Altöl, Farbreste oder Heizöl im Tank
- die Folgen bei verspäteter Räumung
Die Inventarliste kommt als eigener Anhang dazu. Sie bekommt einen eigenen Kaufpreisanteil, weil echtes bewegliches Inventar nicht zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zählt. Das Finanzministerium rechnet den allgemeinen Steuersatz von 3,5 Prozent von der Gegenleistung. Ohne getrennten Ausweis fällt die Steuer auf den gesamten Betrag an.
Was passiert mit Einbauküche und fest verbundenem Zubehör?
Die Einbauküche gehört im Zweifel zur Liegenschaft und wandert nicht automatisch auf die Inventarliste. Maßgeblich ist die Verbindung mit dem Gebäude.
Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch versteht unter Zugehör alles, was mit einer Sache in fortdauernde Verbindung gesetzt wird. Als unbeweglich gilt außerdem, was erd-, mauer-, niet- und nagelfest verbunden ist. Eingezimmerte Schränke nennt das Gesetz sogar ausdrücklich.
Gegenstand | Regelfall bei der Zuordnung | Was Sie tun sollten |
Maßgefertigte Einbauküche | Zubehör der Liegenschaft | Verbleib im Vertrag festhalten, kein eigener Kaufpreisanteil |
Freistehende Küchenzeile mit Geräten | Bewegliche Sache | Auf die Inventarliste mit realistischem Zeitwert |
Eingebaute Schränke, Innentüren, Böden | Bestandteil des Gebäudes | Entfernen nur mit ausdrücklicher Vereinbarung |
Markise, Gartenhaus mit Fundament | Zubehör der Liegenschaft | Zustand im Übergabeprotokoll dokumentieren |
Waschmaschine, Trockner, Sitzgarnitur | Bewegliche Sache | Mitnehmen oder auflisten und bepreisen |
Öltank mit Restbestand | Anlage des Gebäudes | Restmenge und Entsorgung ausdrücklich regeln |
Streit entsteht meist bei Grenzfällen. Deshalb fotografieren wir bei der Besichtigung alles, was später strittig werden könnte, bevor wir vor dem Verkauf entrümpeln.
Ein häufiger Grenzfall ist die Küche im Gründerzeithaus, bei der ein Teil verschraubt und ein Teil freistehend ist. Dann beschreiben Sie im Vertrag am besten Stück für Stück, was bleibt. Ebenso heikel sind Einbauschränke, Kachelöfen und Sanitärgegenstände, weil beide Seiten dazu oft unterschiedliche Vorstellungen mitbringen. Was Sie im Garten, im Gartenhaus und an der Zufahrt beachten sollten, haben wir unter Garten und Außenanlagen freimachen zusammengefasst.
Wer räumt zwischen Kaufvertrag und Übergabe?
Bis zum vereinbarten Stichtag muss der Verkäufer vor dem Verkauf entrümpeln, danach trägt der Käufer die Verantwortung. Diese Grenze verschiebt sich nur durch eine ausdrückliche Vereinbarung.
Zwischen Unterschrift und Übergabe liegen in Österreich meist mehrere Wochen, weil Treuhandabwicklung und Grundbuch Zeit brauchen. Wer sein Haus geräumt übergeben will, nutzt genau dieses Fenster. Wir raten dazu, den Termin mindestens eine Woche vor dem Stichtag anzusetzen, damit noch Luft für Nacharbeiten bleibt.
Bleibt das Objekt am Stichtag ungeräumt, gerät der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann dann eine angemessene Nachfrist setzen und danach vom Vertrag zurücktreten oder Ersatz für die Räumungskosten fordern. In der Praxis endet das häufig mit einem Abzug vom Treuhanderlag, weil der Treuhänder die Auszahlung bis zur ordnungsgemäßen Übergabe zurückhält.
Ganz ähnlich läuft es, wenn ein Mieter im Objekt sitzt. Dann verkaufen Sie nicht leer, sondern vermietet, und der Käufer ist an den bestehenden Hauptmietvertrag gebunden. Bei Wohnungen im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes gilt das ohne Abstriche. Diese Variante gehört ausdrücklich in den Vertrag, sonst schuldet der Verkäufer die Räumung.
Kritisch wird es außerdem bei Nebengebäuden, die im Vertrag niemand erwähnt hat. Gartenhaus, Werkstatt, Garage und Carport gehören zur Liegenschaft. Wer vor dem Verkauf entrümpeln lässt, muss sie deshalb mitplanen. Wir gehen jedes Nebengebäude einzeln durch und halten den Inhalt fest.
Welche Nachweise wollen Käufer, Makler und Treuhänder sehen?
Verlangt wird üblicherweise ein unterschriebenes Übergabeprotokoll, dazu Fotos vom geräumten Zustand und die Bestätigung über die ordnungsgemäße Entsorgung. Wer vor dem Verkauf entrümpeln lässt, bekommt diese Unterlagen von uns. Der Treuhänder braucht sie für die Freigabe des Kaufpreises.
Als Treuhänder tritt beim Liegenschaftskauf regelmäßig eine Notarin, ein Notar oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise ein Rechtsanwalt auf. Notarielle Treuhandschaften laufen über das Treuhandregister des österreichischen Notariats, anwaltliche über das elektronische Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer. Der Treuhänder prüft die Auszahlungsvoraussetzungen und zahlt erst aus, wenn alles erfüllt ist.
Der Makler wiederum organisiert Fotos, Besichtigungen und das Protokoll. Zusätzlich sichert eine Anmerkung der Rangordnung im Grundbuch die Reihenfolge der Eintragung. Diese Anmerkung hält den Rang für höchstens ein Jahr offen, was den Zeitrahmen für die ganze Abwicklung vorgibt.
Bei der Entsorgung hilft die Rechtslage. Private Haushalte trifft keine Aufzeichnungspflicht, gewerbliche Abfallsammler dagegen sehr wohl. Nach den Aufzeichnungspflichten im Abfallrecht führen Sammler und Behandler ihre Aufzeichnungen elektronisch und getrennt nach Kalenderjahren und bewahren sie mindestens sieben Jahre auf. Wir stellen Ihnen daraus die Übernahmebestätigung für Ihre Verkaufsunterlagen bereit.
Das Übergabeprotokoll selbst hält mehr fest als nur den Zustand. Hinein gehören Zählerstände für Strom, Gas und Wasser, die Anzahl der übergebenen Schlüssel sowie offene Punkte mit Frist. Fotos vom Übergabetag ergänzen das Protokoll und schließen spätere Diskussionen über den Zustand praktisch aus.
Wann müssen Sie vor dem Verkauf entrümpeln lassen, damit der Stichtag hält?
Rechnen Sie ab dem Stichtag rückwärts und reservieren Sie mindestens vier Wochen. Den Takt gibt dabei die behördliche Genehmigung für den Halteplatz vor, denn diese Frist lässt sich als einzige nicht verkürzen.
- Stichtag fixieren. Der Übergabetermin aus dem Kaufvertrag ist Ihr Nullpunkt. Alle weiteren Schritte hängen daran.
- Den Räumungstag sieben Tage vor den Stichtag legen. Diese Pufferwoche brauchen Sie für Nacharbeiten, vergessene Kisten und die Endreinigung. Alle folgenden Fristen zählen ab diesem Räumungstag.
- Spätestens 15 Werktage vor dem Räumungstag besichtigen lassen. Wir kommen kostenlos und unverbindlich vorbei und erstellen danach den schriftlichen Fixpreis.
- Mindestens 10 Werktage vor dem Räumungstag die Halteverbotszone beantragen. Für die kurzfristige Halteverbotszone für Ladetätigkeiten verrechnet die Stadt Wien 37,78 Euro Verwaltungsabgabe plus Eingabe- und Beilagengebühren. Die Bewilligung gilt für höchstens 5 Werktage.
- Zehn Tage vor dem Räumungstag persönliche Unterlagen sichern. Dokumente, Fotos, Schmuck und Schlüssel gehören rechtzeitig in eine eigene Kiste.
- 24 Stunden vor Beginn der Zone die Tafeln aufstellen. Diese Frist gibt die Stadt Wien vor, und die Tafeln bringt der Antragsteller selbst an.
- Am Räumungstag räumen, entsorgen und besenrein übergeben. Verwertbares rechnen wir als Preisminderung an, alles Übrige geht in die fachgerechte Entsorgung.
- Am Stichtag Protokoll und Schlüssel übergeben. Fotos, Zählerstände und Unterschriften schließen den Vorgang ab.
Die Zeitangaben in den Punkten 2, 3 und 5 sind Erfahrungswerte aus unserer täglichen Arbeit. Die Fristen für die Halteverbotszone stammen dagegen direkt von der Stadt Wien.
Wer darf ein geerbtes Haus vor dem Verkauf entrümpeln lassen?
Vor der Einantwortung darf nur derjenige ein geerbtes Haus vor dem Verkauf entrümpeln lassen, der dazu verfügungsberechtigt ist. Bis dahin liegt das Vermögen in der Verlassenschaft, und der Gerichtskommissär führt das Verfahren für das Bezirksgericht.
Mehrere Erben brauchen eine gemeinsame Linie. Solange die Verlassenschaft nicht eingeantwortet ist, holen wir eine schriftliche Zustimmung aller bekannten Erben ein oder arbeiten auf Basis einer Verfügungsermächtigung des Gerichtskommissärs. Das schützt beide Seiten, weil sonst später ein Miterbe die Räumung anficht.
Praktisch bewährt sich eine gemeinsame Sichtung, bevor wir vor dem Verkauf entrümpeln. Jeder Erbe markiert, was er behalten will, und danach räumen wir den Rest. Verwertbare Altwaren rechnen wir als Preisminderung an, was den Betrag für die Erbengemeinschaft senkt.
Zur erbrechtlichen Seite haben wir eigene Beiträge im Ratgeber. Hier geht es nur um den Punkt, der den Verkauf blockieren kann, nämlich die Verfügungsberechtigung. Klären Sie die zuerst, dann wird der Rest zur Terminfrage.
Ein praktischer Hinweis noch zu Dokumenten. In geerbten Häusern liegen Bankunterlagen, Versicherungspolizzen und Grundbuchauszüge oft verstreut in Schubladen und Kartons. Wir stellen solche Fundstücke beiseite, statt sie zu entsorgen, weil sie im Verlassenschaftsverfahren und beim Verkauf noch gebraucht werden.
Was kostet es, vor dem Verkauf entrümpeln zu lassen?
Wer vor dem Verkauf entrümpeln lässt, rechnet als Größenordnung Quadratmeter mal Befüllungsgrad, dazu 150 Euro je Etage ohne funktionierenden Aufzug. Der Befüllungsgrad liegt bei 30 Euro je Quadratmeter für normalen Hausrat, bei 40 Euro für starken und bei 50 Euro für sehr viel Hausrat.
Verbindlich wird der Preis allerdings erst nach der Besichtigung vor Ort. Danach erhalten Sie einen schriftlichen Fixpreis ohne Nachforderung, inklusive Entsorgung und besenreiner Übergabe. Für Neukunden gibt es zusätzlich eine Gutschrift von 100 Euro nach den jeweils gültigen Aktionsbedingungen.
Zum Vergleich lohnt ein Blick auf die amtlichen Tarife. Die MA 48 verrechnet für die Sperrmüllabholung 57 Euro je Kubikmeter mit Ladekran und 65 Euro je Kubikmeter ab Hof, Keller oder erstem Stock, dazu 5 Euro je Kubikmeter für jedes weitere Stockwerk ohne Lift. Ein Elektrogroßgerät kostet 31 Euro, ein Kühlgerät bis 40 Kilogramm ebenfalls 31 Euro.
Diese Zahlen stehen in der Tarifübersicht der MA 48 und enthalten bereits 10 Prozent Umsatzsteuer. Dazu kommen 62 Euro für Kühlgeräte zwischen 40 und 70 Kilogramm sowie 65 Euro Leerfahrtpauschale, wenn niemand angetroffen wird. Wer selbst zuführt, gibt auf einem Mistplatz als Privatperson einmal täglich einen Kubikmeter ab.
Wenn Sie die Größenordnung selbst überschlagen wollen, nutzen Sie unseren Rechner für Räumungskosten. Für die Übergabe an den Käufer kommt häufig noch die Endreinigung nach der Räumung dazu. Details zum Ablauf finden Sie unter Häuser vollständig räumen und Keller, Dachboden und Nebengebäude leeren.
Worin unterscheidet sich die Kaufübergabe von der Mietübergabe?
Die Kaufübergabe richtet sich nach dem Kaufvertrag, die Mietübergabe nach dem Mietvertrag und dem Mietrechtsgesetz. Das ist der entscheidende Unterschied, und er wirkt sich auf jeden Streitpunkt aus.
Beim Verkauf verhandeln Sie den Zustand frei. Sie müssen also nicht vor dem Verkauf entrümpeln, wenn der Käufer das volle Objekt ausdrücklich akzeptiert. Ein Vermieter dagegen verlangt regelmäßig den vertragsgemäßen Zustand, und über Ablösen, Investitionsersatz und Rückbau wird häufiger gestritten.
Auch die Absicherung läuft anders. Beim Kauf hält der Treuhänder den Kaufpreis, bei der Miete steht die Kaution im Raum. Wer eine Mietwohnung zurückgibt, findet die passenden Schritte in unserem Beitrag zur Rückgabe an den Vermieter.
Gemeinsam ist beiden nur das Wort besenrein. Es bedeutet grob gereinigt und frei von losem Schmutz, aber keine Endreinigung mit Fensterputz. Wer mehr will, schreibt es hinein.
Ein weiterer Unterschied betrifft die Fristen. Der Mietvertrag endet zu einem festen Termin, der Übergabestichtag beim Kauf dagegen hängt an der Treuhandabwicklung und verschiebt sich manchmal um Tage. Planen Sie den Räumungstermin daher lieber etwas früher als zu knapp.
Fazit: erst den Vertrag klären, dann vor dem Verkauf entrümpeln
Die Entscheidung fällt nicht am Räumungstag, sondern beim Vertragsentwurf. Wollen Sie vor dem Verkauf entrümpeln lassen, gehört die Klausel in den Vertrag und der Termin in den Kalender. Wollen Sie Inventar mitverkaufen, gehört die Liste als Anhang dazu, mit eigenem Kaufpreisanteil.
Wir sehen uns Ihr Objekt kostenlos und unverbindlich an und nennen Ihnen danach einen schriftlichen Fixpreis ohne Nachforderung. Rufen Sie uns unter +43 664 99 84 99 55 an, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr und am Wochenende von 8 bis 18 Uhr. Mehr über unsere Arbeit in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland finden Sie bei Räumung 4 You.
Muss ich ein Haus vor dem Verkauf entrümpeln lassen?
Nein. Eine gesetzliche Pflicht zur Räumung gibt es nicht, entscheidend ist allein der Kaufvertrag. Sobald dort die Übergabe geräumt und besenrein zugesagt ist, wird daraus eine Vertragspflicht mit Gewährleistungsfolgen. Wer das Haus geräumt übergeben will, schreibt genau das in den Vertrag. Ohne solche Klausel dürfen Sie auch möbliert übergeben.
Zahlt der Käufer, wenn er das Inventar übernimmt?
Das hängt davon ab, was Sie vereinbaren. Übernimmt der Käufer das Objekt ausdrücklich im vorhandenen Zustand, trägt er ab dem Stichtag auch die Entsorgung. Praktisch verlangen Käufer dafür meist einen Abschlag vom Kaufpreis. Wir empfehlen, die Grenze schriftlich zu ziehen und Keller, Dachboden und Garten einzeln zu benennen.
Was bedeutet „geräumt und besenrein“ im Kaufvertrag?
Geräumt bedeutet frei von allen beweglichen Sachen, die nicht mitverkauft wurden. Besenrein meint grob gereinigt, also ohne losen Schmutz, Staubhäufchen und Abfall. Eine Endreinigung mit Fenstern, Sanitär und Böden ist damit nicht gemeint. Wer mehr erwartet, muss den Umfang im Vertrag ausdrücklich beschreiben.
Gehört die Einbauküche automatisch zum Haus?
Meistens ja. Eine maßgefertigte, fest verbaute Küche gilt als Zugehör der Liegenschaft und bleibt daher im Objekt. Eine freistehende Küchenzeile mit steckbaren Geräten ist dagegen eine bewegliche Sache und gehört auf die Inventarliste. Im Zweifel entscheidet die feste Verbindung mit dem Gebäude, deshalb regeln Sie diesen Punkt besser ausdrücklich.
Wann sollte ich vor dem Verkauf entrümpeln lassen?
Am besten vor den Exposé-Fotos, spätestens jedoch vier Wochen vor dem Übergabestichtag. Die Halteverbotszone allein braucht in Wien mindestens 10 Werktage Vorlauf, dazu kommen Besichtigung, Terminplanung und eine Pufferwoche für Nacharbeiten. Wer erst nach der Vertragsunterschrift startet, gerät bei jeder Verzögerung sofort unter Druck.
Was mache ich mit Möbeln, die noch etwas wert sind?
Verwertbare Altwaren rechnen wir bei der Besichtigung an, und zwar ausschließlich als Preisminderung auf den Fixpreis. Antiquitäten, Designstücke und gut erhaltene Massivholzmöbel bringen dabei am meisten. Alles Übrige entsorgen wir fachgerecht. Vieles davon nimmt ein Mistplatz der Stadt Wien ohnehin nur in Haushaltsmengen an.
Wer entrümpelt ein Haus aus einer Verlassenschaft vor dem Verkauf?
Bis zur Einantwortung räumt nur, wer verfügungsberechtigt ist. Wir arbeiten deshalb mit einer schriftlichen Zustimmung aller bekannten Erben oder mit einer Ermächtigung des Gerichtskommissärs. Nach der Einantwortung entscheiden die eingeantworteten Erben gemeinsam. Nach unserer Erfahrung dauert diese Klärung länger als die Räumung selbst, weshalb Sie früh damit beginnen sollten.
Über diesen Beitrag und unsere Quellen
Dieser Beitrag stammt vom Team von Räumung 4 You. Wir räumen seit Jahren Ordinationen, Gewerbeobjekte und Wohnimmobilien in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Die beschriebenen Abläufe, Zeitangaben und Beispiele stammen aus eigenen Aufträgen.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Kaufvertrag, Inventarliste und steuerliche Fragen gehören vor der Unterschrift anwaltlich oder notariell geprüft.
Quellen
- oesterreich.gv.at
- Stadt Wien
- Abfall – Aufzeichnungspflicht
Gesetzesstellen
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
- Allgemeines Grundbuchsgesetz
- Rechtsanwaltsordnung
- Notariatsordnung




