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Gemeindewohnung zurückgeben: Räumung und Abnahme in 9 Schritten

Eine Gemeindewohnung zurückgeben heißt in Wien: Gemeindewohnung kündigen, ein Monat Frist zum Monatsletzten, danach vergibt Wiener Wohnen den Rückgabetermin. Die Wohnung muss leer und sauber sein, das Kellerabteil geräumt, versperrt und beschriftet. Zurück gehören alle Schlüssel, mindestens je drei zu Wohnung, Haustor, Postkasten und Keller. Die Investitionsablöse melden Sie spätestens eine Woche vor dem Termin an.

Rund 220.000 Gemeindewohnungen verwaltet Wiener Wohnen. Entsprechend oft steht eine Rückgabe an: nach einem Umzug, nach dem Pflegeheim-Einzug oder im Todesfall. Wir räumen Gemeindewohnungen in unserer täglichen Arbeit und sehen immer dieselben Stolpersteine: das vergessene Kellerabteil, die Einbauküche, die zu spät angemeldete Ablöse.

Dieser Leitfaden führt Sie durch alles, was Sie brauchen, um eine Gemeindewohnung zurückgeben zu können: Kündigung, Wohnungsabnahme, Rückbaupflichten, Nebenräume, Ablöse und Räumungskosten. Alle Fristen stammen aus den Rückgabe-Informationen von Wiener Wohnen, aus dem Mietrechtsgesetz und von wien.gv.at.

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Wie läuft es ab, wenn Sie eine Gemeindewohnung zurückgeben?

Eine Gemeindewohnung zurückgeben bedeutet, neun Schritte in fester Reihenfolge zu durchlaufen, von der Kündigung bis zur Schlüsselübergabe im Protokoll. Den Rückgabetermin vergibt Wiener Wohnen, nicht Sie.

  1. Gemeindewohnung kündigen: schriftlich, von allen Hauptmietern unterschrieben, mit Ausweiskopien und neuer Adresse.
  2. Termin abwarten: die Hausverwaltung bestätigt den Eingang und nennt den Rückgabetermin.
  3. Investitionsablöse anmelden: mit Rechnungen, Zahlungsbestätigungen und Prüfbefunden.
  4. Räumung planen: wir empfehlen zwei Werktage Puffer zwischen Räumung und Wohnungsabnahme.
  5. Wohnung und Nebenräume räumen: Kellerabteil, Dachbodenabteil, Garage, Fahrradbox, Gartenfläche.
  6. Rückbauten erledigen: Einbaumöbel, Einbauküche, Klimaanlage, nicht bewilligte Zwischenwände.
  7. Zähler ablesen und abmelden: Strom, Gas, Fernwärme, Telekabel; danach den Einziehungsauftrag kündigen.
  8. Post und Meldeamt erledigen: Nachsendeauftrag, Ummeldung binnen drei Tagen, Wohnbeihilfe bei der MA 50 abmelden.
  9. Rückgabetermin wahrnehmen: mit Lichtbildausweis und sämtlichen Schlüsseln.

Den Termin verschieben Sie bis 14 Tage vorher über die Service-Nummer. Fällt der Ersatztermin aus der Kündigungsfrist heraus, läuft der Mietzins weiter, bis die Wohnung tatsächlich übergeben ist.

Wer ist zuständig, wenn Sie eine Gemeindewohnung zurückgeben?

Wiener Wohnen ist die städtische Hausverwaltung der Gemeindebauten, keine gemeinnützige Bauvereinigung. Der Unterschied zählt: Genossenschaften rechnen nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz ab, die Stadt nach dem Mietrechtsgesetz. Bevor wir ein Angebot legen, klären wir deshalb, wer im Mietvertrag als Vermieter steht.

Merkmal

Wiener Wohnen

Genossenschaft

Private Hausverwaltung

Wo geregelt

Mietrechtsgesetz plus eigene Rückgabebedingungen

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, ergänzend Mietrechtsgesetz

Mietrechtsgesetz, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch

Zahlung beim Einzug

Bei „Gemeindewohnung NEU“ keine Kaution

Finanzierungsbeitrag

Kaution laut Mietrechtsgesetz

Rückzahlung

Offene Forderungen werden abgezogen

Beitrag minus Abschreibung

Kaution samt Zinsen

Rückgabetermin

Wird vergeben

Vereinbarung

Vereinbarung

Nachmieter

Direktvergabe mit Wohn-Ticket

Je nach Satzung

Nur mit Zustimmung

Bei der „Gemeindewohnung NEU“ gibt es keine Kaution, also fließt auch keine zurück. Bei älteren Verträgen kann ein Finanzierungsbeitrag bestehen; offene Mietzinse, Prozesskosten oder Schadenersätze zieht die Hausverwaltung davon ab.

Eigene Spielregeln für Genossenschaftswohnungen beschreibt der Ratgeber zur Entrümpelung einer Genossenschaftswohnung, den Ablauf außerhalb des Gemeindebaus der Beitrag zur Wohnungsübergabe in Wien.

Diese Zuordnung entscheidet auch darüber, wie viel Geld Sie sehen, wenn Sie eine Gemeindewohnung zurückgeben.

Schmale leergeräumte Küche mit Spüle, Elektroherd und Unterschrank vor dem Abnahmetermin

Wie Sie eine Gemeindewohnung kündigen: Form, Frist, Sonderfälle

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat; das Mietverhältnis endet immer am Monatsletzten. Wollen Sie die Gemeindewohnung zurückgeben und ist der 30. September der Zieltag, muss die Kündigung bis 31. August eingelangt sein.

Eine Gemeindewohnung kündigen dürfen ausschließlich Hauptmieterinnen und Hauptmieter; stehen mehrere Personen im Vertrag, unterschreiben alle. In das Schreiben gehören Ausweiskopien, Datum, alte und neue Adresse, Telefonnummer und E-Mail. Ein Formular liegt unter wienerwohnen.at/dokumente-downloads.html bereit.

Kellerabteil, Garagenplatz und Fahrradbox sind eigene Mietgegenstände. Kündigen Sie diese Nebenobjekte deshalb ausdrücklich mit.

Daneben gibt es zwei Alternativen. Bei der einvernehmlichen Auflösung vereinbaren Sie Ende und Rückgabezeitpunkt schriftlich; das Formular reichen Sie mindestens zwei Monate vor dem Auszug ein. Bei der Direktvergabe geben Sie die Wohnung direkt weiter. Verwandt müssen Sie nicht sein, die Person braucht jedoch ein gültiges Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf.

Die Direktvergabe hat einen finanziellen Vorteil: Sie dürfen eine Ablöse bis 5.000 Euro für Einrichtungsgegenstände vereinbaren und teilmöbliert übergeben. Wer so eine Gemeindewohnung zurückgeben kann, spart sich unter Umständen die Räumung – das sagen wir Ihnen bei der Besichtigung auch offen. Der dritte Weg, die Mietrechtsfortsetzung, steht Verwandten und Lebenspartnern offen. Mehr dazu im Ratgeber zum Kündigen des Mietvertrags in Wien.

Was prüft Wiener Wohnen bei der Wohnungsabnahme?

Bei der Wohnungsabnahme prüft die Hausverwaltung den Zustand der Wohnung, die Vollständigkeit des Inventars und die Anzahl der Schlüssel, festgehalten im Übergabeprotokoll.

Sie müssen persönlich anwesend sein oder eine schriftlich bevollmächtigte Vertretung schicken; beide brauchen einen Lichtbildausweis. Kommen Sie zu spät, wird ein neuer Termin festgelegt. Liegt er außerhalb der Kündigungsfrist, zahlen Sie bis zum Ende jenes Monats.

Zurückzugeben sind alle Schlüssel, mindestens jeweils drei zu Wohnung, Haustor, Postkasten und Keller. Dazu kommen Schlüssel für Garage, Parkplatzschranken und allgemeine Räume, elektronische Garagenöffner und Sperrkarten. Fehlende Schlüssel ersetzen Sie; Anlagenbuch und Prüfbericht gehören ebenfalls zurück. In der Praxis scheitert die Übergabe meist an fehlenden Schlüsseln. Zählen Sie sie vor dem Termin.

Eine Vorbegehung, bevor Sie die Gemeindewohnung zurückgeben, sieht der offizielle Rückgabe-Folder nicht vor; anfragen können Sie sie über die Service-Nummer.

Nach der Wohnungsabnahme entscheidet der Zustand über Ihr Geld: Übergeben Sie ordentlich, endet die Mietzinszahlung mit Monatsende. Festgestellte Mängel dürfen Sie selbst beheben; die Miete läuft dann bis zur tatsächlichen Übergabe. Wer die Gemeindewohnung zurückgeben will, sie aber nicht wie gefordert übergibt, riskiert zweierlei: Wiener Wohnen kann die Kosten verrechnen oder die Rücknahme verweigern. Das gilt ausdrücklich auch für Erbinnen und Erben.

Ausgeräumte Küche einer Wiener Gemeindewohnung, in der nur Fliesenspiegel, Wasseranschlüsse und Heizkörper geblieben sind

Was bleibt in der Wohnung, wenn Sie die Gemeindewohnung zurückgeben?

Die Grundregel, wenn Sie die Gemeindewohnung zurückgeben: Was beim Einzug vorhanden war, gehört der Stadt Wien. Was Sie selbst eingebaut haben, muss wieder hinaus.

Gegenstand

Darf bleiben

Muss entfernt oder ersetzt werden

WC, Dusche, Duschtrennwand, Heizkörper

Ja, wenn beim Einzug vorhanden

Verkleidungen, bunt lackierte Heizkörper

Herd und Abwasch, Wohndauer unter 5 Jahre

Muss bleiben, wenn beim Einzug vorhanden

Kostenersatz anteilsmäßig zurückzahlen

Herd und Abwasch, Wohndauer über 5 Jahre

Freiwillig, kein Kostenrückersatz

Alle übrigen Geräte und die Küchenmöbel

Einbaumöbel und Einbauküche

Nein

Vollständig ausbauen

Boden- und Wandbeläge

Nur vollflächig und unbeschädigt

Fliesenstreifen, Kleberreste, Kratzer

Wandfarbe

Pastelltöne

Schockfarben, mehrfarbige Anstriche in einem Raum

Klimagerät oder Klimaanlage

Nein

Immer entfernen, dabei entstandene Schäden reparieren

Zwischenwände, Loggiaverbauten

Nur mit Bewilligung, Stand der Technik

Ohne Bewilligung entfernen, Zustand herstellen

Selbst eingebaute Dusche oder Badegelegenheit

Ja, wenn funktionierend und mängelfrei

Bad, das nicht dem Stand der Technik entspricht

Selbst eingebaute Warmwasser- oder Heizgeräte

Ja, mit gültigem Prüfbefund

Ohne Befund werden die Kosten dafür verrechnet

Fenster, Türen, Jalousien, Markisen

Ja, wenn unbeschädigt und funktionsfähig

Aufkleber, Folien, Zusatzschlösser, Sicherheitsbalken

Beim Klimagerät irren viele: Der Folder kennt keine Bewilligungsausnahme, sondern eine unbedingte Entfernungspflicht ein bewilligtes Gerät schützt Sie bei der Wohnungsabnahme nicht.

Der Küchenausbau braucht Fachleute und einen eigenen Termin, weil die Möbel meist verschraubt, verklebt und angeschlossen sind. Der Kostenrechner deckt diese Demontage nicht ab. Wir nehmen sie nach der Besichtigung in den Fixpreis auf.

Warum scheitern Abnahmen am Kellerabteil und an den Nebenräumen?

Nebenräume sind in der Kündigung mitgemeint, werden jedoch leicht übersehen. Dann platzt die Abnahme am Keller statt an der Wohnung, denn Wiener Wohnen kann die Rücknahme verweigern. Bei unseren Räumungen im Gemeindebau steht das Kellerabteil darum fix auf der Liste.

Für das Kellerabteil gilt eine ausdrückliche Vorgabe: Sie müssen es räumen, versperren und die Tür- und Stiegennummer Ihrer Wohnung an die Kellertür schreiben, sonst lässt sich das Abteil nicht zuordnen. Denken Sie außerdem an Dachbodenabteil, Garagen- oder Abstellplatz, Fahrradbox und Gartenparzelle. Bei Gartenflächen verlangt die Hausverwaltung einen gepflegten Zustand nach der Gartenordnung, Beschriftung und gesicherten Zugang.

Diese Nebenräume entscheiden also mit darüber, ob Sie die Gemeindewohnung zurückgeben können oder ein zweiter Termin nötig wird.

Auch der Weg dorthin zählt. Nach der Hausordnung müssen Stiegen, Gänge, Dachböden und Kellergänge aus Brandschutzgründen frei bleiben. Sperrmüll gehört nicht ins Stiegenhaus.

Die Ordnungsberaterinnen und Ordnungsberater von Wiener Wohnen kontrollieren die Anlagen; Verstöße gegen das Wiener Reinhaltegesetz können sie mit einer Organstrafverfügung ahnden, Verstöße gegen die Hausordnung sind zivilrechtlich zu klären. Bei illegaler Ablagerung im öffentlichen Raum kostet ein Organmandat der WasteWatcher 70 Euro, eine Anzeige laut Stadt Wien bis zu 2.000 Euro.

Muss die Gemeindewohnung besenrein oder frisch ausgemalt sein?

Wer eine Gemeindewohnung zurückgeben muss, schuldet eine „leere und saubere“ Wohnung. Eine generelle Pflicht zum Neuausmalen besteht nicht. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch verlangt nur, dass Sie die Wohnung in jenem Zustand zurückstellen, in dem Sie sie übernommen haben, gewöhnliche Abnützung eingerechnet.

Ausmalklauseln in vorformulierten Mietverträgen sind laut Arbeiterkammer zudem grundsätzlich unwirksam; wirksam werden sie nur individuell ausgehandelt oder gegen eine Gegenleistung, etwa einen erlassenen Monatsmietzins.

Der Rückgabe-Folder fordert trotzdem, dass Malereien an Wänden und Decken vollflächig und in ordentlichem Zustand sind; sonst ist die betreffende Wand neu auszumalen. Pastelltöne sind erlaubt, Schockfarben wie Rot oder Schwarz zu entfernen.

„Besenrein“ ist folglich der Mindeststandard; Fettfilm in der Küche, Kalkränder im Bad oder Nikotinablagerungen deckt er nicht ab. Wir raten aus Erfahrung, die Endreinigung nach der Räumung einzuplanen und nicht davor, denn erst wenn Möbel und Teppiche draußen sind, zeigen sich Ränder und Kleberreste. Eine Grundreinigung nach der Räumung kommt dann günstiger als eine Nachverrechnung.

Wir übergeben besenrein als Standard; die Grundreinigung buchen Sie bei Bedarf dazu.

Wie holen Sie die Investitionsablöse zurück?

Die Investitionsablöse ist ein Ersatzanspruch aus dem Mietrechtsgesetz: Für wesentliche Verbesserungen aus den letzten 20 Jahren können Sie beim Auszug Ersatz verlangen; Wiener Wohnen errechnet die Summe abzüglich einer jährlichen Abschreibung.

Bei der Frist müssen Sie doppelt aufpassen. Das Mietrechtsgesetz verlangt die schriftliche Anzeige samt Rechnungen binnen 14 Tagen ab Zustellung der Kündigung beziehungsweise ab Abschluss der Auflösungsvereinbarung; für Räumungstitel gelten eigene Fristen. Zusätzlich gilt bei Wiener Wohnen: spätestens eine Woche vor dem Rückgabetermin anmelden.

Die Abschreibung ist gestaffelt. Für Heizungen, Leitungen, Badezimmer und Fußböden gelten 10 Prozent pro Jahr, für andere Investitionen 5 Prozent pro Jahr.

Diese Unterlagen gehören in die Anmeldung. Arbeiten Sie die Liste ab, bevor Sie die Gemeindewohnung zurückgeben:

  • Rechnungen über jede Investition, auf Ihren Namen oder mit Zahlungsnachweis
  • Zahlungsbestätigungen: Kontoauszug, Kassabeleg oder Überweisungsbeleg
  • Prüfbefunde für Gas-, Elektro- und Heizgeräte, nicht älter als drei Monate
  • Nachweis über eine Ablöse an Vormieter
  • Ihr Schreiben mit der geforderten Ablösesumme

Ablösefähig sind unter anderem selbst errichtete Wasser-, Licht- und Gasleitungen, Beheizungsanlagen, sanitäre Anlagen, geförderte Schallschutzfenster und eine erneuerte Heiztherme. Nicht ablösefähig sind dagegen Möbel, Einbauküche, Jalousien, Tapeten, Loggiaverbau und ein geschliffener Fußboden. Werfen Sie beim Ausräumen also keine Rechnungen und Prüfbefunde weg.

Kürzt die Hausverwaltung die Ablöse oder lehnt sie ab, führt der Weg nicht gleich zum Gericht. In Wien ist zuerst die Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten der MA 50 anzurufen, 19., Muthgasse 62. Das Mietrechtsgesetz schaltet diesen Schritt bei Streit um den Aufwandersatz verpflichtend vor. Erst danach dürfen Sie das Gericht anrufen, binnen vier Wochen ab Zustellung der Entscheidung.

Leeres gefliestes Badezimmer mit Badewanne, WC und Bidet nach der Räumung der Wohnung

Was kostet es, eine Gemeindewohnung räumen zu lassen?

Wer eine Gemeindewohnung zurückgeben und dafür räumen lassen will, rechnet mit drei Faktoren: Quadratmeter, Befüllungsgrad und Etagen ohne Aufzug. Unser Kostenrechner für Entrümpelungen setzt 30 Euro pro Quadratmeter bei normalem Hausrat an, 40 Euro bei starkem, 50 Euro bei viel Hausrat, plus 150 Euro je Etage ohne Aufzug.

Wohnungsgröße

Normaler Hausrat

Starker Hausrat

Viel Hausrat

Je Etage ohne Lift

40 m²

1.200 €

1.600 €

2.000 €

+ 150 €

55 m²

1.650 €

2.200 €

2.750 €

+ 150 €

70 m²

2.100 €

2.800 €

3.500 €

+ 150 €

Ein Beispiel: 55 Quadratmeter im 3. Stock ohne Aufzug, starker Hausrat. Das macht 2.200 Euro plus dreimal 150 Euro Etagenzuschlag, also 2.650 Euro. Den Fixpreis nennen wir schriftlich nach der kostenlosen Besichtigung, ohne Nachforderung.

Wer selbst räumt, darf als Privatperson am Mistplatz einmal täglich einen Kubikmeter abgeben; Restmüll kostet 2 Euro je 150 Liter. Die Stadt Wien betreibt laut Mistplatz-Übersicht der MA 48 13 Mistplätze (abgerufen am 22. August 2026), geöffnet Montag bis Samstag von 7 bis 18 Uhr. Ottakring und Heiligenstadt öffnen samstags erst ab 8 Uhr. Einzelne Standorte sind zeitweise gesperrt, etwa Hernals von 15. bis 23. September 2026.

Leistung der MA 48

Entgelt (Stand August 2026)

Sperrmüll, mit Ladekran aufnehmbar

57 € pro Kubikmeter

Abholung aus Hof, Keller oder bis 1. Stock

65 € pro Kubikmeter

Jedes weitere Stockwerk ohne Lift

+ 5 € pro Kubikmeter

Bestellweg und Vorlaufzeit erklärt unser Ratgeber zur Sperrmüllabholung der MA 48. Rechnen Sie ehrlich gegeneinander: 1.650 Euro entsprechen rund 25 Kubikmetern Abholung aus dem 1. Stock. Dafür stecken in der Firmenleistung Demontage, Trennung, Entsorgungsnachweis und Wertanrechnung. Für ein halbleeres Kellerabteil oder ein paar Kartons brauchen Sie uns dagegen nicht. Das erledigen Sie selbst am Mistplatz. Wer den ganzen Haushalt auflöst, findet den Rahmen bei der kompletten Auflösung eines Hausstands.

Was gilt bei der Rückgabe nach einem Todesfall?

Stirbt die Hauptmieterin oder der Hauptmieter, endet der Mietvertrag nicht automatisch. Das Mietrechtsgesetz sieht vor, dass eintrittsberechtigte Personen den Vertrag automatisch übernehmen, außer sie geben binnen 14 Tagen nach dem Tod bekannt, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen.

Eintrittsberechtigt sind Ehegatte, Lebensgefährte, Verwandte in gerader Linie einschließlich Wahlkinder sowie Geschwister, jeweils nur bei dringendem Wohnbedürfnis und gemeinsamem Haushalt. Für Lebensgefährten gilt zusätzlich: mindestens drei Jahre gemeinsamer Haushalt in dieser Wohnung oder der gemeinsame Einzug mit der verstorbenen Mieterin bzw. dem verstorbenen Mieter, den das Gesetz der Dreijahresfrist gleichhält. Wer eintritt, haftet für Mietzins und Verbindlichkeiten mit.

Tritt niemand ein, muss die Verlassenschaft die Gemeindewohnung zurückgeben. Zuständig sind laut Wiener Wohnen die erbserklärten oder eingeantworteten Erbinnen und Erben. Ist der Notar als Gerichtskommissär zur Wohnungsräumung ermächtigt, läuft die Rückgabe wie bei einer einvernehmlichen Auflösung ab. Auch die Direktvergabe bleibt möglich, sobald eine Einantwortungsurkunde vorliegt.

Den Termin vereinbaren Sie wieder über die Service-Nummer; halten Sie die Nachweise Ihrer Erbenstellung bereit. Bevor wir räumen, klären wir immer zuerst, wer beauftragen darf.

Für Erben gelten dieselben Pflichten wie für Mieter, inklusive Rückbau und Nebenräumen. Der Mietzins läuft ebenso weiter. Aus unserer Erfahrung mit Verlassenschaftsräumungen raten wir deshalb: Warten Sie nicht das Ende des Verlassenschaftsverfahrens ab, sondern holen Sie die Ermächtigung des Gerichtskommissärs ein. Sonst verstreichen Monate, in denen Miete anfällt.

Wie viel Zeit brauchen Sie und wann lohnt sich eine Firma?

Acht Wochen sind ein realistischer Rahmen, wenn Sie eine Gemeindewohnung zurückgeben und dabei weder Ablöse noch Abnahmetermin riskieren wollen. Der Engpass ist selten die Räumung selbst, sondern die Terminkette davor.

  1. Woche 1: Mietvertrag prüfen, Nebenobjekte auflisten, Rechnungen suchen.
  2. Woche 2: Gemeindewohnung kündigen; alternativ Direktvergabe prüfen.
  3. Woche 3: Ablöse anmelden, Prüfbefunde beauftragen.
  4. Woche 4: Besichtigung, Fixpreis einholen, Räumungstermin fixieren.
  5. Woche 5: Dokumente, Fotos und Wertgegenstände aussortieren.
  6. Woche 6: Rückbauten beauftragen (Einbauküche, Klimaanlage, Zwischenwände).
  7. Woche 7: Wohnung und Nebenräume räumen, Kellerabteil beschriften.
  8. Woche 8: Zähler ablesen, Nachsendeauftrag einrichten, Schlüssel zählen.

Beispiel aus der Praxis: 52 Quadratmeter im 3. Stock eines Gemeindebaus in 1210 Wien, kein Aufzug, normaler Hausrat, dazu ein volles Kellerabteil. Richtwert laut Kostenrechner: 1.560 Euro plus dreimal 150 Euro Etagenzuschlag, also 2.010 Euro. Die Einbauküche war zu entfernen, Herd und Abwasch durften bleiben.

Selbst räumen können Sie bei wenig Inventar, einem Aufzug im Haus und drei freien Wochenenden. Ein Kubikmeter pro Tag am Mistplatz bleibt die Obergrenze.

Eine Firma rechnet sich, sobald der Abnahmetermin fix ist und zwei Wochen bleiben, kein Aufzug funktioniert oder Einbauten rückgebaut werden müssen. Eine professionelle Wohnungsräumung erledigt das in einem Zug.

Fazit: Der Abnahmetermin bestimmt den Zeitplan

Wer eine Gemeindewohnung zurückgeben will, arbeitet rückwärts vom Rückgabetermin: ein Monat Kündigungsfrist zum Monatsletzten, Investitionsablöse eine Woche vorher angemeldet, Wohnung und Nebenräume geräumt, Klimaanlage und Einbauküche entfernt, Kellerabteil versperrt und beschriftet, alle Schlüssel beisammen.

Wir räumen Gemeindewohnungen in ganz Wien, in Niederösterreich und im Burgenland, inklusive Nebenräumen, Demontage und besenreiner Übergabe. Die Besichtigung vor Ort ist kostenlos und unverbindlich, der Fixpreis danach ohne Nachforderungen; verwertbare Gegenstände rechnen wir an. Rufen Sie an unter +43 664 99 84 99 55 oder holen Sie sich vorab einen Richtpreis im Kostenrechner. Für Neukunden gibt es nach den jeweils gültigen Aktionsbedingungen eine Gutschrift von 100 Euro.

Leerer Kellervorraum mit offener Holztür, angelehntem Besen und nacktem Estrichboden nach der Räumung
Häufige Fragen, wenn Sie eine Gemeindewohnung zurückgeben

Wie lange ist die Frist, wenn Sie eine Gemeindewohnung kündigen?

Die Frist beträgt einen Monat, und das Mietverhältnis endet nur zum Monatsletzten. Wollen Sie die Gemeindewohnung zurückgeben, und ist der 30. September der Zieltag, muss die Kündigung bis 31. August eingelangt sein. Sie geht per Post, Fax oder E-Mail ein.

Ja, Einbaumöbel und damit auch die Einbauküche müssen Sie ausräumen. Für Herd und Abwasch gilt jedoch eine Sonderregel: Waren sie beim Einzug vorhanden, bleiben sie in der Wohnung. Nach weniger als fünf Jahren Wohndauer zahlen Sie einen erhaltenen Kostenersatz anteilsmäßig zurück. Danach entscheiden Sie selbst.

Nein. Der Rückgabe-Folder von Wiener Wohnen ist eindeutig: Eine montierte Klimaanlage entfernen Sie, dabei entstandene Schäden reparieren Sie. Eine Bewilligungsausnahme gibt es hier nicht; nur bei Zwischenwänden und Loggiaverbauten kommt es auf die Bewilligung an.

Ja, mit einer zusätzlichen Auflage: Sie müssen das Kellerabteil räumen, versperren und die Tür- und Stiegennummer Ihrer Wohnung an die Kellertür schreiben, bevor Sie die Gemeindewohnung zurückgeben. Dasselbe gilt für Dachbodenabteil, Abstellplatz, Fahrradbox und Gartenparzelle. Diese Nebenobjekte kündigen Sie ausdrücklich mit.

Unser Kostenrechner setzt 30 Euro pro Quadratmeter bei normalem Hausrat an, 40 Euro bei starkem und 50 Euro bei viel Hausrat, dazu 150 Euro je Etage ohne funktionierenden Aufzug. Eine 55-Quadratmeter-Wohnung liegt damit bei rund 1.650 Euro. Der schriftliche Fixpreis folgt nach der kostenlosen Besichtigung.

Wiener Wohnen kann die anfallenden Kosten verrechnen oder die Rücknahme verweigern. Anschließend wird ein neuer Übergabetermin vereinbart, und Sie zahlen den Mietzins weiter, bis Sie die Gemeindewohnung zurückgeben. Das gilt ausdrücklich auch für Erbinnen und Erben. Festgestellte Mängel dürfen Sie selbst beheben.

Über diesen Beitrag und unsere Quellen

Dieser Beitrag stammt vom Team von Räumung 4 You. Wir räumen seit Jahren Ordinationen, Gewerbeobjekte und Wohnimmobilien in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Die beschriebenen Abläufe, Zeitangaben und Beispiele stammen aus eigenen Aufträgen.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Vor gerichtlichen Schritten, insbesondere vor einer Aufkündigung, empfehlen wir die Abklärung mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.

Amtliche Quellen

Gesetzesstellen

  • Mietrechtsgesetz
  • Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch: Rückstellung des Bestandstücks im Übernahmezustand, gewöhnliche Abnützung eingerechnet (§ 1109 ABGB)

Weitere Quellen